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Zeitraum Korrekturen von Klassenarbeiten

 
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frastu22
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.06.2008
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 28.06.08, 16:14    Titel: Zeitraum Korrekturen von Klassenarbeiten Antworten mit Zitat

Hallo,

unser Sohn besucht die 10.Klasse eines Gymnasiums in Baden-Württemberg.

Vor den Winterferien 2007 wurde Mitte Dezember eine Klassenarbeit in Religion geschrieben, die erst kurz vor den Pfingstferien 2008 (!), also nach 5 Monaten (!), korrigiert an die Schüler zurückgegeben wurde.

Im Halbjahreszeugnis erhielt unser Sohn eine 3.

Nach Rückgabe der Klassenarbeit, teilte der betreffende Lehrer, der Klassenlehrerin mit, dass unser Sohn insgesamt in seinem Fach mittlerweile zwischen 5 und 6 stünde, ohne dass unser Sohn in den vergangenen Monaten vor Rückgabe auf diese doch drastische und versetzungsgefährdende Verschlechterung hingewiesen wurde.

Wie lange darf sich ein Lehrer mit der Korrektur und Rückgabe einer Klassenarbeit Zeit lassen, vorallem wenn er den Schüler hierdurch 4 Wochen vor Notenschluss dermaßen unter Druck setzt, auch wenn er in diesem Zeitraum noch eine weitere Arbeit oder Test ansetzt ?
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 29.06.08, 14:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Frank,

Zitat:
Nach Rückgabe der Klassenarbeit, teilte der betreffende Lehrer, der Klassenlehrerin mit, dass unser Sohn insgesamt in seinem Fach mittlerweile zwischen 5 und 6 stünde, ohne dass unser Sohn in den vergangenen Monaten vor Rückgabe auf diese doch drastische und versetzungsgefährdende Verschlechterung hingewiesen wurde.
Wurden die Eltern unverzüglich mündlich oder/und schriftlich von der Versetzungsgefährdung informiert?
Haben sich die Eltern die Zusammensetzung der Jahresnote aus den verschiedenen mündlichen und schriftlichen Leistungsbewertungen erklären lassen?

Zitat:
Wie lange darf sich ein Lehrer mit der Korrektur und Rückgabe einer Klassenarbeit Zeit lassen
Eine "angemessene" Zeit lang. Für fünf Monate bedarf es schon sehr besonderer Begründungen. Aber das gibt dem Schüler keinen Anspruch auf eine bessere Note.

Eine Klassenkonferenz könnte bei Würdigung aller Umstände durchaus zu dem Ergebnis kommen, trotz arithmetisch anderen Ergebnisses doch die Versetzung auszusprechen. Aber das ist Ermessenssache, es gibt wiederum keinen Anspruch darauf.

Schöne Grüße
Kurt
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
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frastu22
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.06.2008
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 29.06.08, 14:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Kurt,

wir wurden nicht unverzüglich über die Versetzungsgefährdung informiert, sondern erst 4 Wochen nach der um 5 Monate verzögerten Rückgabe der Klassenarbeit, über die Klassenlehrerin unseres Sohnes.

Bisher wurde uns die Note noch nicht erklärt, hierfür habe ich allerdings nächste Woche einen Termin mit dem betreffenden Lehrer.

Seine Begründung für die Verzögerung während der 5 Monate war "... ich kam leider noch nicht dazu ...".

Die Note bzw. Leistungsbewertung des Lehrers ist überhaupt nicht der Streitpunkt, sondern nur die hierdurch überraschend entstandene Situation und dem verbundenen Leistungsdruck 4 Wochen vor Notenschluss.

Viele Grüsse
Frank
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Laciclista
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.06.2006
Beiträge: 30
Wohnort: OWL

BeitragVerfasst am: 29.06.08, 15:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich kenne mich in B-W nicht aus, aber schreibt man da "Klassenarbeiten" in Religion? Oder handelt es sich lediglich um einen "Test"? Letzteres hat zumindest bei uns in NRW kein großes Gewicht, geht zumindest theoretisch eher in die Richtung "wie eine Benotung der mündlichen Leistung für eine Stunde" (mag mancher Lehrer anders handhaben, weil man ja was schriftlich in der Hand hält). Sollte es nur ein Test gewesen sein, muss noch einiges anderes nicht gut gelaufen sein, um eine so schlechte Note zu kassieren...

