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unser Sohn besucht derzeit die 10.Klasse eines Gymnasiums in Baden-Württemberg.
nach wochenlanger, mühevoller Suche unseres Sohnes nach einem BOGY Platz, der einwöchigen interessierten Teilnahme an der berufsorientierungs Woche in einem bestimmten Betrieb und der engagierten Erstellung seines entsprechenden BOGY Berichtes, erhielt er eine glatte 6, da er die Quellenangaben vergessen hatte.
Auch wenn eine Bestrafung mit der Note 6 angekündigt wurde, finde ich einfach, dass unter dem Gesichtspunkt einer, gemäß Notenbildungsverordnung, "ganzheitlichen, pädagogisch-fachlichen Gesamtwertung" so eine Benotung weder einer objektiven Leistungsbewertung entspricht, noch der Motivation eines jungen Menschen dient, vorallem wenn er sich noch zusätzlich in einer Abschlussklasse befindet und das kommende Zeugnis als Basis für seinen weiteren schulischen bzw. beruflichen Weg dient.
Über eine ehrliche und auf jeden Fall objektive Meinung würde ich mich sehr freuen.
erhielt er eine glatte 6, da er die Quellenangaben vergessen hatte.
Das ist die Benotung für absichtliches Abschreiben ohne Nennung der Quelle statt eigener Erstellung, also für einen Betrugsversuch.
Warum sollte es für schlichtes Vergessen eines Anteils einer Arbeit sonst eine 6 geben?
Eltern und Schüler können sich einen gemeinsamen Gesprächstermin beim Lehrer geben lassen um zu erfragen, welche Indizien es für einen absichtlichen Betrugsversuch gibt.
Zitat:
wenn er sich noch zusätzlich in einer Abschlussklasse befindet und das kommende Zeugnis als Basis für seinen weiteren schulischen bzw. beruflichen Weg dient.
Der Schüler will nach der 10. Klasse das Gymnasium verlassen?
Hat er beim Bogy-Betrieb um eine schriftliche Beurteilung gebeten? Hat er dort eine Ausbildungsmöglichkeit?
Wenn er später eine Bachelor oder Materarbeit schreibt und nur falsch zitiert bekommt er ein 5, somit ist er durchgefallen.
Das selbe gilt auch wenn die Quellenangaben fehlen oder nicht vollständig sind.
Wenn er später eine Bachelor- oder Masterarbeit schreibt und nur falsch zitiert, bekommt er eine 5, somit ist er durchgefallen.
Das_selbe gilt auch, wenn die Quellenangaben fehlen oder nicht vollständig sind.
Wahrscheinlich gibts auch irgendwo jemand, der den Karzer für Rechtschreibungs- und Zeichensetzungsfehler wieder einführen möchte. Dem steht aber das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit entgegen.
Das ist ganz sicherlich richtig, nur aus der alltägliche Lehrerpraxis muss ich sagen, dass eine Schüleraussage "er hat die Quellenangaben vergessen" eine ganze Bandbreite von Formalverstößen abdecken kann. Man müsste über den fiktiven Fall mehr Informationen an der Hand haben, um das wirklich zu beurteilen - sind überhaupt Quellen genannt worden? Sind Zitate vom Textkorpus überhaupt getrennt worden oder ist wortwörtlich Zitiertes als eigener Text ausgegeben worden? Wie genau sind formelle Vorgaben gemacht worden, wieweit sind Konsequenzen für Plagiate angedroht worden etc. pp.
die fehlenden Quellenangaben wurden seitens unseres Sohnes schlichtweg vergessen, sollten in keiner Weise die betreffende Lehrerin täuschen bzw. den Eindruck erwecken, dass alles auf seinem Mist gewachsen ist.
Dies haben sowohl wir, als auch unser Sohn der betreffenden Lehrerin in aller Ruhe erklärt, die allerdings keinerlei Entgegenkommen zeigte.
Unser Sohn wird möglichst nach der 10.Klasse das Gymnasium verlassen, wofür wir ihn bereits bei diversen Berufskollegen angemeldet haben.
Selbst diese Tatsache interessierte die betreffende Lehrerin bisher überhaupt nicht.
