Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Beide benutzen einen Briefkopf, auf dem oben die jeweiligen Namen mit darunter stehender Berufsbezeichnung stehen. Die genauen Berufsbezeichnungen werden am Rand noch einmal explizit erwähnt (RA/ Dipl. Finanzwirt, StB).
Reicht der Hinweis auf dem Briefkopf, "getrennte Mandatsannahme", um die Haftung des jeweils anderen auszuschließen ?
Aufgrund der Schilderung ist von einer GbR auszugehen. Danach haften beide gesamtschuldnerisch im Aussenverhältnis.
Wenn es sich um eine Bürogemeinschaft handeln soll, bei der der Eine nicht für den Anderen haften soll, kommt es für den Durchschnittsmandanten darauf an, ob eine blosse Bürogemeinschaft erkennbar ist. Sinnvoller weise wird dies auf Schildern und Briefbögen ausdrücklich festgehalten.
Der Hinweis "getrennte Mandatsannahme" reicht für diese Unterscheidung m.E. jedoch nicht aus, da dem Beobachter nicht klar wird, was damit gemeint sein soll, zumal Mandate zwischen Steuerberater und RA ja zwangsläufig getrennt anzunehmen sind. _________________ Null Komma
***
nix
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.