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Anmeldungsdatum: 10.03.2005 Beiträge: 1 Wohnort: in niedersachsen
Verfasst am: 10.03.05, 20:16 Titel: Schul-Wahlrecht bei Einschulung in Sonderschule?
Hallo,
ich brauche unbedingt mal einen Rat bzw. eine Info.
Mein Sohn ist 6,5 Jahre alt und besucht zur Zeit den Schul-Kiga der Regelschule und wurde jetzt auf sonderpädagogischhen Förderbedarf überprüft. Die Lehrerin ist nun lt. Gutachten der Meinung, dass er im Geistig-Behinderten- Bereich eingeschult werden soll, was wir natürlich überhaupt nicht nachvollziehen können und wollen. Er hat zwar eine Konzentrationsschwäche und ist etwas entwicklungsverzögert, aber geistig total fit. Da er ein Spaltkind ist, möchten wir ihn nach reiflicher Überlegung auf eine Sprachheilschule schicken, wo er in einer kleinen Klasse beschult wird.
Und nun meine Frage:
Welche Möglichkeit haben wir als Eltern, unseren Schulwunsch durchzusetzen?
Ich habe jetzt mehrfach gehört, dass bis zur 5. Klasse der Elternwille ausschlaggebend ist, die Sonderschullehrerin sagt mir allerdings, dass wir keine Wahl haben, aber irgendeine Möglichkeit muss es doch geben...
Schulwahlfreiheit besteht im Grundsatz nach Abschluss der Primarstufe, vorher muss, wenn nicht Ausnahmegründe vorliegen, die für den Schulbezirk zuständige Grundschule besucht werden.
Wenn wirksam sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde, ist das bindend. Klar, der Theorie nach ist das dann regelmäßig zu überprüfen, aber das Kind muss halt zur Förderschule, und zwar in der Förderrichtung, die festgestellt wurde.
Einzige Möglichkeit, die ich sehe, ist die Anfechtung der Zuweisung zur Förderschule. Das ist ein Verwaltungsakt, gegen den kann man Widerspruch einlegen. Aus Erfahrung kann ich sagen, dass in diesem Bereich von den Behörden häufig Formfehler begangen werden, bspw. unterlassene Einbindung der Eltern oder Außerachtlassen wichtiger Aspekte in dem Gutachten.
Herr Dr. Birnbaum hat Recht. Ich habe hier in Niedersachsen auch schon einige Ungeheuerlichkeiten erlebt (und erlebe sie derzeit...) An der GB-Schule wird gerade im Eingangsbereich NICHT in den Kulturtechniken unterrichtet.
Der Zug ist für Ihr Kind, einmal dort eingeschult, dann abgefahren.
Sicher haben Sie seit frühesten Zeiten einen Kinderarzt/Ki-Neurologen, der das Kind und seine Entwicklung besser kennt? Was meint der? Wäre er bereit, eine Gegengutachten nach einem standartisierten Test zu verfassen ? (z.B. Kaufmann -ABC o.ä.).
Wenn das Kind geistig fitt ist, sollte es die Chance bekommen, in den Kulturtechniken Lesen, Schreiben, Rechnen unterrichtet zu werden. Z.B. L-Zweig (Kleinklasse bei langsamerem Lerntempo)
Hier jeweils detaillierte Infos über das Verfahren zur Überprfg. auf so-päd. Förderbedarf in Niedersachsen.
Sie können mir gerne eine PN oder mail schicken zwecks Info-Austausch. Kann sein, wir sind aus der gleichen Region und ich könnte aus meiner Erkenntnis der hiesigen Örtlichkeiten helfen?
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