Uns ist schon klar, dass sich unser Sohn durch seine "mäßigen" Leistungen über große Teile des Schuljahres teilweise selbst unter Druck gesetzt hat, allerdings war seit dem Halbjahreszeugnis in jeglicher Hinsicht ein klarer Aufwärtstrend zu erkennen, was sich in fast allen Fächern zeigte und nun 4 Wochen vor Notenschluss durch solche Vorkommnisse (siehe auch mein Beitrag ZEITRAUM KORREKTUR VON KLASSENARBEITEN) zunichte gemacht wird.
Dies haben sowohl wir, als auch unser Sohn der betreffenden Lehrerin in aller Ruhe erklärt, die allerdings keinerlei Entgegenkommen zeigte.
Was war ihr Argument?
Hat sie Indizien für einen Täuschungsversuch?
Oder hält sie das Weglassen der Quellen auch bei einem korrekt selbständig zusammengestellten Bericht für so gravierend, dass sie eine 6 für gerechtfertigt hält?
Zitat:
Unser Sohn wird möglichst nach der 10.Klasse das Gymnasium verlassen, wofür wir ihn bereits bei diversen Berufskollegen angemeldet haben.
Selbst diese Tatsache interessierte die betreffende Lehrerin bisher überhaupt nicht.
Nun ja. Die Tatsache, dass ein Schüler die Schule verlässt, stellt für sich selbst noch keinen Grund für eine "mildere" Bewertung dar. Die Leistungen der abgehenden und der verbleibenden Schüler sind gleich zu bewerten.
das kann ich mir gut vorstellen, allerdings heißt es doch laut §8 Notenbildung VO, dass der Lehrer bei "Täuschungsversuch" einen Notenabzug vornehmen und bei schwerer bzw. wiederholter (!) Täuschung die Arbeit mit ungenügend bewerten kann.
Mir geht es vorallem um die gerne erwähnte "ganzheitlich pädagogisch-fachliche" Gesamtberwertung einer Leistung, bei der mit einer 6, aus pädagogischer Sicht, in keiner Weise die Bemühungen, sowie der Leistungswille des Schülers, über die gesamte BOGY Zeit gesehen, honoriert wird.
Mir fehlt schlichtweg ein bißchen Fingerspitzengefühl seitens der Lehrerin, welches sie im Rahmen ihres "pädagogischen Beurteilungsspielraumes" beweisen könnte.
Indizien für eine Täuschung konnte sie uns nicht nennen und die Begründung der Lehrerin war ganz einfach "... ich hatte es vorher angedroht ...".
Natürlich kann man jetzt Richtung Schüler sagen - selbst schuld.
Ich halte es einfach nicht für sinnvoll und fair, unabhängig von dem von ihm begangenen Fehler, die ansonsten erbrachte Leistung im Ganzen zu ignorieren und nicht einmal mit Abstrichen zu honorieren.
In meiner persönlichen, beruflichen Funktion als Abteilungsleiter einer Finanzbuchhaltung mit Personalverwantwortung könnte und würde ich niemals, alleine mit Blick auf die Motivation meiner Mitarbeiter, so agieren, auch wenn alle "Paragraphen" dieser Erde mir "Recht" geben würden.
Bezüglich der "milderen" Bewertung gebe ich Dir natürlich vollkommen Recht,
auf der Seite kann man sich ausführlich über das BOGY informieren, unter "Schüler" gibt es auch einen Musterbericht zum Herunterladen. Die Formvorschriften bei den Berichten sind ziemlich eng. Vielleicht sind ja auch noch andere Dinge nicht korrekt. Aber eine 6 für einen Bericht, der zum richtigen Thema, in richtiger Länge verfasst und fristgerecht abgegeben ist nicht in Ordnung. Wenn ihr bereits mit der Lehrerin gesprochen habt, würde ich mich an die Schulleitung wenden.
frastu22 hat folgendes geschrieben::
In meiner persönlichen, beruflichen Funktion als Abteilungsleiter einer Finanzbuchhaltung mit Personalverwantwortung könnte und würde ich niemals, alleine mit Blick auf die Motivation meiner Mitarbeiter, so agieren, auch wenn alle "Paragraphen" dieser Erde mir "Recht" geben würden.
