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recht.de :: Thema anzeigen - Kosten für Beratung im Bereich Erb-/Behindertenrecht?
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Kosten für Beratung im Bereich Erb-/Behindertenrecht?

 
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kadelu
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.10.2007
Beiträge: 34
Wohnort: Ba-Wü

BeitragVerfasst am: 03.07.08, 21:47    Titel: Kosten für Beratung im Bereich Erb-/Behindertenrecht? Antworten mit Zitat

Hallo,

falls ich diese Frage hier so nicht stellen darf, bitte löschen.

Wiviel -in etwa- würde eine Beratung im Bereich Erb- und Behindertenrecht kosten?
Beratungshilfeschein wurde vom AG nicht gegeben!

DANKE
_________________
Grüssle Kadelu


~~~~Wer sein Fachgebiet nicht in seiner Muttersprache vermitteln kann,
hat es nicht vollständig begriffen.“ ~~~~
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WayneInteressierts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 04.07.08, 07:39    Titel: Antworten mit Zitat

Die Lieblingsantwort des Juristen: Es kommt drauf an...

Man kann bzw. sollte für ein Erstberatungsgespräch eine Gebührenvereinbarung mit dem RA schliessen. Wird eine solche nicht geschlossen, sind die Gebühren auf 190 € "gedeckelt".

In welcher Höhe eine Gebührenvereinbarung geschlossen wird, kommt sicherlich auch auf die Preispolitik des RA und des Gegenstandes der Beratung an. Da sind Beträge zwischen 80 und 500 (oder mehr) € denkbar.

Geht es um die aussergerichtliche oder gerichtliche Vertretung, hängt die Vergütung des RA vom Gegenstandswert (Streitwert) ab.

Ein sog. "RVG-Rechner" kann dabei eine erste Hilfe sein:

http://www.rechtsanwalt.com/rvg_rechner.html
_________________
Null Komma
***
nix
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kadelu
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.10.2007
Beiträge: 34
Wohnort: Ba-Wü

BeitragVerfasst am: 04.07.08, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, jetzt hab ich wenigstens einen kleinen Anhaltspunkt Sehr glücklich
_________________
Grüssle Kadelu


~~~~Wer sein Fachgebiet nicht in seiner Muttersprache vermitteln kann,
hat es nicht vollständig begriffen.“ ~~~~
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