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Schaden am Auto durch herunterfallendes Schneebrett

 
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moradin
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.01.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 10.03.05, 17:54    Titel: Schaden am Auto durch herunterfallendes Schneebrett Antworten mit Zitat

Hallo

mal wieder ein Fall für unsere Versicherungsexperten

ein Autobesitzer hat über Nacht sein Auto an einem Gehweg neben einem Haus abgestellt.
Als er am Morgen wieder zu seinem Auto kam, ist ein Schneebrett auf sein Auto heruntergebrochen und hat sein Auto beschädigt (Heckscheibe eingeschlagen, Autodach verbeult u.s.w.)

Die Versicherung(Gebäudehaftpflicht) (Allianz) weigert sich den Schaden zu bezahlen.
Wie sieht die Rechtslage aus. Unter welchen Bedingungen kann Versicherung die Zahlung verweigern ?
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Hamster
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 10.03.05, 19:17    Titel: Antworten mit Zitat

Mit welcher Grundangabe haben denn Allianzens sich geweigert ?
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 11.03.05, 08:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo moradin,

wie so oft, ist Google auch hier dein Freund. Mit den Suchbegriffen "Schnee Dachlawine Haftung" findest du eine Menge Urteile.

Aber zum konkreten Fall: Wer haftet? Es kommt darauf an. Und zwar darauf, ob das Gebäude in einer generell schneearmen Gegend steht (dann ist nämlich der Hauseigentümer grundsätzlich nicht verpflichtet. Schneefanggitter anzubringen). oder
ob das Haus in einer Gegend steht, wo mit viel Schnee gerechnet werden muss, dann muss der Hauseigentümer geeignete Sicherungsmaßnahmen treffen.

Wenn er aber Schneefanggitter am Haus hat und der Schnee trotzdem runterrutscht, weil der Schnee sehr hoch liegt: dafür kann er ja nix. Also würde hier kein Verschulden des Hauseigentümers vorliegen.

Also generell: Ein Verschulden des Hauseigentümers würde ich nur dann sehen, wenn in einer schneereichen Gegend kein Schneefanggitter vorhanden ist.

Übrigens: die Heckscheibe bezahlt die Teilkasko (ggf. abzüglich SB)

Grüße, Mogli
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