LG,

Laciclista
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dangermouse
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.06.2008
Beiträge: 319

BeitragVerfasst am: 29.06.08, 15:21    Titel: Antworten mit Zitat

Soweit ich weiß werden die Noten in Religion so gehanthabt das diese nach der Mitarbeit des Schülers bewertet werden. Meistens liegen die Noten zwischen 1 und 2. Selten geb es eine 3.
Arbeiten wurden auch keine geschrieben. Weder in der Hauptschule noch in der Berufsschule.
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frastu22
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.06.2008
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 29.06.08, 16:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

es handelt sich hierbei definitiv um Klassenarbeiten und keine Tests.

Wichtig ist auch, dass es uns hier nicht um die Leistungsbewertung geht, sondern um den Zeitpunkt der Rückgabe einer Klassenarbeit des 1.Halbjahres im Mitte Mai 2008, die 4 Wochen vor Notenschluss unseren Sohn dermaßen unter Druck setzt, da er im Halbjahreszeugnis eine 3 bekam und man uns bis zur Rückgabe der betreffenden Klassenarbeit im Glauben ließ, dass sich an der Halbjahresnote nichts groß ändern würde.

Es wurde in den ganzen Monaten auch nie signalisiert, dass sich aufgrund der mündlichen Leistungen, eine solche extreme Verschlechterung anbahnt.

Der Druck, der 4 Wochen vor Notenschluss dadurch erzeugt wurde, ist mit Blick auf die ganzen anderen Klassenarbeiten, die nun mal wie gewohnt geballt in den letzten Wochen anstehen, ungerecht und unfair dem Schüler gegenüber.

Viele Grüsse
Frank
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Anton Reiser
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 359
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 30.06.08, 23:56    Titel: Antworten mit Zitat

frastu22 schrieb:
Zitat:
Wichtig ist auch, dass es uns hier nicht um die Leistungsbewertung geht, sondern um den Zeitpunkt der Rückgabe einer Klassenarbeit des 1.Halbjahres im Mitte Mai 2008, die 4 Wochen vor Notenschluss unseren Sohn dermaßen unter Druck setzt, da er im Halbjahreszeugnis eine 3 bekam und man uns bis zur Rückgabe der betreffenden Klassenarbeit im Glauben ließ, dass sich an der Halbjahresnote nichts groß ändern würde.

Nach den Buchstaben des Gesetzes hat der Lehrer die Arbeit noch rechtzeitig zurückgegeben (vor Rückgabe der einen darf keine andere schriftliche Arbeit geschrieben werden). Dem Sinn und Zweck nach ist eine Rückgabe einer schriftlichen Arbeit nach mehr als 5 Monaten allerdings unsinnig und auch nicht damit zu rechtfertigen, dass man nicht eher zur Korrektur gekommen sei. Außerdem würde ich meinen, dass sie dem letzten Halbjahr zuzurechnen ist und für die Beurteilung in diesem Halbjahr keine Bedeutung hat.

Ohne mich hier in BaWü-Recht vertieft zu haben, kann ich mir kaum vorstellen, dass nicht-gemahnte Noten wirklich versetzungsgefährdend sind, in NRW wäre das jedenfalls nicht der Fall.

Den nun entstehenden Leistungsdruck hat sich Ihr Sohn allerdings selbst zuzuschreiben: Wenn er derzeit zwischen 5 und 6 im Fach Religion steht, war die bisherige Leistungsbereitschaft und -fähigkeit offenbar nicht sehr ausgeprägt - vorsichtig ausgedrückt. Den "Druck", den andere Schüler über das Schuljahr verspürten, hat sich Ihr Sohn halt für das Ende des Halbjahres aufgespart. Hätte Ihr Sohn den Lehrer vorzeitiger nach seinem aktuellen Leistungsstand befragt, hätte er im übrigen darüber auch frühzeitiger Auskunft erhalten. Gab es übrigens im fraglichen Zeitraum keinen Elternsprechtag, um über die Leistung des Sohnes frühzeitiger Informationen zu erhalten? Inwiefern und zu welchem Zeitpunkt ließ man Sie im Glauben, dass sich an der Halbjahresnote nichts groß ändern würde? Sie schreiben in einem anderen Thread, dass Ihr Sohn über weite Teile des Schuljahres eher "mäßige" Leistungen gezeigt habe. Vor diesem Hintergrund wäre im eigenen Interesse ein gelegentliches Nachfragen beim Klassenlehrer angebracht gewesen, wenn man möglicherweise (berechtigte?) Zweifel am Einschätzungsvermögen des eigenen Nachwuchses hat.

