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Verfasst am: 09.03.05, 18:35 Titel: Kürzung des ALG II trotz Krankschreibung.
Hi,
ich habe folgendes Problem. Ich wurde von der Agentur für Arbeit zu einem Gespräch eingeladen. Wo ich aber nicht hingehen konnte da mein Kind erkrankt war. Ich schickte die Krankschrift und ein Grundschreiben an das (Arbeitsamt). Darauf hin habe ich einen Brief erhalten das mir das (Arbeitsamt) mein Geld im 10% kürzen werden. Nun möchte ich gern wissen, dürfen Sie mir das Geld kürzen obwohl ich eine Beründung und Krankschrift hingeschickt habe?
Sofern Sie frühestmöglich und umfassend Ihre zwingenden Nichterscheinungsgründe mitteilten, ist eine Leistungskürzung nicht statthaft. Haben Sie auch rechtzeitig daran gedacht, das Kind durch einen Dritten kurzfristig beaufsichtigen zu lassen, so dass Sie zur Arbeitsagentur hätten gehen können? Falls ja, weshalb scheiterte das? War das Kind fibrig/bettlägrig oder hätten Sie es warm verpackt u.U. auch kurz mitnehmen können?
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