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Schüler A bringt seinen Eltern eine Liste der benötigten Bücher von seinem Gymnasium mit. Mit erstauenen stellen die Eltern, die übrigens in NRW wohnen, fest, dass der Eigenanteil von zur Zeit 26,00 € bei weitem überschritten wird.
Auf Nachfrage bei den Schuldirektor erklärt dieser, dass der Eigenanteil eingehalten wurde, da die benötigten Arbeitsbücher zu den Schulbüchern, nicht als Eigenanteil angerechnet werden. Diese müssten die Eltern zusätzlich aufbringen.
Ist das Richtig, dass die Arbeitsbücher nicht zu den Schulbücher (und damit zum Eigenanteil) gerechnet werden? _________________ Thomas
Ja. Die kann man genau einmal ausfüllen, und das war's dann. Diese Regel gab es auch schon vor 30 Jahren - zu meiner Schulzeit. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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