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Verfasst am: 16.06.08, 16:47 Titel: Probleme mit Handyhersteller
Hi
ich habe folgendes Problem:
Mein Handy ist mir während den Osterferien kaputt gegangen.
Also habe ich beim Kundenservice des Herstellers angerufen und die nannten mir den nächsten Händler bei dem ich das defekte Teil abgeben kann.
Dies tat ich dann auch am 8.04.2008, man sicherte mir eine Wartezeit von maximal 2 Wochen zu.
Jedoch erhielt ich erst am 9.05.2008 also 1 Monat später ein Handy zurück, was allerdings ein völlig falsches Handy war.
Der Kundenservice meinte ich solle das Handy einfach wieder bei dem Händler abgeben und würde in 6-8 Werktagen das richtige zurückerhalten. Dies tat ich dann am 13.05.2008.
Nun ist es Mitte Juni und ich habe immer noch kein Handy. Telefonate bei dem Händler brachten genauso wenig wie eine Beschwerde bei dem hersteller. Der Händler hatte keine Ahnung was mit dem Handy sei und der hersteller schien zuerst sehr Kooperativ zu sein und ließ sich alle Daten vom handy und vom Händler geben aber dann meldeten sie sich auf einmal auch nicht mehr.
Nun meine Frage:
Habe ich irgendeinen Rechtsanspruch?
habe ich einen Rechtsanspruch auf die Erstattung meines durch Frei-SMS und Frei-Minuten verlorenen Geldes oder auf eine Rückzahlung der Grundgebühr?
Das sind immerhin zusammen 60 Euro!
Hat eine Firma nicht irgendeine Verpflichtung in einer gewissen Zeit das gerät repariert zu haben?
Bitte ändern Sie den Beitrag entsprechend der Forenregeln, dann bekommen Sie bestimmt eine Antwort. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
OK hier hab ich mal die Frage überarbeitet und hoffentlich jetzt keine Forenregeln gebrochen:
Das Handy von A ist defekt. Er gibt es zur Reparatur bei der Firma B ab. Jedoch dauert die Reparatur ungewöhnlich lange und übersteigt die gewöhnlichen Reparaturzeiten von 2 Wochen deutlich.
Hat A nun einen Anspruch auf Rückerstattung von z.B. der Grundgebühr oder Freimminuten die während dieser Zeit nicht verbraucht werden konnten?
Hat die Firma B eine Verpflichtung ein Gerät innerhalb einer gewissen Zeit zu reparieren?
M.E. hat Firma B die Pflicht, das Gerät in einer angemessenen Zeit zu reparieren. Die Reparatur sollte in max. 4 Wochen, in Ausnahmefällen 6 Wochen erfolgt sein. A sollte eine Frist setzen, ab Ablauf der Frist ist eine Rückerstattung der Grundgebühr möglich.
Ausgangslage keine Gewährleistung, Handy nicht älter als 3 Jahre.
§ 242 (Leistung nach Treu und Glauben)
"Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern. " _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
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