Nur zur Info: Nach meiner Lesart der entsprechenden BaWü-Verordnung werden Klassenarbeiten nur in den Kernfächern geschrieben und somit nicht in Religion. Hier werden nur schriftliche Arbeiten geschrieben. Der Unterschied: In den Kernfächern werden mindestens 4 Klassenarbeiten geschrieben, in den anderen Fächern werden höchstens 4 Arbeiten geschrieben. Wie auch immer: Ihr Sohn hat noch eine Chance und Sie sollten ihm klar machen, dass es auch im Fach Religion nicht ausreicht zu beten, um die Chance zu nutzen Winken

Mit freundlichem Gruß
Anton Reiser
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frastu22
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.06.2008
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 01.07.08, 13:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Anton,

bei allem Respekt vor Ihrer persönlichen Meinung, aber das sind genau die Argumente, mit denen sich Lehrer und Schule aus der Mitverantwortung stehlen.

Es kann nicht "normal" sein, wenn ein Lehrer angeblich eine drastische Verschlechterung eines Schülers bemerkt und sich dann zurücklehnt und sinngemäß denkt "... wenn er nicht fragt, ist er selbst Schuld ...".

Ich denke die "sogenannten" Pädagogen haben in Ihrem Handeln und Tun auch eine gewisse Verantwortung den Jugendlichen gegenüber.

Über eine Passage aus Wikipedia bezüglich Pädagogen

"... Insgesamt kann man feststellen, dass überall dort, wo Menschen, erzogen, gebildet, betreut, gefördert, angeleitet oder begleitet werden, pädagogische Fachkräfte zum Einsatz kommen."

kann ich mittlerweile, mit Blick auf einige Lehrer unserer Schule, nur noch schallend lachen.

Allerdings möchte ich auf keinen Fall verallgemeinern, da ich weiß, dass es viele engagierte und bemerkenswerte Lehrer gibt.

Viele Grüsse
Frank
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Laciclista
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.06.2006
Beiträge: 30
Wohnort: OWL

BeitragVerfasst am: 01.07.08, 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

Der Lehrer ist nicht verpflichtet, den Schüler auf seine mangelhafte bzw ungenügende Leistung hinzuweisen, es sei denn er wird gefragt.

Ich würde dringend ein Gespräch mit dem Lehrer suchen, denn bei solchen Noten muss einiges vorgefallen sein, was der Schüler vielleicht so nicht erzählt hat. Erst wenn man beide Seiten gehört hat, sollte man sich eine Meinung bilden.

Im übrigen sollte ein Zehntklässler in der Lage sein, zu merken, wenn sich seine Leistung im Unterricht von durchschnittlich auf nahezu null ändert.

Als Lehrer würde ich den Schüler ansprechen, aber nicht, weil ich mir Sorgen um sein Zeugnis mache, sondern weil ich bei solchen Verhaltensänderungen auf größere Probleme schließen würde....
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neleabels
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.04.2008
Beiträge: 85

BeitragVerfasst am: 02.07.08, 07:35    Titel: Antworten mit Zitat

Laciclista hat folgendes geschrieben::
Der Lehrer ist nicht verpflichtet, den Schüler auf seine mangelhafte bzw ungenügende Leistung hinzuweisen, es sei denn er wird gefragt.


Es handelt sich um einen Schüler der Sekundarstufe I. Ich weiß nicht, wie is in B.-W. ist, hier in NRW ist der Lehrer gehalten, in solchen Fällen pädagogische Maßnahmen zu ergreifen. Aus pädagogischen Gründen würde ich aber auch einen Schüler der Sek II nicht vor die Wand laufen lassen - was wäre damit gewonnen? Wem würde das dienen?

Nele
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felicitas1
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.05.2007
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 02.07.08, 08:43    Titel: Antworten mit Zitat

In BW gibt es bei Versetzungsgefährdung zur Halbjahresinformation ein Kreuzchen bei "Gespräch erwünscht, bitte nehmen Sie mit den KL Kontakt auf" oder so ähnlich.
Tritt die Verschlechterung erst nach der Halbjahresinformation ein, erfolgt keine Benachrichtigung mehr, ausser de/die Lehrer machen das von sich aus, was ich sehr wünschenswert empfinde. Es ist aber eher nicht der Fall. Man müsste also eigentlich alle 6-8 Wochen nachfragen, um sicher zu sein.
Ob besondere pädagogische Massnahmen getroffen werden, hängt ebenfalls von den Lehrern ab. Im Allgemeinen nicht.
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 02.07.08, 09:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Laciclista hat folgendes geschrieben::
ich kenne mich in B-W nicht aus,
Ja.

Laciclista hat folgendes geschrieben::
Der Lehrer ist nicht verpflichtet, den Schüler auf seine mangelhafte bzw ungenügende Leistung hinzuweisen, es sei denn er wird gefragt.
Sind Sie LehrerIn?

