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[Name gelöscht. Biber] unseriöse Rechnungen

 
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Doofie187
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.04.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 25.06.08, 18:08    Titel: [Name gelöscht. Biber] unseriöse Rechnungen Antworten mit Zitat

Hallo,

mein minderjähriges Kind hat sich auf [Name gelöscht. Biber] auf meinen Namen angemeldet

Jetzt habe ich eine Rechnung und Mahnung für 89€ erhalten.
Ich habe Ihnen des Sachverhalt schon geschildert, sie meinten nur sie könnten ihre Forderung nur zurücknehmen, wenn ich Anzeige wegen Datenmissbrauch erstatte, das werde ich natürlich nicht machen, ist ja mein Kind.

Im Internet liest man in zahlreichen Foren das deren Geschäftsgebahren unseriös sei, weil eine Gebühr erhoben wird, bevor überhaupt irgendeine Leistung erbracht wurde und Darstellung der Preise zu undurchsichtig sei, sprich man muss zulange danach suchen.

Wie soll ich mich da jetzt verhalten, mir ist klar, dass ich für mein Kind hafte, aber kann man deren Forderung aus einem anderen Grund angehen, oder zumindest ignorieren, ohne dass sie dann vor einem deutschen Gericht doch Recht bekommen? (Unternehmen sitzt in der Schweiz)

Danke für Eure Antworten
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Jella
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.10.2007
Beiträge: 1010
Wohnort: s´Allgäu :D

BeitragVerfasst am: 25.06.08, 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

wie alt ist denn das Kind?
_________________
...chaotisch wie Semmelbrösel
:...| ~...:
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mano
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 25.06.08, 18:49    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

manchmal hilft go.ogel:

Verbraucherschutz

oder

Verbraucherrecht


mano


Zuletzt bearbeitet von mano am 25.06.08, 18:55, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Doofie187
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.04.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 25.06.08, 18:54    Titel: Antworten mit Zitat

16 Jahre!

Ja es steht aber die Frage im Raum wie unersiös diese Firma wirklich ist, ich denke nämlich dass sie rein rechtlich auf der sicheren Seite sind, auch wenn die Methoden unseriös rüberkommen, sie weisen ja im Kleingedruckten schon auf gebührenerhebung hin bzw. weisen sie in der AGB draufhin und dass man sich über die Höhe der Gebühren zu informieren hat.
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 25.06.08, 18:57    Titel: Antworten mit Zitat

Liebes FDR-Mitglied,

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I-user
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 25.06.08, 23:45    Titel: Antworten mit Zitat

Doofie187 hat folgendes geschrieben::
ich denke nämlich dass sie rein rechtlich auf der sicheren Seite sind, auch wenn die Methoden unseriös rüberkommen, sie weisen ja im Kleingedruckten schon auf gebührenerhebung hin bzw. weisen sie in der AGB draufhin und dass man sich über die Höhe der Gebühren zu informieren hat.
Mit im Kleingedruckten versteckten Hinweisen über Gebühren ist man m.E. keinesfalls rechtlich auf der sicheren Seite. Das Unternehmen kann dafür sogar u.U. abgemahnt werden. Und wirksam sind solche Klauseln auch nicht bzw. nicht immer.
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 25.06.08, 23:55    Titel: Antworten mit Zitat

In Unkenntnis der Firma und ihrer 'Gebaren' kann das von hier aus niemand beurteilen. Sehr glücklich

(Das LG München hat gerade entschieden, dass Eltern für ihre Kinder haften, auch im Internet.)
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I-user
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 26.06.08, 09:03    Titel: Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::
(Das LG München hat gerade entschieden, dass Eltern für ihre Kinder haften, auch im Internet.)
Aber doch nur soweit sie ihre Aufsichtspflicht verletzen, oder? Und bei einem 16-jährigen Kind muss man nicht ständig dabei sein. Vielleicht steht das im Urteil konkreter?
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 26.06.08, 09:29    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Newsmeldung über das Urteil des LG München findet man bei dem Verlag der hier nicht genannt werden darf. Genauer gesagt auf der Onlineseite der Zeitschrift c't.
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I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 26.06.08, 09:33    Titel: Antworten mit Zitat

Kann man das Urteil nicht direkt im Internet finden?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 26.06.08, 09:40    Titel: Antworten mit Zitat

Oh nein, schon wieder so ein Blödsinn, der wahrscheinlich jetzt auf ewig in den Köpfen der Leute herumspuken wird. Böse

Und nur, weil alle Medien in BLÖD-Zeitungs-Manier mal wieder eine "griffige" Headline brauchen.

Mindermeinung, nicht rechtskräftig, wieder mal das (nach LG Hamburg) berüchtigte LG München, alles nur eine Fußnote wert.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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