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Ratenkauf bei Versandhandel und nun wird nicht mehr bezahlt!

 
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spiritoffire
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Anmeldungsdatum: 20.06.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 20.06.08, 11:55    Titel: Ratenkauf bei Versandhandel und nun wird nicht mehr bezahlt! Antworten mit Zitat

Hallo Leutz,

Ich habe mal eine Frage zu derzeitigen allgemeinen Rechtslage,

und zwar wenn man bei einem Versandhandel über ein anderes Kundenkonto (z.b. das eines gutes Freundes) etwas bestellt, es allerdings an eine andere Lieferanschrift liefern lässt, das ganze auf Raten gekauft hat und jetzt allerdings nicht mehr die Raten bezahlt. Kann man dann diese Person irgendwie zur Verandwortung ziehen? z.B. durch einen Rechtsanwalt?? Oder ist die Rechtslage so das dies so ähnlich wie eine Bürgschaft ist, da man sein Kundenkonto zur Verfügung gestellt hat und jetzt alles selbst ausbaden muss weil man vergessen hat einen Wiederverkaufsvertrag zu schließen??

Wie ist die Rechtslage??
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Rohan
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 289
Wohnort: Ostwestfalen-Lippe

BeitragVerfasst am: 20.06.08, 12:33    Titel: Re: Ratenkauf bei Versandhandel und nun wird nicht mehr beza Antworten mit Zitat

spiritoffire hat folgendes geschrieben::
...und jetzt allerdings nicht mehr die Raten bezahlt.


... und warum tut "man" das nicht ?

fragt sich
Rohan
_________________
"Wenn wir hier schon nicht gewinnen, dann zertreten wir denen wenigstens den Rasen !"
(Rolf Rüssmann; kurz vor dem Anpfiff bei einem übermächtigen Gegner ...)
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spiritoffire
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Anmeldungsdatum: 20.06.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 20.06.08, 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

...

das frag ich mich allerdings aus.
Man bekommt von der Person auch keine antwort bzw keine Reaktion auf Kontaktversuche Traurig
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spiritoffire
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.06.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 20.06.08, 13:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Beitragsschreiber,

Das hilft mir schon mal weiter, nur noch mal zur Verständnisskontrolle.

D.h. also das der Kundenkonteninhaber dafür aufkommt und somit auf der Restschuld sitzen bleibt. Und somit keine möglichkeit hat die Forderung gegen den 2. Besteller wirksam zu machen??

Gruß
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