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Verfasst am: 19.06.08, 19:35 Titel: Schulwechsel wegen Sprachheilklasse in Hessen
Wenn man ein Kind hätte, das jahrelang beim Vater aufgewachsen ist, mißhandelt und vernachlässigt wurde und das dann zur Mutter kommt und plötzlich gut in der Schule ist.
Wie kann man verhindern, daß es einen 7. !!! Schulwechsel innerhalb zwei Jahren ertragen muß? Von der Grundschule in eine weit entfernte Schule mit Sprachheilklasse.
Gutachten sind über ein Jahr alt und wurden zu Zeiten erstellt, als das Kind beim Vater lebte. Der aktuelle Stand wurde nie überprüft. Weder logopädisch, noch wurden die plötzlich guten Noten beachtet, seit es bei der Mutter lebt.
Was könnte man in den Wochen der Sommerferien machen, damit das Kind in seiner Klasse bleiben kann? Mutter wurde z.B. nie angehört. Neue Gutachten wurden z.B. nie erstellt.
Verfasst am: 19.06.08, 20:32 Titel: Re: Schulwechsel wegen Sprachheilklasse in Hessen
jenny678 hat folgendes geschrieben::
Wenn man ein Kind hätte, das jahrelang beim Vater aufgewachsen ist, mißhandelt und vernachlässigt wurde und das dann zur Mutter kommt und plötzlich gut in der Schule ist.
Wie kann man verhindern, daß es einen 7. !!! Schulwechsel innerhalb zwei Jahren ertragen muß? Von der Grundschule in eine weit entfernte Schule mit Sprachheilklasse.
Wer hat das Sorgerecht? Wer hat das Aufenthalts-Bestimmungs-Recht? Wer hat den Schulwechsel "angeordnet" bzw. veranlasst? Wann kam die entsprechende Nachricht und von wem?
Zitat:
Gutachten sind über ein Jahr alt und wurden zu Zeiten erstellt, als das Kind beim Vater lebte. Der aktuelle Stand wurde nie überprüft. Weder logopädisch, noch wurden die plötzlich guten Noten beachtet, seit es bei der Mutter lebt.
Was könnte man in den Wochen der Sommerferien machen, damit das Kind in seiner Klasse bleiben kann? Mutter wurde z.B. nie angehört. Neue Gutachten wurden z.B. nie erstellt.
Nicht "während der Sommerferien"! Sofort! Man nimmt sich gleich morgen früh ein Telefon, ruft den Briefschreiber an und teilt ihm mit, dass der Besuch einer Sprachheilklasse weder nötig noch gewünscht ist. Als nächstes ruft man in der Förderschule und in der derzeitigen Schule an und teilt mit, dass das Kind nicht die Schule wechseln wird.
Sachlich und höflich bleiben - die Leute wollten dem Kind nicht schaden, sondern helfen. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden bei der Mutter und Aufenthaltsbestimmungsrecht beim JU-Amt. Es kam kein Schreiben. Lediglich die Schule rief am 16. Juni kurz an. Schulamt teilte auf Anruf der Mutter mit, es interessiere nicht, was die Mutter wolle. Kind solle in Sprachheilklasse und damit Ende für das Amt. Schule sagt nach Telefonat, man habe nicht genügend finanzielle Mittel für Sprachheilstunden für das Kind.
Was kann man tun? Eine einstweilige Verfügung beantragen, dass das Kind in der alten Schule bleibt oder das Kind einfach nach den Ferien wieder in die alte Schule bringen?
Kind solle in Sprachheilklasse und damit Ende für das Amt. Schule sagt nach Telefonat, man habe nicht genügend finanzielle Mittel für Sprachheilstunden für das Kind.
Soll das heißen, dass die Sprachheilstunden nötig sind?
Oben hieß es doch: Gutachten sind über ein Jahr alt und wurden zu Zeiten erstellt, als das Kind beim Vater lebte. Der aktuelle Stand wurde nie überprüft. Weder logopädisch, noch ... Deswegen ging ich davon aus, dass der "Sprachheil-Kram" gar nicht mehr gebraucht wird.
Was ist denn jetzt? Nötig oder nicht? Was sagt der Kinderarzt? Und wieso zahlt die Krankenkasse nicht den Logopäden? _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
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Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Das Kind bekommt außerhalb der Schule Logopädie. Der Logopäde sagt, das Kind sei eines der wenigen Kinder, welches eigentlich keine weitere Förderung in der Schule benötige. Die Mutter ist Heilerziehungspflegerin und fördert das Kind selbst in großem Maße. Die aktuelle Schule pokerte hoch und wollte weitere Stunden für die Sprachheillehrerin erreichen. Das ist wohl des Pudels Kern.
warum hat die Mutter kein Sorgerecht und kein Aufenthaltsbestimmungsrecht mehr und was ist "Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden" auf Amtsdeutsch? Geht es vielleicht gar nicht um die Mutter, sondern um die Pflege- oder Adoptivmutter?
Das Kind bekommt außerhalb der Schule Logopädie. Der Logopäde sagt, das Kind sei eines der wenigen Kinder, welches eigentlich keine weitere Förderung in der Schule benötige.
Dann läßt man sich das eben vom Logopäden schriftlich geben, kopiert dieses Attest und gibt es an die beiden Schulen. Möglicherweise wäre es sinnvoll, auch den Sachbearbeiter "mit ins Boot" zu holen, indem man ihm klar macht, dass weder der Schulwechsel, noch die Fahrerei gut für das Kind sind.
Zitat:
Die Mutter ist Heilerziehungspflegerin und fördert das Kind selbst in großem Maße.
Gut.
Zitat:
Die aktuelle Schule pokerte hoch und wollte weitere Stunden für die Sprachheillehrerin erreichen. Das ist wohl des Pudels Kern.
Also offensichtlich ein finanzielles Problem - Lehrerwochenstunden. Dann muss dem Schulamt (mit Attest vom Logopäden und Unterstützung des Jugendamtes) klar gemacht werden, dass das Kind nicht die Schule wechseln soll. _________________ mitternächtliche Grüße.
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