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mein AV enthält keine direkte Ortsangabe, lediglich eine Indirekte (Abteilung Instandhaltung).
Es gibt auch keine direkte Versetzungsklausel, sondern nur den Hinweis, dass mich mein AG auch für "andere meiner Ausbildung und Kentnissen entsprechenden Arbeit einsetzen kann".
Ich bin Maschinenschlosser und mein AG will mich vorübergehend (für ca. 5 Wochen) auf Montage zu einer völlig fremden Firma schicken (400km entfernt). Ich soll dort eine Maschine, die bei uns abgebaut wurde, wieder aufbauen.
Mein Aufgabengebiet in unserer Firma umfasste bisher nur die Reparatur unserer eigenen Anlagen (Bereich Instandhaltung).
Hat mein AG das Recht mich auf Montage zu schicken?
Es sieht so aus, als dürfte der Arbeitgeber Dich nicht in den Aussendienst zwingen. Die Formulierung "Instandhaltung" deutet darauf hin, dass Du IM Betrieb arbeitest, nicht bei Kunden. Wenn das in der Vergangenheit auch immer so gehandhabt wurde, dürfte eine "Pflicht zur Montage" nicht bestehen.
Auf einem anderen Blatt steht natürlich die Frage, ob Du tatsächlich ablehnen solltest, die Arbeit durchzuführen. Hast Du nach dem Verkauf der Maschine noch genügend "Instandhaltungsaufgaben" oder mußt Du jetzt ohnehin um Deinen Arbeitsplatz fürchten?
Du solltest mit Deinem Arbeitgeber sprechen und sagen, daß Du zur Montage bereit bist, wenn Deine Nachteile entsprechend ausgeglichen werden. Das können dann großzügige "Trennungsentschädigungen" sein, Überstundenauszahlung etc...,
Es sieht so aus, als dürfte der Arbeitgeber Dich nicht in den Aussendienst zwingen. Die Formulierung "Instandhaltung" deutet darauf hin, dass Du IM Betrieb arbeitest, nicht bei Kunden. Wenn das in der Vergangenheit auch immer so gehandhabt wurde, dürfte eine "Pflicht zur Montage" nicht bestehen.
Das war meine Annahme. In den 10 Jahren meiner Beschäftigung hier, war ich 3 mal bei unserer Muttergesellschaft (1-tägige Reise), und 1 mal bei einem Lieferanten (2-tägige Reise), um eine Maschine anzusehen, die wir gekauft haben. In allen 4 Fällen KEINE Montage, sondern nur Info-Reisen.
thdoerfler hat folgendes geschrieben::
Auf einem anderen Blatt steht natürlich die Frage, ob Du tatsächlich ablehnen solltest, die Arbeit durchzuführen. Hast Du nach dem Verkauf der Maschine noch genügend "Instandhaltungsaufgaben" oder mußt Du jetzt ohnehin um Deinen Arbeitsplatz fürchten?
Du solltest mit Deinem Arbeitgeber sprechen und sagen, daß Du zur Montage bereit bist, wenn Deine Nachteile entsprechend ausgeglichen werden. Das können dann großzügige "Trennungsentschädigungen" sein, Überstundenauszahlung etc...,
Ich habe meinem AG bereits gesagt, dass ich zur Montage bereit bin, und ihn im gleichen Zug auch um eine finanzielle Entschädigung gebeten (Trennung von Familie usw.). Er hat sich allerdings auf sein Weisungsrecht bezogen und gesagt, "er könne mich überall hinschicken, wo er will, und eine Entschädigung gibt es nicht."
Aus diesem Grund ging es mir ja auch um die Frage, ob mein AG das Recht hat. Dann sähe meine Situation etwas besser aus.
Mein Problem ist wahrscheinlich nur, dass ich ihm schlüssig beweisen müsste, dass sein Weisungsrecht dann hier nicht greift.
Gibt es da einen Gesetzestext (Arbeitsrecht) oder ein Gerichtsurteil o.ä.?
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