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Hallo,
ich habe mal ein paar Fragen zum Thema Gewährleistung.
Frage 1.
Angenommen ich habe ein defektes Notebook und bringe es zum Händler und dieser sagt er muss es zum Hersteller einschicken dies dauert 3 Wochen oder so. Hätte ich anspruch auf ein Leihgerät? Wie lang darf er für die Nachbesserung benötigen?
Frage 2.
Ich habe eine Rechnung von einer Computerfirma dort steht folgender Satz:
Im Gewährleistungsfall benötigen wir den Kaufnachweis sowie die Orginalverpackung.
Kaufnachweis ist ja klar aber die Verpackung? Ich meine mal gehört zu haben das dies nicht nötig sei stimmt das sprich wäre dies Klausel dann ungültig?
Frage 3.
Ein anderer Computerhändler lässt sich immer unterschreiben das man die Ware in einen einwandfreien Zusatnd erhalten hat. Kann er damit eine Gewährleistung quasi ausschließen vorausgesetzt man hat den Mist Unterschrieben?
Für die wo es nicht wissen: Computerteile lassen sich durch unsachgemäße behandlung sehr Leicht zerstören was meiner Meinung nach sehr schwer nachzuweisen ist. (Ich spreche hier von ESD nicht vom Herunterfallen) Ich weis nicht inwiefern das ein Rolle spielt.
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