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Ist meine Steuerhinterziehung noch strafbar?

 
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bettybarclay
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 27.01.05, 13:09    Titel: Ist meine Steuerhinterziehung noch strafbar? Antworten mit Zitat

Frage Liebe Experten,

die Steuerfahndung hat bei mir im Januar 2005 festgestellt, dass ich im Jahre 1994 Steuern hinterzogen habe.
Mein Steuerbescheid für 1994 ist erstellt im Dezember 1996.

Dass ich die hinterzogenen Beträge plus Zinsen nachzahlen muss, ist mir klar.
Ist die Tat noch strafbar?

Vielen Dank für eine klare Auskunft.

MFG

bettybarclay
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HarryLeBlanc
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.09.2004
Beiträge: 291

BeitragVerfasst am: 27.01.05, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

Noch strafbar?
Wie ich dies deuten soll ist mir fraglich.

Jedoch gelten folgende Verjährungsfristen:
Bei Steuerhinterziehung 10 Jahre
Bei leichtfertiger Steuerferkürzung 4 Jahre

Wenn es so stimmt wie erzählt würde ich sagen es ist noch, wie sie es ausdrücken, strafbar. Kenne mich mit dieser Thematiker nur bedingt aus, jedoch glaube ich das die Frist ab Bekanntgabe Datum des Bescheides beginnt. Was somit 2006 enden würde.
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Norb
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.11.2004
Beiträge: 583

BeitragVerfasst am: 27.01.05, 14:02    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist die Festsetzungsfrist...

Hat nix mit der Strafbarkeit zu tun...
_________________
Das Leben ist eine ewiger Kreislauf von Enttäuschungen und Niederlagen, bis man sich nur noch wünscht Flanders wäre tot.

H.J. Simpson
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ao77
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.11.2004
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 28.01.05, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

Die Strafverfolgungsverjährung bei Steuerstraftaten beträgt 5 Jahre (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB), ergo: _strafrechtlich_verjährt = keine Bestrafung mehr möglich
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Quasterich
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 155

BeitragVerfasst am: 10.03.05, 17:48    Titel: Steuerhinterziehung; strafrechtl. relevant? Antworten mit Zitat

Die Steuerfahndung erfüllt neben der staatsanwaltschaftlichen auch eine fiskalische Funktion.
Praktische Anwendung für 1994er "Sünden":
Fristlauf ab 31.12.1995: Termine für ErmittlgVerfahren-Einleitung:
für fiskalische Belange: 10 Jahre: Nachversteuerung + HinterziehgZinsen bis Ende 2004
für steuerstrafrechtl. Belange: 5 Jahre: Fristende: Ende 2000
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ao77
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.11.2004
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 11.03.05, 09:56    Titel: Re: Steuerhinterziehung; strafrechtl. relevant? Antworten mit Zitat

Dass die Tat verfolgungsverjährt ist, war ja schon gesagt worden, aber nicht Ende 2000! Der ursprüngliche Steuerbescheid ist vom Dezember 1996, ergo ist die Verfolgungsverjährung im Dezember 2001 eingetreten (Bekanntgabe des ursprüngl. Bescheides zzgl. 5 Jahre nach § 78 Abs. 3 Nr. StGB
... was am Endergebnis natürlich nichts ändert. Winken



Quasterich hat folgendes geschrieben::
Die Steuerfahndung erfüllt neben der staatsanwaltschaftlichen auch eine fiskalische Funktion.
Praktische Anwendung für 1994er "Sünden":
Fristlauf ab 31.12.1995: Termine für ErmittlgVerfahren-Einleitung:
für fiskalische Belange: 10 Jahre: Nachversteuerung + HinterziehgZinsen bis Ende 2004
für steuerstrafrechtl. Belange: 5 Jahre: Fristende: Ende 2000
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