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Ungereimtheit bei Gehaltsabrechnungen während der Insolvenz

 
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Peter Parker
Gast





BeitragVerfasst am: 05.10.04, 08:36    Titel: Ungereimtheit bei Gehaltsabrechnungen während der Insolvenz Antworten mit Zitat

Für die Monate von April bis Juni habe ich vom Arbeitsamt Insolvenzgeld bekommen. Anfang September habe ich dann von meiner Krankenkasse erfahren, dass meine Krankenversicherungsbeiträge für diesen Zeitraum noch ausstünden. Ich war freiwillig versichert und damit hat die Krankenkasse Ansprüche direkt an mich und nicht an meinem ehemaligen Arbeitgeber. Es ist jedoch Usus, dass zur Vereinfachung des Ablaufs der Arbeitgeber in der Regel trotzdem den Arbeitnehmeranteil jeden Monat einbehält und zusammen mit Arbeitsgeberanteil and die Krankenkasse überweist (so ist mir jedenfalls gesagt worden). Und damit kommen wir zu meinem Dilemma. Das Insolvenzgeld, welches ich erhalten habe, ist auf Basis meiner Gehaltsabrechnungen ermittelt worden. Auf meinen Gehaltsabrechnungen ist der Arbeitsnehmeranteil meiner Krankenversicherungebeiträge einbehalten worden; überwiesen wurde aber nix (geht wahrscheinlich auch gar nicht bei einem insolventen Unternehmen). Vermutlich handelt es sich hier einfach um eine Schlamperei bei der Erstellung der Abrechnungen und nicht um den Versuch sich meine Krankenversicherungsbeiträge unrechtmässig anzueignen. Ausser mir ist noch ein anderer meiner ehemaligen Kollegen, der sich versicherungstechnisch in der gleichen Situation befunden hat wie ich, davon betroffen. Mangels Masse wird es keine Insolvenzverfahren geben. Zuständig ist nach wir vor einer der ehemaligen Vorstände. Meiner Aufforderung den Umstand aufzuklären ist es nicht nachgekommen und er hat stattdessen, die von mir dafür gesetzte First verstreichen lassen. Nun meine Fragen dazu:

Geschockt Kann ich annehmen, dass ich den Arbeitnehmeranteil im Rahmen des Insolvenzgeldes erhalten hätte, wenn er laut Gehaltsabrechnung nicht bereits gezahlt worden wäre?
Geschockt Wo kann ich ansetzen, wenn ich 'mein' Geld haben will? Erfüllt das den Tatbestand des Betrugs?
Geschockt Wo der Laden doch insolvent ist, kann es sein, dass ich zwar Recht bekomme aber kein Geld?
Geschockt Muss ich gegen der Bescheid vom Arbeitsamt über das Insolvenzgeld Widerspruch einlegen, um mir in dieser Richtung nichts zu verbauen?

Darüber hinaus wäre ich für jeden Rat in dieser Sache dankbar. Besten Dank im voraus Winken
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