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Verfasst am: 30.06.08, 16:53 Titel: 3-tägige Städtereise - davon 1 1/2 Tage An-/Abreise !?
Ich habe aufgrund einer tollen Beschreibung, was man alles in 3 Tagen erleben kann, eine 3-tägige Städtereise gebucht. An- und Abflugzeiten wurden nicht genannt. Diese wurden mit der Rechnung mitgeteilt. Sie waren noch einigermaßen akzeptabel, sollten wir doch am 1. Tag nachmittags da sein und am 3. Tag mittags zurückfliegen. Somit blieben wenigstens 2 halbe und ein ganzer Tag.
Jetzt wurde dieser Flug storniert und die neue Anreisezeit so gelegt, dass die Ankunft erst gegen Mitternacht erfolgt. Bis das Hotel gefunden ist (geschweige denn öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden können) sind wir erst nach Mitternacht vor Ort.
Wie ist den die Rechtslage bei solchen Ultra-Kurzreisen:
Darf den ein Reiseveranstalter die Abflugzeit bei einer solchen Kurzreise so spät hinausschieben bzw. die Anreisezeit auf frühmorgens verlegen? Und vor allem: darf ein Veranstalter groß mit diesen Reisen werben ohne darauf hinzuweisen, dass die Aufenthaltsdauer womöglich nur einen Tag beträgt da die anderen beiden Tage für die An- und Abreise gedacht sind?
Seit langem mal wieder eine diskussionswürdige Frage ...
Grundsätzlich gelten ja der An- und Abreisetag nicht als - sagen wir mal - Urlaubstag. Dh. diese Tage dienen im Sinne des Reiserechts der An- und Abreise nicht der Erholung oder dem Sightseeing. Bei einer 14-tägigen Reise hätte man schlechte Karten gegen die Änderung der Flugzeiten auf kurz vor Mitternacht am Anreise- und und kurz nach Mitternacht am Abreisetag anzugehen.
Wenn nun aber eine Kurzreise gebucht wurde? Ich denke hier wäre zu prüfen, wie kräftig mit dem vollen Programm geworben wurde. Ob bspw. auch für den Anreisetag und den Abreistag bestimmte Leistungen zugesichert wurden.
Ein entsprechendes Urteil ist mir allerdings nicht bekannt. Ist imho aber überfällig. Der Trend zu Kurzreisen und zum Urlaubseinschiebung in den durchgeplanten Alltag nimmt ja immer mehr zu.
Die Werbung bewirbt ja ganz unverbindlich alle Sightseeings-Höhepunkte in der jeweiligen Stadt. Moralisch verwerflich - wenn nicht sogar wettbewerbsrechtlich unzulässig - halte ich Anreise abends und Abfahrt morgens bei einer 3-Tage-Fahrt. Es kann doch nicht angehen z.B. für das volle Programm in Paris, London oder Rom , einschließlich Flug zu nicht mal so günstigen knappen 500 Euronen für 2 Personen zu werben um einen dann mitzuteilen, dass Ankunft gegen Mitternacht und am übernächsten Tag Abflug am frühen Nachmittag ist.
Mein Rechtsempfinden sagt mir, dieses Vorgehen ist absolut unzulässig. Rein rechtlich stellt sich der Veranstalter hinter geltendes Recht, An- und Abreisetage sind keine Urlaubstage.
Ich möchte nur wissen, lohnt sich hier der Gang zum Anwalt? Vor allem unter dem Aspekt, dass der Veranstalter die Anreise von vormittags auf nachmittags eigenmächtig verlegt hat (um knapp 9 Stunden)? Eine Stornierung wird vom Veranstalter abgelehnt.
Also in diesem Fall ist die Sache grundsätzlich relativ einfach und bereits mehrmals vor Gericht gelandet und zu Gunsten des Kunden entschieden worden:
Bucht jemand eine Kurzreise (ultra-kurz gibt's net!) und ändern sich die (akzeptierten) Flugzeiten so, dass die Reisezeit "unzumutbar" gekürzt wird, so ist die Reise kostenlos zu stornieren.
Grundsätzlich gelten bei Städtereisen der erste und letzte Tag nicht als "Anreisetage", an denen beliebig mit den Flugzeiten joungliert werden kann! Diese Aussage gilt grundsätzlich nur bei Urlaubspauschalreisen mit Erholungscharakter und selbst da gilt oben Gesagtes von mir bei "Kurz-Urlaubsreisen" (fünf Tage z. B.).
