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Verfasst am: 23.06.08, 10:48 Titel: Wieviele Klausuren in der Stufe 12??
Hallo,
habe eine wichtige Frage.
Es geht um die Höhere Handelsschule, Stufe 12, Nordrhein-W und das Fach BWL.
Wieviele Klausuren dürfen in dieser Stufe geschrieben werden?
Ist es rechtens, das 4 Klausuren geschrieben werden und zusätzlich ein Praktkikumsbericht der wie eine Klausur bewertet wird? Das würde bedeuten, man hätte in der Stufe 12 in BWL,
5 Arbeiten die wie eine Klausur gewichtet werden! Klingt für mich ein bisschen viel, vorallem weil es in anderen hauptfächern wie Mathe, Deutsch und English in der Stufe 12 nur 3 Arbeiten gibt, die wie eine Klausur gewichtet werden!
Danke schonmal für die Antworten! LG
(PS: In den 5 Arbeiten ist die Abschlussprüfung noch nicht inbegriffen. Inklusive Abschlussprüfung wären das 6 schriftliche Arbeiten!!!!)
Gibts da keine allgemeine für NRW?
Leider besuche ich eine Schule, auf der die Lehrer und Schulleitung nicht in der Lage sind Schüler über ihre Rechte aufzuklären, wenn man Sie nett darum bittet!
Verfasst am: 23.06.08, 19:13 Titel: Re: Wieviele Klausuren in der Stufe 12??
larissaberger hat folgendes geschrieben::
Hallo,
habe eine wichtige Frage.
Es geht um die Höhere Handelsschule, Stufe 12, Nordrhein-W und das Fach BWL.
Wieviele Klausuren dürfen in dieser Stufe geschrieben werden?
Die Prüfungsordnung sagt nichts dazu.
Zitat:
Ist es rechtens, das 4 Klausuren geschrieben werden und zusätzlich ein Praktkikumsbericht der wie eine Klausur bewertet wird?
Vermutlich schon, denn in der APOBK steht da nichts zur Anzahl der Klausuren für die "Höhere Handelsschule".
Zitat:
Das würde bedeuten, man hätte in der Stufe 12 in BWL,
5 Arbeiten die wie eine Klausur gewichtet werden! Klingt für mich ein bisschen viel, vorallem weil es in anderen hauptfächern wie Mathe, Deutsch und English in der Stufe 12 nur 3 Arbeiten gibt, die wie eine Klausur gewichtet werden!
Das ist im Wesentlichen das Problem des Lehrers, der das alles korrigieren muss.
Zitat:
(PS: In den 5 Arbeiten ist die Abschlussprüfung noch nicht inbegriffen.
Natürlich nicht.
Zitat:
Inklusive Abschlussprüfung wären das 6 schriftliche Arbeiten!!!!)
Na und? Das ist doch von Vorteil für die Schüler, da fällt eine Arbeit, an der man mal einen "schlechten Tag" hatte, nicht so stark ins Gewicht.
Allerdings ist es Unfug, die Abschlussprüfung mit dazu zu rechnen, da diese im Vergleich zur Vornote (die sämtliche anderen Klausurnoten enthält) doppelt gewichtet wird. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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