Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Wie Kosten als Verzugsschaden geltend machen?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Wie Kosten als Verzugsschaden geltend machen?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Albas
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.12.2006
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 22.04.08, 10:42    Titel: Wie Kosten als Verzugsschaden geltend machen? Antworten mit Zitat

Hallo

A hatte von einem Anwalt eine Strafanzeige wegen einer Nichtlieferung eines Artikels machen lassen.
Jetzt schreibt die Rechtsschutzversicherung von A, das sie diese Kosten nicht abdecken würde Mit den Augen rollen

Und der Anwalt schickt A gleich die Rechnung das A es zahlen soll!

A ist ziemlich angepisst, und weiss nur das er die Verfahrenskosten gegenüber dem Verfahrensgegner laut dem Anwalt geltend machen kann!

Auf welchem Weg funktioniert das jetzt?

Danke!
mfg
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
WayneInteressierts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 22.04.08, 10:53    Titel: Re: Wie Kosten als Verzugsschaden geltend machen? Antworten mit Zitat

Albas hat folgendes geschrieben::

A ist ziemlich angepisst,


Das ist ja widerlich.

Wenn man meint, man hat einen Anspruch schreibt man dem Gegner üblicherweise, "Ey Alter, weil du das und das gemacht hast, bekomme ich von dir so und so viel Euro. Die zahlst du mir bis dann und dann, ansonsten klage ich ." (naja, vielleicht schreibt man das doch nur sinngemäss!?).

Ich bezweifele aber, dass die Kosten der Strafanzeige einen Schaden darstellen, den A geltend machen kann....
_________________
Null Komma
***
nix
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Albas
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.12.2006
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 22.04.08, 11:00    Titel: Antworten mit Zitat

Dann fragt A sich warum sein Anwalt ihm schon mehrmals geschrieben hat, das die Kosten als Verzugsschaden geltend gemacht werden können.
Außerdem wie soll A denn zu seinem zustehenden Artikel kommen, wenn der Verkäufer nicht reagiert, nach mehreren Wochen, Kontaktaufnahmen, Fristsetzungen etc pp, und erst nach einer Strafanzeige liefert.
Der Fall: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=141081&highlight=

Muss A also die Anwaltskosten in Relation mit dem Wert des Artikels setzen und dann abwägen ob es sich lohnt zu klagen? A macht ja in jedem Fall Verlust, und der Verkäufer der betrügerisch handelt hat das Geld.

A hat jetzt den Anwalt angeschrieben, fürchtet aber das die ANtwort mal wieder eine Woche dauert...(per Email).

Habt ihr für A vielleicht einen Schrieb für A mit dem Wortlaut an den Verkäufer für den Verzugsschaden?

Danke!

Edit:
http://www.inkassorecht-online.de/02-inkasso/verzugsschaden.html
Interessanter Link dazu findet A, und As Kosten sind ja Anwaltskosten, also scheint es zu stimmen.
Welchen Wortlaut wählt A jetzt aber, bzw welcher Inhalt muss unbedingt an den Schuldner ren?
WEnn der SChuldner die Kosten nicht zahlt muss wieder eine Anzeige angestrebt werden, oder? Das ist ja ein Teufelskreis!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 22.04.08, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, moment´le:

Wenn der Schuldner im Verzug ist, zahlt der die Anwaltskosten für die Beitreibung der Forderung als Verzugsschaden. Damit ist aber die Geschäftsgebühr des Anwalts aus dem Wert der Sache gemeint, die der Anwalt dafür bekommt, dass er dem Gegner ein bitterböses Brieflein schreibt.

A hat aber eine Schadensminderungspflicht. Eine Strafanzeige ist kein - ich wiederhole kein - anerkanntes Mittel der zivilrechtlichen Anspruchsdurchsetzung.
Es fällt daher nicht in den Verzugsschaden.
Man braucht leider keinen Anwalt, um der Polizei mitzuteilen: "Die S** hat mich beschi**en"

Anerkannte MIttel sind anwaltliche Mahnschreiben, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, alternativ Klageschrift, Zwangsvollstreckungsauftrag, Auftrag auf Abnahme einer eidesstatllichen Versicherung, Konten-, Gehalts und Nierenpfändung... aeh, bis auf das letzte...

Dafür gibt´s dann auch immer schön nen Anspruch gegen den Gegner.

Strafanzeige und damit die schönen Beträge aus der Abteilung Strafrecht gibt´s erst mal nicht. Sonst buche ich bei der nächsten Inkassosache über 50 € sämtliche Werbetafeln der Stadt und schreib drauf: "Herr Mueller, whft ...: Zahl, du S**". Wirkt bestimmt, aber die 56.000,- € Kosten sind dann auch nicht erstattungsfähig.
_________________
_______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Albas
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.12.2006
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 22.04.08, 15:11    Titel: Antworten mit Zitat

toll, wenn das stimmt ist A (Schüler) am Boden zerstört.
Denn der Anwalt wusste die ganze Zeit das die Sache von seinem Rechtsschutz(die hat die Zahlung der Strafanzeigenkosten schon abgelehnt) oder dem Schuldner getragen werden sollte, aber trotzdem schlägt er eine Strafanzeige vor!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 22.04.08, 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ups. Nachtrag, habe gerade den Ursprungspost lesen.

Selbstverständlich muss der Gegner überhaupt im Verzug sein.

Zitat:
meldet eine Unstimmigkeit und versucht den Verkäufer zu kontaktieren, da dieser nicht liefert. Keinerlei Rekation vom Verkäufer.

Dann sucht der Käufer (hat Rechtschutz) einen Anwalt auf und lässt ein Schreiben mit Fristsetzung unter Androhung weiterer Schritte verfassen.


