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Verfasst am: 03.07.08, 19:56 Titel: Was, wenn die Unterschrift auf dem Antrag/Auftrag fehlt?
Hallo,
ich möchte mal folgende Frage in den Raum stellen. Es geht um einen Antrag auf Telekomunikationsdienstleistungen.
1. schriftliche Antragstellung war 01.06.2005, schriftliche Bestätigung kam wenige Tage später
2. Im Antrag war eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten angekreuzt
3. die übliche Verlängerungsklausel um ein weiteres Jahr ist im Antrag (!) nicht aufgeführt
4. auf dem Antrag waren drei Unterschriftsfelder: a) Einzugsermächtigung, b) Empfangsbestätigung der AGB, Tarifinformationen und Verbraucherinfos usw. c) die eigentliche Antragsunterschrift.
5. auf der Antragsdurchschrift ist zu erkennen, daß lediglich nur ein Unterschriftsfeld unterschrieben ist, nämlich die Einzugsermächtigung, alle anderen Felder sind leer. Auf der Rückseite der Antrages sind keine AGB. Auch mit der Antragsbestätigung waren keine AGB anhängend.
6. Aufgrund Auszug aus der Wohnung in 05/2007 gehe ich davon aus, daß nach Ablauf der Vertragslaufzeit der Vertrag endet und damit keine Kündigung notwendig sein sollte.
Nun kommt eine Inkassofirma. Sie will ab 06/2007 bis 06/2008 alle Gebühren, Schadenersatz usw. haben.
Seht ihr es auch so, daß ich hier aufgrund der fehlenden Kenntnis bzw. nicht Nachweisbarkeit der Telefonfirma, daß ich die AGB/Verlängerungsklausel erhalten habe gute Chancen habe, lediglich bis 06/2007 zu zahlen?
Ich habe mich ordungsgemäß umgemeldet, und das Schreiben der Inkassofirma ist das erste, was ich von dieser Angelegenheit wieder gehört habe...
Bin gespannt, wie ihr hier die Rechtslage einschätzt!!!
Auch wenn eine Verlängerungsklausel um eine festgelegte Zeit nicht wirksam vereinbart wurde, kann es sein, dass eine Vertrag auf unbestimmte Zeit (mit einer Mindestvertragslaufzeit) geschlossen wurde, welcher erst durch Kündigung beendet wird. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
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