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Verfasst am: 01.07.08, 17:47 Titel: Insolvenz oder Insolvenzverschleppung ?
Kurze Lagebeschreibung:
- Handwerksbetrieb, Metallgewerbe, GmbH
- 4 Angestellte Produktion, 1,5 Personen Buchhaltung/Büro
- 1 Chef + 2 Teilhaber
Finanzielle Situation seit mindestens 3 Monaten (wahrscheinlich länger)
- Material muß bei "neuen" Lieferanten bezogen werden, da die "alten" Lieferanten z.T. hohe Forderungen gegen den Betrieb haben.
- Kredite können nicht abbezahlt werden
- Gehälter wurden im Mai und Juni "stückchenweise" gezahlt
- Gehalt Juli wurde nicht überwiesen, Zahlung steht sehr in Frage
- Urlaubs- und Weihnachtsgeld wurden schon seit zwei Jahren nicht mehr gezahlt, obwohl vertraglich vereinbart
- Büromaterial wird teilweise schon von den Mitarbeitern gekauft
- Belastung allein bei den Lieferanten ca. 150000.- €
1. Sind diese Vorraussetzungen für eine Insolvenz, wenn abzusehen ist, daß sich die Umstände nicht mehr ändern ?
2. Muß ein Chef (und seine Teilhaber) das wissen, und begeht er Insolvenzverschleppung ?
Wenn die Voraussetzungen des Insolvenzverfahrens vorliegen, der Chef davon weiß und trotzdem keinen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt, besteht der Verdacht der Insolvenzverschleppung. _________________ Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
Wie sieht es mit den Kassen aus ? Sehr mies. Die Hausbank ist mitlerweile soweit, daß die Entscheidung, ob Gehälter ausgezahlt werden oder nicht, nicht mehr von einer Person allein entschieden werden kann. Es wurden bereits von Lieferanten Mahnverfahren (mindestens eines) angeleiert.
Tut mir leid das Kürzel FA sagt mir nichts.
Krankenkassen haben bisher (zum Glück) noch keinen Antrag auf Insolvenz gestellt, da DAS Geld wohl immer noch fristgemäß eingegangen ist.
Abschliessend noch eine Frage von einem Laien: Wo im WWW kann ich einigermaßen verständliche Beschreibungen der Begriffe aus dem Titel erhalten. Vielleicht kann ich dann auch bessere Infos hier einstellen. Danke
Im Metallgewerbe herrscht zwar Vollbeschäftigung und die meisten Betriebe haben über beide Halskrausen zu tun,
aber die Deckungspreise (der Preis für die Erstellung des Produktes oder die Dienstleistung) sind total im Keller und dann machen noch die gestriegenen Rohstoff- und Energiepreise den metallverarbeitenden Betrieben zu schaffen und viele kippen gegenwärtig.
Dem kann, wenn man seinen Betrieb halten möchte, nur ein totaler Lohnverzicht
entgegengetreten werden.
Wenn denn das FA und die KK erst einmal einen Insoantrag stellen ist's meist aus
und auf zum Arbeitsamt.
Also einem Chef wegen Insolvenzverschleppung ans Leder wollen, der doch über viele Jahre für Lohn und Brot sogt, ist höchst unanständig.
Sowas. _________________ Jeder ist seines Glückes Schmied
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