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Rechtsanwalt versäumt Fristen Teil.2

 
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Digital
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.06.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 30.06.08, 11:50    Titel: Rechtsanwalt versäumt Fristen Teil.2 Antworten mit Zitat

Habe mich nach dem guten Rat einiger Leute hier an einen anderen Rechtsanwalt gewendet.

Thema:

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=149824

Dieser hat sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung des Wiedereinsetzungsverfahren eingelegt. Heute kam der Beschluss des Landgericht, das die Beschwerde zurückgewiesen wird. Laut der aufgeführten Begründung für die zurückweisung wird immer deutlicher, dass der erste RA nicht nur die Fristen versäumt hat den Gerichtstermin rechtzeitig wegen seiner Verhinderung zu verschieben. Sondren, dass er auch beim Antrag auf Wiedereinsetzung nicht korrekte Angaben gemacht hat, die nachweisen, dass mein nicht erscheinen nur darauf zurückzuführen ist, das mir von Ihm gesagt wurde, ich bräuchte dort nicht zu erscheinen.

Nun sind sozusagen alle Rechtsmittel durch. Ich hatte nichtmal die möglichkeit bei Gericht die Beweise darulegen, die meine Unschuld an dem Unfall beweisen würden.

Man beauftragt einen RA, verlässt sich darauf, dass dieser sich um die Sache kümmert, und am ede steht man noch schlechter da als vorher. Was ist das für ein Mist ??????

Was kann ich jetzt tun ????
Den ersten RA verklagen ???? Und wenn ja, auf was ????? Wie soll ich nachweisen welcher Schaden mir entstanden ist, wenn es durch die versäumnisse des RA noch nichtmal zu einer Gerichtsverhandlung gekommen ist bei der ein Gutachter hätte meine Unschuld nachweisen können.

Das sowas in unserem Rechtstaat überhaupt möglich ist schokiert mich ehrlich gesagt.
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WayneInteressierts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 01.07.08, 14:06    Titel: Re: Rechtsanwalt versäumt Fristen Teil.2 Antworten mit Zitat

Digital hat folgendes geschrieben::

Was kann ich jetzt tun ????


Das wäre doch die perfekte Frage an den neubeauftragten Anwalt!?

Digital hat folgendes geschrieben::

Den ersten RA verklagen ????


Wenn Erfolgsaussichten gegeben sind, wäre das doch ne Möglichkeit, sich schadlos zu halten.

Digital hat folgendes geschrieben::

Und wenn ja, auf was ?????


Geschockt

Auf Schadensersatz!?!?!?!?!? Oder etwa auf Entfernung des Überhangs????

Digital hat folgendes geschrieben::

Wie soll ich nachweisen welcher Schaden mir entstanden ist, wenn es durch die versäumnisse des RA noch nichtmal zu einer Gerichtsverhandlung gekommen ist bei der ein Gutachter hätte meine Unschuld nachweisen können.


Ein Schaden muss entstanden sein. Ist kein Schaden entstanden, kann dieser natürlich auch nicht ersetzt werden. Bei Prozesssäumnissen wird daher immer inzident geprüft, ob man in dem Vorprozess "gewonnen" hätte....

Digital hat folgendes geschrieben::

Das sowas in unserem Rechtstaat überhaupt möglich ist schokiert mich ehrlich gesagt.


Was schockiert dich? Dass es neben Ärzten, Managern, Bäckern und Fahrzeugmechanikern auch unfähige Rechtsanwälte geben kann?
_________________
Null Komma
***
nix
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