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Änderung der Prüfungsordnung nicht veröffentlicht

 
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alexraasch
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.06.2007
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 20.06.08, 15:04    Titel: Änderung der Prüfungsordnung nicht veröffentlicht Antworten mit Zitat

Nehmen wir an, der Prüfungsausschuss beschließt eine Änderung der Prüfungsordnung, da die bisherige Regelung zu vage ist. Er versäumt aber die Änderung zu veröffentlichen. Wird die Änderung wirksam?
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 25.06.08, 21:40    Titel: Re: Änderung der Prüfungsordnung nicht veröffentlicht Antworten mit Zitat

alexraasch hat folgendes geschrieben::
Nehmen wir an, der Prüfungsausschuss beschließt eine Änderung der Prüfungsordnung, da die bisherige Regelung zu vage ist. Er versäumt aber die Änderung zu veröffentlichen. Wird die Änderung wirksam?
Ja. Vermutlich zu dem Termin, der in der (zukünftigen) Veröffentlichung genannt ist.
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alexraasch
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.06.2007
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 25.06.08, 23:11    Titel: Antworten mit Zitat

Aber kann es denn sein, dass eine Rechtsnorm Gültigkeit erlangt, ohne veröffentlicht zu werden. Muss nicht ein Gesetz nicht verkündet werden, um Rechtskraft zu erlangen, auch wenn im Gesetz ein Absatz steht, ab wann das Gesetz gültig sein soll? Ich kann mir das nicht vorstellen. Dann könnte ja der Bundestag eine Änderung des Strafgesetzbuches beschließen, diese nicht veröffentlichen und im folgenden Menschen verurteilen, die von dem neuen Straftatbestand nichts wissen konnten.
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 26.06.08, 21:28    Titel: Antworten mit Zitat

alexraasch hat folgendes geschrieben::
Aber kann es denn sein, dass eine Rechtsnorm Gültigkeit erlangt, ohne veröffentlicht zu werden. Muss nicht ein Gesetz nicht verkündet werden, um Rechtskraft zu erlangen, auch wenn im Gesetz ein Absatz steht, ab wann das Gesetz gültig sein soll? Ich kann mir das nicht vorstellen. Dann könnte ja der Bundestag eine Änderung des Strafgesetzbuches beschließen, diese nicht veröffentlichen und im folgenden Menschen verurteilen, die von dem neuen Straftatbestand nichts wissen konnten.
Nun, ich fürchte, da täuschst Du dich. Es gab schon sowas, zwar nicht im Strafgesetz, aber im Sozialrecht:
http://www.oberpfalznetz.de/zeitung/1424118-100,1,0.html

Bei einer Prüfungsordnung könnte man dagegen klagen - wenn es nachteilig für den Studenten ist.
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alexraasch
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.06.2007
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 26.06.08, 22:39    Titel: Antworten mit Zitat

OK, das ist ein interessanter Fall. Aber das rückwirkende Gesetz ist ja veröffentlicht (verkündet) worden. Meinst du der Staat könnte die Besteuerung auch dann durchführen, wäre das Gesetz nie im Bundesgesetzblatt erschienen?
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