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selbstständige rechtsberatung

 
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yamanose
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Anmeldungsdatum: 03.02.2005
Beiträge: 180

BeitragVerfasst am: 16.06.08, 14:51    Titel: selbstständige rechtsberatung Antworten mit Zitat

hat man als laie die möglichkeit sich gesetzte anzueignen und diese dann für beratungen ohne entsprechende abschlüsse kommerziell anzubieten?

z.b. man meldet einfach ein gewerbe an und macht dann ein schild an die haustür "rechtsberatung" und oder bietet seine dienste im internet an.

ist dies möglich?

in bezug auf die gebühren frage ich mich ob man auch je nach zahlungskraft des kunden individuelle vergütungen vereinbaren kann.

z.b. für einen alg II bezieher 30,00 euro mit vertretung vor dem sg.

kann man auch keine gebühren verlangen und dafür güter in empfang nehmen?

würde mich mal nur so interessieren.

danke..

grüße
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 16.06.08, 14:59    Titel: Re: selbstständige rechtsberatung Antworten mit Zitat

yamanose hat folgendes geschrieben::

z.b. man meldet einfach ein gewerbe an und macht dann ein schild an die haustür "rechtsberatung" und oder bietet seine dienste im internet an.

ist dies möglich?


Möglich schon, aber nicht erlaubt.

Siehe zur Rechtslage ab 01.07.08 z.B. hier --> http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsdienstleistungsgesetz
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 16.06.08, 17:02    Titel: Re: selbstständige rechtsberatung Antworten mit Zitat

yamanose hat folgendes geschrieben::
hat man als laie die möglichkeit sich gesetzte anzueignen und diese dann für beratungen ohne entsprechende abschlüsse kommerziell anzubieten?


Mal ganz abgesehen von der Frage, ob das überhaupt gesetzlich erlaubt ist, bliebe der wesentlich wichtigere Aspekt, wie man als Laie eigentlich sinnvoll für Beratungsfehler haften will. Zivilrechtliche Ansprüche schlecht vertretener "Mandanten" können um Größenordnungen höher ausfallen als Bußgelder wegen Verstoß gegen das RDG... Geschockt
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yamanose
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Anmeldungsdatum: 03.02.2005
Beiträge: 180

BeitragVerfasst am: 16.06.08, 17:14    Titel: Antworten mit Zitat

hätte man dann aber nicht die möglichkeit in einem vertrag zu erwähnen, dass man haftungsansprüche bei beratungsfehlern nicht begehren kann?

des weiteren frage ich mich ob es wettbewerbswidrig wäre wenn man eigene preise die unter oder über den honoraren des übliches marktes liegen anbietet.

gibt es hier eine richtschnur?
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 16.06.08, 18:26    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
hätte man dann aber nicht die möglichkeit in einem vertrag zu erwähnen, dass man haftungsansprüche bei beratungsfehlern nicht begehren kann?

des weiteren frage ich mich ob es wettbewerbswidrig wäre wenn man eigene preise die unter oder über den honoraren des übliches marktes liegen anbietet.

gibt es hier eine richtschnur?


1.) Hui! Das wäre schon... dann könnte ich meine doofe Vermögensschadenshaftpflicht kündigen und müsste nicht jährlich einen schönen vierstelligen Betrag an meine Versicherung blechen.

2.) die Preisgestaltung wäre das kleinste Problem! Aber man kann ja mal versuchen, Preise zu verlangen, die über dem üblichen Markt (RVG) liegen....

3.) RVG

Aber mal ganz ehrlich! Sie veräppeln uns doch?
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 17.06.08, 09:07    Titel: Antworten mit Zitat

yamanose hat folgendes geschrieben::
hätte man dann aber nicht die möglichkeit in einem vertrag zu erwähnen, dass man haftungsansprüche bei beratungsfehlern nicht begehren kann?


Lachen Ja genau, ich gehe zu einem "Anwalt", der sich das BGB am Frühstückstisch reingezogen hat und der mir ne lange Nase dreht, wenn er den Fall achtkantig gegen die Wand gefahren hat. Wen wollen Sie denn beraten, Grundschüler? Mit den Augen rollen
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Fleetmaus
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Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 745
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 18.06.08, 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

yamanose hat folgendes geschrieben::
hätte man dann aber nicht die möglichkeit in einem vertrag zu erwähnen, dass man haftungsansprüche bei beratungsfehlern nicht begehren kann?


Hm, ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen, aber meines Erachtens zeigt schon diese Frage, dass ein Laie auf eine gewerbliche Rechtsberatung verzichten sollte.

Und mal aus einer anderen Sicht: Wieso sollte ein Rechtssuchender zu Ihnen kommen, wenn er für das gleiche Geld (nehmen wir mal an es wird nach dem RVG abgerechnet) einen ausgewachsenen Volljuristen bekommen kann, der die Materie ein paar Jahre lang studiert hat?

Fragt sich,
die Fleetmaus
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 18.06.08, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

Fleetmaus hat folgendes geschrieben::
Wieso sollte ein Rechtssuchender zu Ihnen kommen, wenn er für das gleiche Geld (nehmen wir mal an es wird nach dem RVG abgerechnet) einen ausgewachsenen Volljuristen bekommen kann, der die Materie ein paar Jahre lang studiert hat?


Bzgl. der Bezahlung scheint er ja wohl flexibel sein zu wollen:

yamanose hat folgendes geschrieben::
kann man auch keine gebühren verlangen und dafür güter in empfang nehmen?


"Ich erteile Dir einen Rat und kriege dafür ein Ei " Geschockt
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