Wenn tatsächlich ein Gericht bereits zu der Auffassung gekommen sein sollte, dass es nicht zu den selbstverständlichen pädagogischen Aufgaben eines Lehrers gehört, sich um einen versetzungsgefährdeten Schüler besonders zu kümmern, bin ich gern bereit, eine entsprechende Gesetzesinitiative in BW zu starten. Aber ich wette, Sie können kein solches Urteil zitieren.

Elternjahrbuch 2006 hat folgendes geschrieben::
Seite 282 Redaktioneller Hinweis ergänzend zum § 4 Halbjahresinformation der Notenbildungsverordnung:

Es ist Pflicht der Schule, die Eltern von einer drohenden Nichtversetzung zu informieren. Ist die Versetzung eines Schülers nach Auffassung der Klassenkonferenz gefährdet, hat die Schule die Eltern bzw. den volljährigen Schüler selbst durch einen Vermerk im vorausgehenden Halbjahreszeugnis zu benachrichtigen, bei späterem Leistungsabfall unverzüglich durch schriftliche Mitteilung ("blauer Brief"). Die Nichtbeachtung dieser Formvorschriften hat jedoch keinen Anspruch auf Versetzung zur Folge, jedenfalls dann nicht, wenn die Schule auf andere geeignete Weise, z.B. durch mündliche Unterrichtung der Eltern, ihrer Informationspflicht nachgekommen ist.


Laciclista hat folgendes geschrieben::
Erst wenn man beide Seiten gehört hat, sollte man sich eine Meinung bilden.
Der Threadersteller hat oben geschrieben, dass er bereits einen entsprechenden Termin vereinbart hat. Falls er auf jemanden mit ähnlich konfrontativem Kommunikationsstil treffen sollte, wird es ihm nützlich sein, sich vorher über die Rechtslage informiert zu haben.

Laciclista hat folgendes geschrieben::
Im übrigen sollte ein Zehntklässler in der Lage sein, zu merken, wenn sich seine Leistung im Unterricht von durchschnittlich auf nahezu null ändert.
Wenn A eine Aussage über B macht, sagt die Aussage oft mehr über A als über B.

Laciclista hat folgendes geschrieben::
Als Lehrer würde ich den Schüler ansprechen, aber nicht, weil ich mir Sorgen um sein Zeugnis mache, sondern weil ich bei solchen Verhaltensänderungen auf größere Probleme schließen würde....
Als Schüler würde ich mich davor hüten, einem Lehrer, der Leistungsverschlechterungen als Verhaltensänderungen bezeichnet und auf "größere Probleme" schließt, mehr als unbedingt nötig zu erzählen, um nicht in Gefahr zu kommen, psychiatrisiert zu werden.

Anton Reiser hat folgendes geschrieben::
Außerdem würde ich meinen, dass sie dem letzten Halbjahr zuzurechnen ist und für die Beurteilung in diesem Halbjahr keine Bedeutung hat.
Notenbildungsverordnung B-W hat folgendes geschrieben::
§ 3 Zeugnisse

(1) Für jedes Schuljahr erhalten die Schüler, soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, ein Zeugnis über ihre Leistungen in den einzelnen Unterrichtsfächern während des ganzen Schuljahres (Jahreszeugnis).


Grimmige Grüße
Kurt
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
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Laciclista
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.06.2006
Beiträge: 30
Wohnort: OWL

BeitragVerfasst am: 02.07.08, 11:04    Titel: Antworten mit Zitat

Lieber Kutz Knitz,

ja, ich bin Lehrerin, natürlich nicht in B-W. Ich gebe zu, ich sollte mich präziser ausdrücken...

Also, natürlich werden die Eltern über versetzungsgefährdende Leistungen informiert, wofür gibt es denn die berühmten "blauen Briefe"? (Schätze mal auch in B-W?). Aber ich sehe es nicht als meine Pflicht an, über Quartals- und Halbjahresnoten und Elternsprechtage hinaus hinter den Schülern herzurennen um ihnen ihre Noten mitzuteilen.

Ich bin kein Relilehrer, kann also nur aus der Vorgehensweise von Kollegen schließen. FÜr eine 5-6 muss ja vieles nicht laufen, angefangen von nicht gemachter Hausaufgaben bis zu Leistungsverweigerung im Unterricht (schließlich bin ich in der Sek I dazu verpflichtet, Leistung einzufordern, sprich den Schüler auch dranzunehmen wenn er sich nicht von selbst meldet). Dazu müsste der Lehrer dann entsprechende Aufzeichnungen machen, um eine solche Note gegebenenfalls auch zu rechtfertigen.

