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Checky Interessierter
Anmeldungsdatum: 03.07.2008 Beiträge: 5
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Verfasst am: 03.07.08, 12:26 Titel: Anscheinend fortlaufender Vertrag trotz Kündigung |
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Hallo,
Meine Frage ist Folgende: Jemand hat einen Gameserver im Internet bestellt (21 Tage Kündigungsfrist, automatische Verlängerung des Vertrages, Kündigung per signiertem Brief, monatl. Rechnung), nutzte diesen einige Monate und kündigt ihn. Der Serveranbieter bekommt die Kündigung, antwortet sogar mit einer E-Mail in der steht, dass die Kündigung eingegangen ist.
Trotzdem bekommt die Person weiter Rechnungen zugesandt, die natürlich nicht beglichen werden, auf geschriebene E-Mails und Supportanfragen in denen die Person nachfragt und darum bittet die Rechnungen nicht mehr zu senden wird nicht geantwortet.
Einige Monate danach wird sogar vom damals angegebenen Konto der Betrag per Lastschrift abgezogen - ohne Zustimmung und ohne im Vertrag die Erlaubnis gegeben zu haben.
Wie sieht das ganze rechtlich aus? Hat der Anbieter im Ernstfall Anspruch auf Zahlung?
Vorallem da die Person nicht mehr im Besitz der E-Mail ist in der steht, dass die Kündigung eingegangen ist...
Ist der Anbieter verpflichtet Mahnungen etc. zu verschicken? |
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WayneInteressierts FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.07.2007 Beiträge: 1960
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Verfasst am: 03.07.08, 12:43 Titel: Re: Anscheinend fortlaufender Vertrag trotz Kündigung |
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| Checky hat folgendes geschrieben:: | | Hat der Anbieter im Ernstfall Anspruch auf Zahlung? |
Bei wirksamer Kündigung: Nein.
| Checky hat folgendes geschrieben:: |
Vorallem da die Person nicht mehr im Besitz der E-Mail ist in der steht, dass die Kündigung eingegangen ist... |
Das macht die Sache für die Person schon schwieriger - sie müsste im Streitfalle den Zugang der Kündigung beweisen können.
| Checky hat folgendes geschrieben:: |
Ist der Anbieter verpflichtet Mahnungen etc. zu verschicken? |
"Etc.": vielleicht; "Mahnungen": Nein. _________________ Null Komma
***
nix |
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Ronny1958 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 03.07.08, 12:44 Titel: |
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| Zitat: | | Kündigung per signiertem Brief, |
Wurde denn so wie oben zitiert gekündigt? _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.  |
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Checky Interessierter
Anmeldungsdatum: 03.07.2008 Beiträge: 5
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Verfasst am: 03.07.08, 13:11 Titel: |
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Ja, gekündigt wurde definitiv auf richtigem Wege.
Problem wäre nur das zu beweisen, mehr als der eigenen Aussage und die Aussagen der Eltern, dass man die Kündigung abgeschickt hat, wäre da nicht.
Verdächtig ist auch das Verhalten des Anbieters, dass er nicht auf Anfragen reagiert.
Zumal die ein oder zwei so verliefen, dass die Person schreibt, dass sie ein Problem hat, aber erst bei Antwort schreibt um was es geht.
Nach der Antwort des Anbieters ("um was geht es denn?") kam nach Schilderung des Problems keine Antwort mehr.
Ein anderes Beispiel wäre die E-Mail in des Anbieters in der die Person aufgefordert wird die "offenen Posten" zu begleichen und dass das Zurückziehen der Lastschrift konsequenzen haben wird.
Selbstverständlich schrieb die Person daraufhin wieder eine E-Mail, die auch unbeantwortet blieb. |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 03.07.08, 22:48 Titel: |
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| Checky hat folgendes geschrieben:: | | Ja, gekündigt wurde definitiv auf richtigem Wege. | Wie denn? Das | Checky hat folgendes geschrieben:: | | Problem wäre nur das zu beweisen, mehr als der eigenen Aussage und die Aussagen der Eltern, dass man die Kündigung abgeschickt hat, wäre da nicht. | klingt nämlich nicht gerade gut. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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Checky Interessierter
Anmeldungsdatum: 03.07.2008 Beiträge: 5
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Verfasst am: 04.07.08, 00:32 Titel: |
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Die Kündigung erfolgte durch einen signierten Brief, der per Post an den Anbieter abgeschickt wurde.
Auf der anderen Seite kann es doch nicht sein, dass so ein Anbieter oder Unternehmen, einfach so tut, als ob es keine Kündigung bekommen hätte, da könnten die ja Unmengen an Leuten durch sowas abzocken. |
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WayneInteressierts FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.07.2007 Beiträge: 1960
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Verfasst am: 04.07.08, 08:21 Titel: |
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Was ist ein signierter Brief?
Ansonsten kommt's ausschliesslich darauf an, ob der Kunden den Zugang der Kündigung (also die Tatsache, ob der Kündigungsempfänger die Kündigung erhalten hat) beweisen (!) kann.
Das hat im Übrigen nichts mit "Abzocken" zu tun!
Soll etwa die Firma beweisen, dass sie keine Kündigung erhalten hat?
Das würde ein Riesengeschrei im Arbeitsrecht geben.... _________________ Null Komma
***
nix |
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Checky Interessierter
Anmeldungsdatum: 03.07.2008 Beiträge: 5
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Verfasst am: 04.07.08, 12:40 Titel: |
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Mit signiertem Brief meine ich, dass man ihn unterschrieben hat und er somit als Kündigung zulässig ist.
Es ist also unbedingt erforderlich so einen Beweis zu haben? |
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WayneInteressierts FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.07.2007 Beiträge: 1960
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Verfasst am: 04.07.08, 12:46 Titel: |
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Es ist unbedingt erforderlich (zumindest wenn die Gegenseite vor Gericht den Erhalt einer Kündigung bestreitet), den Zugang der Kündigung beweisen zu können.
Eine Kündigung kann als Willenserklärung auch mündlich erklärt werden (es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart worden). _________________ Null Komma
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nix |
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Checky Interessierter
Anmeldungsdatum: 03.07.2008 Beiträge: 5
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Verfasst am: 04.07.08, 14:43 Titel: |
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Ist es rechtlich bedeutend, wenn sich eine Seite weigert mit der anderen zu kommunizieren?
Wie jetzt in dem Beispiel, dass es keine Reaktion auf E-Mails, Support-Tickets (über das Interface der Homepage), Anrufe (keiner nimmt ab), ICQ oder IRC gibt. |
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WayneInteressierts FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.07.2007 Beiträge: 1960
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Verfasst am: 04.07.08, 14:50 Titel: |
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| Checky hat folgendes geschrieben:: | | Ist es rechtlich bedeutend, wenn sich eine Seite weigert mit der anderen zu kommunizieren? |
Nein.
Es kommt nur - wie glaube ich schon mal geschrieben zu haben - nur auf den Zugang der Kündigung und die Beweisbarkeit dessen an.
Ob und wie darauf reagiert wird ist grundsätzlich egal. Insbesondere braucht eine Kündigung nicht bestätigt zu werden (was hier jedoch ohnehin der Fall gewesen ist). _________________ Null Komma
***
nix |
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