In Bezug auf die Motivation ist an Schulen so manche Handelsweise gang und gäbe, die in einem Betrieb die Existenz gefährden könnte.
die Schulleitung haben wir bereits eingeschaltet, allerdings erkennt auch sie in dem Handeln der Lehrerin kein Fehlverhalten - hatte auch ehrlich gesagt nichts anderes erwartet.
Im Zusammenhang mit fehlenden Quellenangaben in Schülerarbeiten muss allerdings auch darauf hingewiesen werden, dass Plagiarismus an den Hochschulen ein immer ernsteres Problem wird - was nicht zuletzt daran liegt, dass in der "Generation Internet" immer weniger Bewusstsein darüber besteht, was es eigentlich bedeutet, wenn man zusammengesuchte Texte einfach so ohne Quellenangabe zusammenstellt. Die Hochschulen reagieren mittlerweile mit Spezialsoftware und die Konsequenzen für Studenten, die beim Plagiieren erwischt werden, werden härter.
In den USA kann die Konsequenz die Exmatrikulation sein - ich persönlich glaube, dass es hierzulande auch nicht mehr allzu lange dauern wird, bis es soweit kommt.
Diesen Kontext muss man schon man schon im Hinterkopf haben, wenn man die harte Reaktion der Schule bedenkt. Da findet nämlich auch eine Erziehung zur Wissenschaftsethik statt.
Ein interessanter Link zu dem Theman findet sich bei Spiegel Online
Nele
Zuletzt bearbeitet von neleabels am 30.06.08, 22:08, insgesamt 1-mal bearbeitet
Mir geht es vorallem um die gerne erwähnte "ganzheitlich pädagogisch-fachliche" Gesamtberwertung einer Leistung, bei der mit einer 6, aus pädagogischer Sicht, in keiner Weise die Bemühungen, sowie der Leistungswille des Schülers, über die gesamte BOGY Zeit gesehen, honoriert wird.
Zunächst einmal mein Mitgefühl: Sie scheinen ein ziemlich gebeutelter Vater eines Jungen zu sein, der schulische Dinge insgesamt nicht ganz ernst zu nehmen zu scheint.
Die oben zitierte "ganzheitlich pädagogisch-fachliche" Gesamtbewertung einer Leistung, wie sie das Schulgesetz BaWüs vorsieht, haben Sie missverstanden: Das bezieht sich darauf, dass Leistungen aus verschiedenen Anforderungsbereichen (schriftlich/mündlich) nicht einfach rechnerisch ermittelt werden sollen. Die Einzelleistung der besagten Arbeit wurde aber vom Lehrer offenbar wegen eines schwerwiegenden Täuschungsversuches aufgrund fehlender Quellenangaben mit der Note ungenügend bewertet. Einen pädagogischen Spielraum kann ich dabei nicht erkennen. Bemühungen und Leistungswillen während der "BOGY-Zeit" dokumentieren sich letztlich in der Vorlage einer einwandfreien schriftlichen Arbeit. Leider hat Ihr Sohn dabei die Quellenangaben "vergessen", obwohl sie ausdrückliches Bewertungskriterium war.
Die von felicitas1 genannten Quellen machen deutlich, dass der Lehrer aus gutem Grund auf diese Quellenangaben bestand: Weite Teile der Arbeit sind ohne eine Recherche in externen Quellen gar nicht zu leisten. Wie gut diese Informationen selbstständig aufbereitet worden sind, ist Bestandteil der zu bewertenden Leistung. Kurt Knitz hatte übrigens bereits einmal nach der Selbständigkeit der Leistung gefragt.
Mein Vorschlag: Lassen Sie sich von Ihrem Sohn die von ihm verwendeten Quellen nennen und recherchieren Sie selbst. Vergleichen Sie dabei, inwiefern vorhandene Vorlagen nicht bloß einfach abgekupfert oder lediglich anders arrangiert worden sind (copy u. paste). Sollte dann die individuelle Einzelleistung hinsichtlich der Darstellung der eigenen Erfahrungen im Betrieb ebenfalls Ihren eigenen Ansprüchen genügen, würde ich auf jeden Fall noch einmal das Gespräch mit dem Lehrer suchen.
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