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Verfasst am: 11.03.05, 00:10 Titel: Bsp.:Firma A arbeitet für Firma B, Firma B zahlt nicht
Hallo,
rechtliche Frage anhand eines Beispieles:
Person A hat sich vor kurzem mit seiner Firma A als Existenzgründer selbstständig gemacht und arbeitet zum Teil an kleinen Projekten in einer Firma B die schon länger auf dem Markt ist. Dafür wird immer nach Abschluss der Arbeit von Firma A an die Firma B eine Rechnung erstellt und früher oder später von der Firma B bezahlt.
Alle diese Arbeiten laufen ohne vorher ein Angebot zu erstellen.
Bei einem größeren Auftrag wird nun von Firma A (Existensgründer) an Firma B ein schriftliches Angebot erstellt in dem auf einer festgelegten Grundlage ein Pauschalpreis für eine Arbeit vereinbart wird. Zusätzlich steht in diesem Angebot das bei zusätzlich anfallender Arbeit diese für einen Stundelohn X zusätzlich berechnet wird.
Dieses Angebot wird der Firma B vorgelegt. Die Firma B gibt eine mündliche Zusage und unterschreibt das Angebot nicht mit der Begründung das ja schon mehrere Arbeiten so bearbeitet und erledigt worden sind.
Nach Abschluss der im Angebot festgelegten Arbeiten werden noch zusätzliche Arbeiten nötig die weder vorher besprochen wurden noch aus der bis dahin erledigten Arbeit hervorgingen. Bei jeder extra dazukommender Arbeit weist die Firma A mündlich die Firma B darauf hin das dies extra kosten verursacht.Firma B antwortet das dies in Ordnung ist da der Kunde der Firma B diese Extras unbedingt benötigt und wünscht.
Kurz vor Fertigstellung der letzten kleineren Arbeiten soll Firma A von Firma B aus schon einmal die Rechnung für die Arbeit fertig machen und ihr zusenden.
Nach erhalt der Rechnung setzt sich die Firma B mit der Firma A telefonisch in Verbindung um einige angebliche Unklarheiten in der Rechnung zu klären.
Dabei handelt es sich um die berechneten Zusatzarbeiten die zwischenzeitlich ca. 30% der gestellten Rechnung ausmachten. Firma B verlangt von Firma A diese Zusatzarbeiten aus der Rechnung zu nehmen und eine neue Rechnung auszustellen. Als sich Firma A weigert dies zu tun bricht der komplette Kontakt von diesbezüglich ab.
Die Rechnung wird von Firma B nach ablauf der Zahlungsfrist nicht bezahlt, also verschickt Firma A die erste Zahlungsaufforderung für diese und andere noch offenstehende Rechnungen die Firma B noch nicht gezahlt hat.
Als reaktion auf diese Zahlungsaufforderung bekommt Firma A von Firma B eine EMail die von dem Anwalt ABC der Firma B abgesegnet wurde in der steht das er den geforderten Betrag für diese Rechnung nicht bezahlen wird sondern maximal nur den Betrag der im Angebot vorher fest vereinbart war. Zusätzlich weist er Firma A darauf hin das sein Anwalt ABC einen Gutachter eingeschaltet hat der nun auch die schon erledigten älteren Arbeiten der Firma A an die Firma B überprüft. Die dadurch entstehenden Kosten sollen dann von Firma A getragen werden da die komplette geleistete Arbeit mangelhaft ist.
Firma A geht zu einen Rechtsanwalt um sich Informationen zu besorgen wie sie sich nun verhalten soll. Der Rechtsanwalt der Firma A versucht nun den Rechtsanwalt ABC der Firma B zu finden um diese angelegenheit zu erörtern da dieser ja die EMail mit den Forderungen der Firma B abgesegnet hat. Leider findet der Rechtsanwalt der Firma A den Rechtsanwalt ABC der Fima B nicht. Bei einer Überprüfung der EMailadresse des Rechtsanwaltes ABC der Firma B stellt sich heraus das es diese EMailadresse nicht gibt.
Der Rechtsanwalt der Firma A tritt nun direkt mit der Firma B in Kontakt. Firma B schreibt eine EMail an den Rechtsanwalt der Firma A in dem Beschultigungen und Forderungen der Firma B gegen die Firma A stehen die nicht der Wahrheit entsprechen. Dabei dreht es sich um schon geleistete Arbeiten der Firma A die die Firma B schon bezahlt hat. Teile dieser Email an den Anwalt der Firma A wiedersprechen den Aussagen die die Firma B in ihrer ersten Email an Firma A geäußert hat. In dieser Email an den Anwalt der Firma A steht zusätzlich das der Anwalt der Firma B den Namen XYZ hat und nur beratend zur Seite steht. In dieser EMail schreibt Firma B das sie die geforderten Beträge nicht bezahlen wird. Zusätzlich steht in der Email das Firma A eine Arbeit für die Firma B angefangen hat und das Geld für diesen Auftrag während der Arbeit daran auf Wunsch im voraus haben wollte. Nachdem Firma A den Geldbetrag erhalten hat hat sie angeblich direkt die Arbeit niedergelegt. Diese Arbeit wird nun von einer Firma X erledigt und soll dann laut Firma B dann der Firma A in Rechnung gestellt werden.
