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Verfasst am: 24.06.08, 17:14 Titel: Beschädigung beim Abschleppen
Ich hoffe mal hier bin ich richtig, mich beschäftigen ein paar fragen, dazu mal dieser fiktive Fall:
Angenommen ein Rollerfahrer würde auf der Autobahn einen Hinterradschaden erleiden und aus diesem Grunde würde sein Roller von einem Abschleppunternehmen abgeschleppt. Nachdem der Roller dann in der Werkstatt angekommen ist würde der Rollerfahrer bemerken das (aufgrund eines Fehlers des Abscheppfahrers bei der Ladungssicherung) Gabelöl ausgetreten ist, dieses würde er sich von der Werkstatt auch schriftlich bestätigen lassen. Desweiteren würde festgestellt das das Lenkkopflager ebenfalls einen leichten Schaden erlitten hat.
1. Wo würde die Beweislast liegen das der Schaden vom Abschleppvorgang kommt und nicht vielleicht schon vorher da war? Das es nicht nachträglich aufgetreten ist könnte er ja mit der schriftlichen bestätigung der Werkstatt beweisen. Würde es ausreichen wenn die Werkstatt bestätigt das das ausgetretene Öl frisch ist und somit anzunehmen ist das es vom schleppvorgang herkommt bzw wenn sie aufgrund dessen ausschliest das dieser schaden schon seit längerem bestand? Wäre bei dem Lenkkopflager dann einfach anzunehmen das beide schäden von der Fahrt bzw diesem Fehler dabei herrührt oder müsste das ebenfalls "neu" bewiesen werden (natürlich würden beide Schäden daher kommen und der Fehler beide Schäden erklären)?
2. Hätte dieser Rollerfahrer anspruch auf Schadensersatz? Wie ist die rechtliche Lage wenn man das Lenkkopflager und die Dichtungen der Gabel als Verschleissteile ansieht, diese dann eben einfach nur früher ihre verschleisgrenze erreicht hätten aufgrund des Fehlers, bestünde dann trotzdem anspruch auf Schadensersatz und wenn ja, in voller Höhe?
1. Die Beweislast liegt bei dem Besitzer des Motorrollers, hier im Beispiel wohl = Rollerfahrer.
2. Falls den Abschlepper ein Verschulden triftt hat der Rollerfahrer natürlich Anspruch auf Schadenersatz.
Eine Schuld des Abschleppers kann ich aber nicht erkennen.
Zitat:
Würde es ausreichen wenn die Werkstatt bestätigt das das ausgetretene Öl frisch ist und somit anzunehmen ist das es vom schleppvorgang herkommt bzw wenn sie aufgrund dessen ausschliest das dieser schaden schon seit längerem bestand?
Das würde gar nichts aussagen. Woher soll die Werkstatt beurteilen, wie lange schon Öl austritt? Außerdem sagt ein frischer Schaden überhaupt nicht aus, das der Abschlepper ihn verursachte.
Wie soll der Schaden denn beim Abschleppen entstanden sein? Während jeder Eigenfahrt werden die Gabeln mehr beansprucht als beim Abschleppen. Selbst wenn sie (was ich mir während des Abschleppvorgangs überhaupt nicht vorstellen kann) durchschlagen nehmen sie keinen Dichtungsschaden, dafür sind die schließlich ausgelegt. Gabeln werden nur durch äußere Einflüsse undicht (Rost, Schutz, fehlerhafter Einbau) oder normalen Verschleiß der Dichtungsgummis.
Zitat:
Wäre bei dem Lenkkopflager dann einfach anzunehmen das beide schäden von der Fahrt bzw diesem Fehler dabei herrührt oder müsste das ebenfalls "neu" bewiesen werden (natürlich würden beide Schäden daher kommen und der Fehler beide Schäden erklären)?
Das gleiche gilt für das Lenkkopflager. Wie soll das beim Abschleppen Schaden nehmen? Das geht gar nicht. Lenkkopflager verschleißen während des normalen Gebrauchs, das ist normal. Deutlich erhöhter Verschleiß liegt in der Regel durch vermehrte Beanspruchung vor (Geländefahrten, viel Kopfsteinpflaster) oder durch fehlerhaftes Material.
Ich sehe in dem Beispiel keine realistische Möglichkeit der Beschädigung von Gabeln oder Lenkkopflager durch den Abschleppvorgang. Das beide auch noch gleichzeitig defekt sind und der Abschleppgrund ein Versagen der Hinterachse war deutet stark auf Verschleiß durch übermässige Nutzung des Rollers hin, also viel Fahren über Stock und Stein und Borsteinkanten oder ähnliches.
Der Hinterradschaden muss damit nichts zu tun haben wenn man einfach annimmt das z.B. das Ventil abgerissen ist weil der Gummi gealtert ist oder vielleicht nicht 100%ig in Ordnung ist.
Der abschlepper könnte zum beispiel einen Fehler machen indem er den Roller falsch absichert auf der Ladefläche und dabei eine 1. unübliche und 2. zu starke belastung für die Gabel und das LKL herbeiführt (was von diesem auch bestätigt werden kann)
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