Allerdings stellt sich eine Beurteilung im vorliegenden Fall als schwer möglich dar:
1. Welches Ziel, welcher Abflugsort --> Reisezeit grundsätzlich?
2. Prospekt ganz allgemein: in dieser Stadt können Sie das und das unternehmen... oder: bei Ihrer gebuchten Dreitagesreise können Sie das und das unternehmen ---> wie realistisch ist diese Aussage im "durchschnittlichen Verkehrskreis" (wenn ich lese, dass ich ein Musical, eine Oper und einen Ball besuchen kann, aber nur zwei Nächte vor Ort bin, wird die durchschnittliche Logik einem sagen: entweder doch nicht alles oder ich mach alles an einem Abend und von jedem nur a bissl)
3. Reisepreis
Es könnte also sein, dass man diese Flugzeitenänderung zwar nicht hinnehmen muss und sie einen Reisemangel darstellen könnte, jedoch nicht zu einem kostenlosen Rücktritt berechtigte...
Ich möchte nur wissen, lohnt sich hier der Gang zum Anwalt? Vor allem unter dem Aspekt, dass der Veranstalter die Anreise von vormittags auf nachmittags eigenmächtig verlegt hat (um knapp 9 Stunden)? Eine Stornierung wird vom Veranstalter abgelehnt.
Diese Eigenmächtigkeit - im Sinne von Böswilligkeit, statt Notwendigkeit - gilt es zu beweisen. Wenn dies nicht ohne Anwalt gelingt, wäre sicherlich ein Rechtsbeistand hilfreich. Ob sich für den einzelnen der nach einigen anwaltlichen schreiben ggf. anstehende Rechtsstreit (finanziell) lohnt, ist fraglich.
Für die Allgemeinheit wäre ein solches Gerichtsverfahren sicher interessant. Unter diesem Aspekt sollte vielleicht zunächst eine Verbraucherzentrale o.ä. kontaktiert werden.
Eine Städtereise um € 250.-- pro Person für zwei Nächte inkl. Flug ist sehr wohl günstig!
Selbst ein Billigflug kostet heute durchschnittlich - von der Strecke abhängig - hin und retour zwischen € 150.-- und € 250.--, dann kommt noch die Hotelübernachtungen dazu.
Schließlich kann ein Reiseveranstalter nicht unbedingt darauf spekulieren, um €10.-- den Flug zu bekommen.
Aber gut, das ist ein anderes Thema.
Wenn ich also den Wert von € 250.-- pro Person annehmen kann, dann sehe ich diese Verschiebung - ohne wirklich jetzt alle Details zu kennen - als wahrscheinlich als hinzunehmen an.
Da die Reise bereits vor mehr als 3 Monaten gebucht wurde, hat man den Frühbucherrabatt. Die Hotelkosten liegen außerhalb der Saison und für Frühbucher zwischen 50 und 80 Euro pro Person. Somit bleiben 170 Euro für einen Flug in die nächstgrößere Hauptstadt. Ich halte dies nicht wirklich für ein Schnäppchen - das wäre für mich eher ein Flug mit NeverComeBack-Airlines für 10 Euro. Die Reise ist allemal günstig zu nennen. Würde ich diese Reise jetzt aktuell buchen (sie wird ja noch immer genau so angeboten) müsste ich statt 500 Euro 750 Euro zahlen. Frühbuchen spart zunächst Kosten, bis man vom Reiseveranstalter auf den letzten Flug, den ohnehin niemand habe will, gebucht wird. So kann dieser die attraktiven Reisetermine teurer verkaufen.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass jemand, wenn er dies vorher wüßte, so etwas buchen würde (es sei denn er ist mit der Geliebten unterwegs und hat nur Interesse am Hotelbett...).
Aus meiner Sicht steht hier Profitgier im Raum: der Veranstalter hat mit den Frühbuchern zunächst die Maschinen im Vorfeld belegt und somit die Kosten gesichert. Jetzt kommen die Linienflieger, die wesentlich mehr bezahlen. Also verschiebt man die Frühbucher auf die nächsten freien Maschinen zu den unattraktiven Zeiten. Wie geht es weiter? Wir kommen um Mitternacht in's Hotel und die Zimmer sind überbucht? Soll man diesem Veranstalter überhaupt noch vertrauen?
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