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Notarielle Beglaubigung bei ALGII bei getrennt Lebenden

 
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shy
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.03.2005
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 10.03.05, 11:16    Titel: Notarielle Beglaubigung bei ALGII bei getrennt Lebenden Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

vielleicht hat jemand eine Idee:
Folgende Situation: Seit 4 Monaten getrennt lebende Eheleute ziehen erst jetzt in getrennte Wohnungen. Bisher hatte das AA die Zahlung von ALGII für den arbeitslosen Partner abgelehnt, da man in einer gemeinsamen Wohnung lebtund der arbeitende Partner zuviel verdient. Jetzt wurde ein neuer Antrag gestellt, da inzwischen der Mietvertrag vorliegt und unterschrieben ist. Jetzt verlangt das AA plötzlich eine notarielle Beglaubigung, dass man sich wirklich getrennt hat. Angeblich würde es nicht genügen, wenn getrennte Wohnsitze vorliegen. Weiss jemand, ob das wirklich rechtens ist, was das AA da verlangt, zumal ich mir vorstellen kann, dass der Notar das nicht grad umsonst macht. Nächste Frage wäre, wer die Kosten dafür zahlen muss. Wo kann man ggf. nachlesen, was das Amt wirklich an Unterlagen/Auskünften fordern darf.
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 10.03.05, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

Das wird der Notar überhaupt nicht machen, weil er es nicht kann.
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