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Verfasst am: 21.06.08, 23:37 Titel: Konsequenzen eines Betrugsversuchs?
Ein Kumpel von mir hat mir vor kurzem erzählt, dass er bei seinem 2.Studium(Soziologie) versuchen möchte sich durch ein paar Prüfungen durchzuschummeln. Er hat eh ein anderes Studium, in dessen Bereich er später arbeiten möchte und will nun mal aus neugier versuchen in seinem Zweitstudium systematisch zu schummeln. (Er hat nichts zu verlieren)
Er möchte sich mit versteckten Funkkopfhörern(Detektivequipment, zu dem er Zugang hat) in die Prüfung setzen und sich von einem Kollegen die Lösungen durchgeben lassen.
Ich habe ihm zwar gesagt, dass ich das ganze für schwachsinnig halte, weil er dabei ja nichts lernt und er das Studium so nur für den Titel beendet würde. Wir haben dann lange diskutiert und ich konnte ihn nicht davon abbringen. Er hält die Sache für "wasserdicht" und meint, dass es ihm nichts machen würde, selbst wenn er erwischt wird, weil er ja 4 mal zur Prüfung antreten darf.
Nun mache ich mir etwas Sorgen um ihn, weil ich mir nicht sicher bin, was ihm alles passieren kann, wenn er auffliegt?
Könnte es nicht sein, dass die Uni ihn vom Studium ausschließt oder exmatrikuliert? Oder könnte ihm die Uni nicht eventuell Probleme bereiten, die sich auch auf sein Erststudium auswirken?
Ich könnte im Internet bisher keine rechtlichen Infos zu diesem Thema finden(außer dem üblichen Bewerten der Prüfun g mit 5) und würde mich daher freuen, wenn ihr etwas genaueres zu diesem Thema wisst.
Verfasst am: 26.06.08, 22:21 Titel: Re: Konsequenzen eines Betrugsversuchs?
neugieriger_student hat folgendes geschrieben::
Ein Kumpel von mir hat mir vor kurzem erzählt, dass er bei seinem 2.Studium(Soziologie) versuchen möchte sich durch ein paar Prüfungen durchzuschummeln. Er hat eh ein anderes Studium, in dessen Bereich er später arbeiten möchte und will nun mal aus neugier versuchen in seinem Zweitstudium systematisch zu schummeln. (Er hat nichts zu verlieren)
Er möchte sich mit versteckten Funkkopfhörern(Detektivequipment, zu dem er Zugang hat) in die Prüfung setzen und sich von einem Kollegen die Lösungen durchgeben lassen.
Ich habe ihm zwar gesagt, dass ich das ganze für schwachsinnig halte, weil er dabei ja nichts lernt und er das Studium so nur für den Titel beendet würde. Wir haben dann lange diskutiert und ich konnte ihn nicht davon abbringen. Er hält die Sache für "wasserdicht" und meint, dass es ihm nichts machen würde, selbst wenn er erwischt wird, weil er ja 4 mal zur Prüfung antreten darf.
Nun mache ich mir etwas Sorgen um ihn, weil ich mir nicht sicher bin, was ihm alles passieren kann, wenn er auffliegt?
Könnte es nicht sein, dass die Uni ihn vom Studium ausschließt oder exmatrikuliert? Oder könnte ihm die Uni nicht eventuell Probleme bereiten, die sich auch auf sein Erststudium auswirken?
Ich könnte im Internet bisher keine rechtlichen Infos zu diesem Thema finden(außer dem üblichen Bewerten der Prüfun g mit 5) und würde mich daher freuen, wenn ihr etwas genaueres zu diesem Thema wisst.
Wie ist da die Rechtslage?
Die Rechtslage steht in der Prüfungsordnung der betreffenden Uni für den betreffenden Studiengang. Solange es sich nicht um "allgemeingültige" Prüfungen wie z. B. Staatsexamina handelt, kann da jede Uni festlegen, was sie möchte - im Rahmen des Zulässigen natürlich. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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