Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Folgendes Ereignis:
Wir haben unsere Waffen (mein Mann war Jäger) zu der Firma (edit, keine Namen!) gegeben, und zwar in Kommission, also mit anderen Worten: wenn sie verkauft sind bekommen wir unser Geld.
Nun aber hatten wir zwischendurch immer wieder angerufen und uns wurde gesagt, man tut sich z.Zt. schwer.
Da wir nichts mehr hörten, fuhren wir hin, um die Waffen wieder abzuholen. Dann bestätigten uns 2 Verkäufer, daß eine der Waffen verkauft sei, die andere nicht. Das Geld läge auf unserem Kundenkonto, sie dürften es uns nicht auszahlen, da die Fa. inzwischen insolvent sei und der Insolvenzverwalter (ein Anwalt in Köln) die Auszahlung verweigert.
Da es sich ausschließlich um unser Eigentum handelt, kann doch nach meinem Rechtsempfinden der Anwalt das Geld nicht einhalten. Es ist - so meine ich - rechtswidrig. Das Geld hat mit der insolventen Fa. nichts zu tun.
Ich habe ihn 2x angeschrieben, weder eine Antwort noch Zahlung.
Ich werde ihn heute auffordern, wenn das Geld nicht bis Freitag auf unserem Konto ist, Strafanzeige zu erstatten wegen Betruges.
Ich nehme an, daß Ihr mir Recht gebt.
Rosemarie _________________ Reiterfee
Erst mal ist es so, das bis zur Genauen Kostenaufstellung keinerlei Gelderfreigegben werden, deshalb bringt auch die Strafanzeige nichts.
Dann ist es Fraglich das Sie alles wiedersehen, ich würde mal keine Strafanzeige stellen sondern mir einen Rechtsbeistand hohlen der Sie Informiert, die Strafanzeige wird ins leere laufen
Das Geld läge auf unserem Kundenkonto, sie dürften es uns nicht auszahlen, da die Fa. inzwischen insolvent sei und der Insolvenzverwalter (ein Anwalt in Köln) die Auszahlung verweigert.
Hier dürfte sich die Frage stellen, ob das Geld wirklich auf einem richtigen Bankkonto, dass für den jeweiligen Kunden extra angelegt wurde, liegt oder es sich mehr oder weniger nur um die Bezeichnung eines Buchungsvorganges handelt. Ich befürchte, dass es sich tatsächlich nur um eine Buchung handelt und kein extra Bankkonto angelegt wurde. In diesem Fall würde zwar grundsätzlich ein Auszahlungsanspruch gegen die insolvente Firma bestehen, jedoch handelt es sich insoweit nur um eine Insolvenzforderung, die zur Tabelle anzumelden ist. In diesem Fall bestehen dann auch bzgl. des Kaufpreises keine Aus- oder Absonderungsrechte. Das würde nur dann der Fall sein, wenn wirklich das Geld gesondert auf einem Treuhandkonto liegt, dass für den Kunden eingerichtet wurde.
wird der Erlös nicht von dem Vermögen des Kommisionshauses getrennt gehalten (Treuhandkonto) so besteht kein Ersatzaussonderunganspruch, m.a.W. kein Anspruch auf Herausgabe des Geldes. Mit diesem Anspruch ist man lediglich Insolvenzgläubiger. _________________ Scheiße verdammt noch mal, ich will wie eine Dame behandelt werden. Meredith Grey
Wo ist denn die 2. Waffe jetzt ? Bereits abgeholt ?
Ist unter Eingentumsvorbehalt ausgehändigt ? Ohne jede Sicherheitengestellung ?
Von einer Strafanzeige wird sich der Insolvenzverwalter nicht beeindrucken lassen. Die Briefmarke kann man sich sparen. Das Gericht wird doch den von ihm eingesetzten Verwalter nicht belangen.
Rechtsigel... _________________ Jeder ist seines Glückes Schmied
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.