Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Terminsgebühr bei Wohnungsübergabe?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Terminsgebühr bei Wohnungsübergabe?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
ratlos44
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 389
Wohnort: Mainz

BeitragVerfasst am: 17.06.08, 12:44    Titel: Terminsgebühr bei Wohnungsübergabe? Antworten mit Zitat

Hallo!

RA X vertritt einen Vermieter gegen dessen Mieter wegen fehlender Mieten und der darauf beruhenden fristloser Kündigung des Mietverhältnisses. Der Mieter zieht irgendwann ohne räumungsverfahren aus. Bei dem Wohnungsübergabetermin hatte der Vermieter den X gebeten anwesend zu sein, da er a) sich dies allein nicht zutraute und b) erhebliche Mängel in der Wohnung festgestellt wurden.
Der X hat dem VM nun - unter anderem - hierfür eine Terminsgebühr berechnet....Streitwert: Nettokaltmiete x 12

Ist das ok????
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 17.06.08, 13:02    Titel: Antworten mit Zitat

Nein. Für die außergerichtliche (!) Terminswahrnehmung, gleich welcher Art, entsteht für den Anwalt keine Terminsgebühr. Wird immer wieder, aus Unkenntnis, falsch gemacht.

Vorsichtshalber Nachtrag: War bereits ein Räumungsverfahren anhängig? Oder hatte der Anwalt bereits den Auftrag, ein Räumungsverfahren einzuleiten? Dann kann, auch wenn die Wohnungsübergabe außerhalb dieses Verfahrens stattgefunden hat, eine Terminsgebühr entstanden sein.
_________________
Karma statt Punkte!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ratlos44
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 389
Wohnort: Mainz

BeitragVerfasst am: 17.06.08, 13:11    Titel: Antworten mit Zitat

beides nein!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 17.06.08, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

Dann, wie gesagt, kann eine Terminsgebühr nicht entstehen.
_________________
Karma statt Punkte!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Volker111
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.05.2008
Beiträge: 553

BeitragVerfasst am: 17.06.08, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

Richtig ist, dass bei fristlosen Kündigungen im Falle eines Prozesses die 12-fache Miete als Streitwert angesetzt wird. Auch bei einer außergerichtlichen Terminwahrnehmung bedarf es zur Gebührenfestsetzung eines Streitwertes. Weil der Mieter freiwillig auszog, ist die Frage, um was denn noch gestritten wurde. Welchen "Wert" haben also die Wohnungsübergabe und die angeblichen Mängel?
_________________
Gruß Volker
Wenn Sie mich verstanden haben, habe ich mich undeutlich ausgedrückt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 17.06.08, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

Volker111 hat folgendes geschrieben::
Richtig ist, dass bei fristlosen Kündigungen im Falle eines Prozesses die 12-fache Miete als Streitwert angesetzt wird.

Ungenau. Vgl. § 41 Abs. 2 S. 1 GKG.

Zitat:
Auch bei einer außergerichtlichen Terminwahrnehmung bedarf es zur Gebührenfestsetzung eines Streitwertes.

Nein. Bei einer außergerichtlichen Terminswahrnehmung gibt es keine Gebührenfestsetzung.

Zitat:
Weil der Mieter freiwillig auszog, ist die Frage, um was denn noch gestritten wurde. Welchen "Wert" haben also die Wohnungsübergabe und die angeblichen Mängel?

Nein. Vgl. § 23 Abs. 1 S. 3 RVG.

Diese Überlegungen sind jedoch müßig, da eine Terminsgebühr nach dem geschilderten Sachverhalt nicht entstanden sein kann.
_________________
Karma statt Punkte!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.