Was die "größeren Probleme" angeht: Das kann letztendlich alles sein, angefangen vom "schlechten" Unterricht (ja, nicht immer hat der Schüler schuld!) bis hin zu Problemen mit Mitschülern oder im Elternhaus. Aus irgend einem Grund muss es ja zur "Verhaltensänderung" (und nichts anderes ist es, wenn ein Schüler plötzlich gar nicht mehr mitmacht und sich verweigert = absolut wertneutral) gekommen sein.

Sollte der Schüler sich regelmäßig an allen Gesprächen, Gruppenarbeiten und was auch sonst noch verlangt wurde regelmäßig und qualifiziert (der Schüler sollte zumindest selbst beurteilen können, ob er sich zum Thema geäußert hat und ob seine Antworten im Allgemeinen eher richtig oder falsch waren) beteiligt hat, wäre ich gespannt, wie der Lehrer eine 5 -6 rechtfertigen will.... Hier wären jetzt die Aussagen des Lehrers interessant

Für mich jedenfalls wäre der BEWEGGRUND ein Gespräch mit dem Schüler zu suchen immer der Schüler selbst, und nicht seine Noten. Letztere werden ja schließlich institutionalisiert ausreichend vermittelt. Das dabei die Schüler nicht alle Probleme auf den Tisch legen müssen, ist selbstverständlich, auch wenn ich mich glücklich schätze, dass viele meiner Schüler mir so viel Vertrauen schenken... Wie wäre es, den Schüler einfach zu fragen, was er zu seinen Leistungen zu sagen hat? So bleibt es dem Schüler die Entscheidung überlassen....
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frastu22
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.06.2008
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 10.07.08, 09:28    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich möchte ein paar Dinge einfach mal kurz klarstellen:

- unser Sohn zeigte in den vergangenen Monaten keinerlei Verhaltensänderungen.
- unser Sohn hatte keine schwere Kindheit oder Jugend.
- unser Sohn hat keinerlei familäre Probleme und ist auch kein Scheidungskind.
- unser Sohn nimmt weder Drogen, noch trinkt er übermäßg Alkohol.
- die betreffende Note wird in keiner Weise in Frage gestellt, sondern nur die Art und Weise der Leistungsbewertung.

Also alle Alibi-Klischees der Lehrer, um von ihrer eigenen Mitverantwortung abzulenken, greifen hier nicht !

Hier hat ganz einfach ein bestimmter Lehrer gepennt und sich dem Schüler und seinen Eltern gegenüber ungerecht, unfair und (schul)rechtswidrig verhalten.

Aufgrund der Uneinsichtigkeit des betreffenden Lehrers, mussten wir mittlerweile leider eine Fachanwalt für Schulrecht einschalten, um uns in unseren Ansichten rechtlich abzusichern.

Wer, wie viele Lehrer (nicht alle !!), nach dem 3-Affen-Prinzip seinen Job ausführt, braucht sich über die wachsende Kritik an dieser Berufsgruppe in unserer Gesellschaft nicht wundern.

Viele Grüsse
Frank

PS:
fast hätte ich es vergessen - auch meine Frau und ich sind nicht drogenabhängig und ich schlage weder Sohn, noch Ehefrau, wir sind nicht rechtsradikal und sind beide keine Hartz-IV-Empfänger - Pech gehabt !
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felicitas1
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.05.2007
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 10.07.08, 11:45    Titel: Antworten mit Zitat

Laciclista hat folgendes geschrieben::
Also, natürlich werden die Eltern über versetzungsgefährdende Leistungen informiert, wofür gibt es denn die berühmten "blauen Briefe"? (Schätze mal auch in B-W?).


nein, es gibt die bereits erwähnten Kreuzchen in der Halbjahresinformation. Darüber hinaus liegt es im Ermessen des Lehrers, die Eltern über einen allfälligen dramatischen Leistungsabfall zu informieren. Es kann durchaus so sein, dass der nächste Kontakt der Schule der Brief mit der Mitteilung ist, dass das Klassenziel nicht erreicht worden ist. Der wird am drittletzten Schultag abgeschickt, so dass eigentlich keine Gespräche über eine allfällige probeweise Versetzung mit Nachprüfung mehr möglich ist.

Mich wundert nicht, dass immer mehr Eltern für Schulangelegenheiten einen Rechtsbeistand brauchen. Die Schule der Kinder ist eines der wichtigsten Angelegenheiten im Leben einer Familie und teilweise ein rechtlich kaum durchschaubarer Raum, weil Eltern nicht über ihre Möglichkeiten informiert werden.
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