Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Kündigung Kinderfitness
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Kündigung Kinderfitness

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
polatinum
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.01.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 19.06.08, 14:35    Titel: Kündigung Kinderfitness Antworten mit Zitat

Gelten die 3 Monats Kündigungsfristen auch für Kinder (7) ?

Hatten einen Standartvertrag ausgefüllt letztes Jahr der auch von den Erwachsenen Mitgliedern benutzt wird und dort steht eine 3 monatige Kündigungsfrist drin.
Wir haben die Kündigung heute losgeschickt hätten es laut Vetrag aber am 15.5 tun müssen. Erwartet das Gesetz auch von Kindern dass die 1 Jahr vorausplanen ?
Bis vor 2 Monaten hatte er noch "großen Spass" aber die letzten 2 Monate will er einfach nicht mehr und zwingen möchten wir ihn auch nicht.

Wie siehts rechtlich aus?

MfG
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
karli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 19.06.08, 14:45    Titel: Antworten mit Zitat

Verträge müssen eingehalten werden.
Vertragspartner des Fitnessstudios ist doch sicher nicht das 7 jährige Kind Mit den Augen rollen
Der Vertrag musste doch sicher von den Eltern unterschrieben werden ?
Wenn der Vertrag zu spät gekündigt wurde wird die Kündigung halt erst zum nächstmöglichen späteren Termin wirksam.
_________________
Wir machen das mit den Fähnchen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 19.06.08, 17:18    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht sollte man mal allgemein über den Sinn und Unsinn (auch in medizinischer Hinsicht) ein Kind in ein Fitnesstudio zu lassen, nachdenken.

Ich jedenfalls halte das für bedenklich.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
polatinum
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.01.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 19.06.08, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

karli hat folgendes geschrieben::
Verträge müssen eingehalten werden.
Vertragspartner des Fitnessstudios ist doch sicher nicht das 7 jährige Kind Mit den Augen rollen
Der Vertrag musste doch sicher von den Eltern unterschrieben werden ?
Wenn der Vertrag zu spät gekündigt wurde wird die Kündigung halt erst zum nächstmöglichen späteren Termin wirksam.


Nein , natürlich hat das Kind nicht unterschrieben wusste nicht dass ich das dazuschreiben muss. Nächstmögliche Termin wär dann wohl August 2009.
Naja, muss das Kind wohl weiter gezwungen werden.

Danke für die Antwort
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
polatinum
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.01.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 19.06.08, 19:11    Titel: Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::
Vielleicht sollte man mal allgemein über den Sinn und Unsinn (auch in medizinischer Hinsicht) ein Kind in ein Fitnesstudio zu lassen, nachdenken.

Ich jedenfalls halte das für bedenklich.


Es ist zwar ein Fitnesstudio, es handelt sich aber um ein Kinderkurs, also nicht an den Geräten oder so. Der Junge muss also nicht an die Bank und 110 Kg stemmen.
Smilie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Elektrikör
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 19.06.08, 19:20    Titel: Antworten mit Zitat

polatinum hat folgendes geschrieben::


Naja, muss das Kind wohl weiter gezwungen werden.



Aha
Weinen


MfG
_________________
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
elcativa
Gast





BeitragVerfasst am: 19.06.08, 19:43    Titel: Antworten mit Zitat

Bestimmt gab es auch monatlich Verträge, die halt nur ein bischen teurer waren.

Um dann halt Geld zu sparen, nimmt man direkt 24 Monate, ist ja billiger, aber nicht günstiger.
Nach oben
polatinum
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.01.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 19.06.08, 21:33    Titel: Antworten mit Zitat

elcativa hat folgendes geschrieben::
Bestimmt gab es auch monatlich Verträge, die halt nur ein bischen teurer waren.

Um dann halt Geld zu sparen, nimmt man direkt 24 Monate, ist ja billiger, aber nicht günstiger.



Nope.....in diesem Fitnessstudio gab es dieses ngebot leider nicht.
Es geht hier auch nicht um billig oder günstig. Das Kind möchte einfach nicht mehr, bei einem Erwachsenen ist das natülich keine Ausrede aber bei einem 7jährigen Kind? Seltsame Gesetze gibts.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
elcativa
Gast





BeitragVerfasst am: 19.06.08, 22:56    Titel: Antworten mit Zitat

polatinum hat folgendes geschrieben::
elcativa hat folgendes geschrieben::
Bestimmt gab es auch monatlich Verträge, die halt nur ein bischen teurer waren.

Um dann halt Geld zu sparen, nimmt man direkt 24 Monate, ist ja billiger, aber nicht günstiger.



Nope.....in diesem Fitnessstudio gab es dieses ngebot leider nicht.
Es geht hier auch nicht um billig oder günstig. Das Kind möchte einfach nicht mehr, bei einem Erwachsenen ist das natülich keine Ausrede aber bei einem 7jährigen Kind? Seltsame Gesetze gibts.


Wenn dein Kind skateboarden will für 3 Wochen, kannst du es dann immer noch zurückgeben?
Nach oben
Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 20.06.08, 07:58    Titel: Antworten mit Zitat

polatinum hat folgendes geschrieben::

Naja, muss das Kind wohl weiter gezwungen werden.


Also eine vereinbarte Benutzungspflicht halte ich für unzulässig. Geschockt
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.