Wenn A dem Verkäufer nicht selbst eine Frist gesetzt hat, sondern erst durch den Anwalt, war der Verzug noch nicht begründet, als die Geschäftsgebühr des Anwalts entstanden ist. Somit gibts die zivilrechtlich begründeten Anwaltskosten auch nicht zurück.

Aber zumindest diese Kosten 39,- € zzgl Märchensteuer müsste eigentlich die RSV tragen.
_________________
_______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 22.04.08, 15:21    Titel: Antworten mit Zitat

Albas hat folgendes geschrieben::
toll, wenn das stimmt ist A (Schüler) am Boden zerstört.
Denn der Anwalt wusste die ganze Zeit das die Sache von seinem Rechtsschutz(die hat die Zahlung der Strafanzeigenkosten schon abgelehnt) oder dem Schuldner getragen werden sollte, aber trotzdem schlägt er eine Strafanzeige vor!



Tja, da ist es ja schön, dass der Instinkt des A diesen direkt ins Forum Anwaltshaftung geführt hat... warm, wärmer...... aber ohne weiteren Anwalt wirds da schwierig. Man sollte man den Sachverhalt telefonisch mit der Rechtschutzversicherung besprechen, die haben Juristen vor Ort.

Ich denke nämlich, der Streit mit dem letzten Anwalt könnte ein Rechtschutzfall sein.
_________________
_______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Albas
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.12.2006
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 22.04.08, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

danke Milo für die Infos.
Mal schauen was der Anwalt dazu sagt und die RV.

So, gerade hat A mit der RV gesprochen, die will davon natürlich nichts wissen und wenn es um eine Falschberatung eines Anwalts, also einem neuen Fall, geht müsste ich das schriftlich machen.
Bevor A sich da da aber noch weiter reinreitet wird A versuchem morgen erst nochmal den Anwalt telefonisch zu erreichen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
WayneInteressierts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 23.04.08, 06:51    Titel: Antworten mit Zitat

Also, ich sehe da zu viele Fragen, um irgendetwas zu dem Ausgangssachverhalt beitragen zu können. Letztlich wissen wir nicht, wann der Anwalt was von der RSV wusste und ob der Mandant nicht trotzdem den Auftrag zur Erstattung einer Strafanzeige erteilt hat.

Die Frage ist auch, um welche Kosten es geht. Wie Milo schreibt, trägt die Geschäftsgebühr der Anspruchsgegner oder (vermutlich) die RSV

Anders ist das hinsichtlich der Kosten für die Strafanzeige: Die zahlt grundsätzlich der Auftraggeber oder dessen RSV. Lehnt die RSV ab, hält sich der RA an seinen Mandanten.

Eine Falschberatung sehe ich trotzdem noch nicht: Der RA wusste, dass die RSV die Kosten der Strafanzeige nicht zahlt. Ich gehe mal davon aus, dass das dann auch der Mandant wusste. Wenn der Mandant dann aber trotzdem den RA beauftragt, kann er sich nicht auf eine fehlende Belehrung (sofern der RA die überhaupt erteilen müsste) berufen.
_________________
Null Komma
***
nix
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Albas
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.12.2006
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 23.04.08, 13:07    Titel: Antworten mit Zitat

A hat gerade mit dem Anwalt gesprochen.
Der Anwalt schickt mir nun ein vorgefertigtes Schreiben, zur Zahlungsaufforderung der Kosten, welches A dann an dem Schuldiger schickt.
Wenn das keine Früchte trägt wovon A ausgehen kann, dann holt A ein Mahnschreiben und geht damit zum Amtsgericht, und versucht es darüber.

A hat nachgefragt ob die Strafanzeige wirklich als Verzug geltend gemacht werdne kann und probat ist, und der Anwalt hat das mehrmals bejaht, gerade da ja auch das Mahnschreiben eines vorherigen Anwalts nichts brachte.
Ich bin gespannt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
WayneInteressierts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 23.04.08, 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

Albas hat folgendes geschrieben::

A hat nachgefragt ob die Strafanzeige wirklich als Verzug geltend gemacht werdne kann und probat ist, und der Anwalt hat das mehrmals bejaht, gerade da ja auch das Mahnschreiben eines vorherigen Anwalts nichts brachte.


Das halte ich aus den von Milo bereits genannten Gründen für falsch.

In vielen Fällen reagiert ein Schuldner - wenn überhaupt - erst auf eine Klage.... Aber gut, wenn ein Anwalt das Rät, haftet er natürlich auch für seinen Rat.
_________________
Null Komma
***
nix
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Albas
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.12.2006
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 24.06.08, 10:56    Titel: Antworten mit Zitat

A hat jetzt in den Sauren Apfel gebissen und bei der Sache am meisten verloren.

Nun möchte A noch wissen ob das Mahnverfahren automatisch eingestellt wird wenn nach einem Widerspruch kein Verfahren beantragt wird?

mfg
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 24.06.08, 20:53    Titel: Antworten mit Zitat

Sofern A die weiteren Gerichtskosten für das streitige Verfahren nicht einzahlt, wird die Sache nicht weiter verfolgt (es sei denn, der Gegner ist gehässig und zahlt die Gebühren ein, um die Gerichtsentscheidung beizuführen).
_________________
_______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 25.06.08, 12:04    Titel: Antworten mit Zitat

Albas hat folgendes geschrieben::
A hat jetzt in den Sauren Apfel gebissen und bei der Sache am meisten verloren.

Eine Erläuterung wäre ganz hilfreich. Was und warum hat A verloren?

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.