Firma A erwidert dazu das dies nicht der Wahrheit sondern sogar dem Gegeteil entspricht. Laut Firma A wurde für diese Arbeit eine Stundenanzahl von X-Stunden a Y.-Euro geleistet. Firma A hat sogar für die geleistete Arbeit nur ca. 80% des zu zahlenden Betrages verlang. Da Firma B diesen Betrag nicht auf einmal zahlen konnte hat Firma A den Betrag in zwei Teil-Rechnungen gesplittet. Die erste Teil-Rechnung wurde von Firma B 3 Wochen und die zweite Teil-Rechnung 7 Wochen nach Rechnungsdatum gezahl. Das allein widerlegt nach meinung der Firma A schon alleine den Vorwurf das Geld auf verlangen im Voraus bekommen zu haben.
Um die ganze Sache zu Beenden schlägt Firma A der Firma B einen Vergleich vor in dem vom ausstehenden Gesamtbetrag die Firma B 75% zahlen soll.
Der Rechtsanwalt der Firma A hat diesen Vergleich vorgeschlagen.
Wie sollte sich nun die Firma A verhalten wenn Firma B immer noch nicht zahlen will?
Wie ist in so einem Fall die Rechtslage bzw. was währe wenn es vor Gericht gehen müsste.
mfg
yodatortenboxer
Zufällige Ähnlichkeiten oder Übereinstimmungen mit lebenden oder verstorbenen Personen sind wohl eher rein zufällig und nicht beabsichtigt...
Eine methodische und ordnungsgemäße Bearbeitung scheitert schon an der Unvollständigkeit und Widersprüchlichkeit der Sachverhaltsschilderung.
Einmal ist eine Pauschalpreisvereinbarung (angeblich) wirksam zustande gekommen, kurz darauf wird jedoch dargestellt, das sei (jedenfalls noch) nicht der Fall. Meinen Sie es in Wirklichkeit doch evtl. nicht so oder vielleicht teilweise anders?
Meine Antwort ist:
Sie haben auf jeden Fall Recht, jedenfalls teilweise und unter bestimmten Voraussetzungen eventuell doch nicht oder vielleicht... (Antwort eindeutig genug?)
der ausschlaggebende Faktor ist ein Angebot in dem für eine Arbeit ABC ein Festpreise (Pauschal) veranschlagt war wo die dafür zu erledigenden Arbeiten genauestens aufgeführt waren. Zusätzlich stand im Angebot ein Satz das eventuelle Mehrarbeit die nicht in diesem Angebot veranschlagt ist pro anfallender Arbeitstunde mit xx.-Euro zu vergüten ist. Nach erledigung der Arbeiten die im Pauschalpreis enthalten waren kamen noch vorher nicht vereinbarte Arbeiten dazu. Bei diesen Arbeiten wurde vorher von Firma A der Firma B mitgeteilt das es sich dabei um extra Arbeit handelt die dann zu dem Satz von xx.-Euro pro anfallender Arbeitsstunde erledigt wird. Firma B hat zugestimmt.
In der Rechnung an Firma B stand nun Arbeiten und Preis laut vorgelegten Angebot XXX.-Euro und zusätzliche Arbeiten die nicht im Angebot (Pauschal) veranschlagt waren: Arbeit A: xxx.-Euro arbeit B xx.- Euro ...
Dadurch steht in der Rechnung dann eine gesamtsumme von dem Pauschalpreis und dem zusätzlichen Preis wo die Arbeiten dafür ebenfalls aufgelistet sind.
Diese Zusatzarbeiten will nun Firma B nicht mehr zahlen und versucht nun Firma A die ja zitat der Firma B ("ein Berufsanfänger ist und keine Ahnung hat") durch andere Aussagen wie zum Beispiel das einschalten eines Gutachters und das drohen mit einem Anwalt einzuschüchtern um den Preis zu drücken. Mittlerweile sind diese Versuche so stark das Firma A zum Schluss kommt das Firma B gar nichts mehr zahlen will und nun sogar noch Geld fordern will.
Und das ganze nur weil Firma A bei der einen Rechnung nicht vom Preis heruntergehen wollte.
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