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Verfasst am: 16.06.08, 10:24 Titel: Freie Schulwahl in NRW - Wer übernimmt die Fahrtkosten
Hallo,
in NRW ist es nun möglich, die Grundschule frei zu wählen.
In einem Ort gibt es nun nur eine von der Stadt betriebene konfessionsfreie Grundschule. Sämtliche anderen verfügbaren Grundschulen werden nicht von der Stadt betrieben.
Leider ist diese eine Grundschule nicht die örtlich nächste Grundschule.
Wer muss hier laut aktueller Rechtslage die Fahrtkosten für den öffentlichen Nahverkehr übernehmen, wenn die Wahl der Eltern auf die städtische Grundschule fällt?
Hallo,
danke für den Link. Wie lässt sich dies jedoch rechtlich mit den aufgeführten Punkten
a) freie Schulwahl (=> dies muss nicht die nächste Schule sein)
b) kommunal getragene Schule (vielleicht soll das Kind nicht auf eine beispielsweise katholisch getragene Schule gehen)
Insbesondere Punkt b finde ich dabei interessant. Die weiter entfernte Schule ist die nächste kommunal getragene Schule...
Ich verstehe die Frage nicht. Genau das beantwortet doch der verlinkte Text.
Ansonsten kocht da jeder Schulbezirk und jeder Schulträger sein eigenes Süppchen, dass weitere Informationen, die man im Netz findet, immer nur für den einen Spezialfall gelten. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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