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Florres
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Anmeldungsdatum: 14.02.2008
Beiträge: 131

BeitragVerfasst am: 05.07.08, 11:21    Titel: Rückgabe Antworten mit Zitat

Hallo,

Ich habe einen Ventilator gekauft in einem Einzelhandelsgeschäft. Er wurde mir auch vorgeführt und ich habe ihn im laden als nicht zu laut und sonst auch erstmal ok befunden. Als er dann aber auf meinem Schreibtisch stand fand ich ihn doch laut und er hat mir in der kleinsten Stufe zu doll gepustet. Jetzt konnte ich das ja nicht so genau wissen und einschätzen vor dem Kauf, hatte auch noch keine Erfahrungen mit Ventilatoren. Jetzt komme ich zu dem Schluß das ich es irrtümlich gekauft habe, denn hätte ich das vorher gewusst hätte ich das Rechtsgeschäft garnicht getätigt. Der Verkäufer sieht das anders und will mir das Geld nicht wiedergeben.

Es ist doch aber so das ein Rechtsgeschäft von Anfang an nichtig ist wenn diesem ein Irrtum zugrunde liegt oder nicht? Verstehe ich das falsch? Wie ist die Rechtslage? Müsste ich mein Geld nicht anstandlos zurückerhalten?

Danke...
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WayneInteressierts
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 05.07.08, 11:36    Titel: Re: Rückgabe Antworten mit Zitat

Florres hat folgendes geschrieben::
Der Verkäufer sieht das anders und will mir das Geld nicht wiedergeben.


Komisch. Vielleicht vertritt er die unglaubliche Auffassung, dass Verträge einzuhalten sind!?

Florres hat folgendes geschrieben::

Es ist doch aber so das ein Rechtsgeschäft von Anfang an nichtig ist wenn diesem ein Irrtum zugrunde liegt oder nicht?


Wenn eine wirksame Anfechtung vorliegt, stimmt das schon.

Florres hat folgendes geschrieben::
Müsste ich mein Geld nicht anstandlos zurückerhalten?


Selbst wenn ein Eigenschaftsirrtum vorläge und wirksam angefochten worden wäre, bleibt zugunsten des Erklärungsempfänger noch immer ein Schadensersatzanspruch, § 122 BGB.

Meinst du die Frage eigentlich ernst?

Als Nichtmehrneuling darf ich dich trotzdem noch mal auf die Forenregeln hinweisen...
_________________
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***
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Florres
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Anmeldungsdatum: 14.02.2008
Beiträge: 131

BeitragVerfasst am: 05.07.08, 13:26    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich meine ich die Frage ernst. Es ist dann eben wohl so das man sich genau vorher überlegen muss was man kauft. Ist halt immer etwas dumm, weil alles kann man ja manchmal garnicht einplanen und merkt es erst hinterher...
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WayneInteressierts
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 05.07.08, 13:29    Titel: Antworten mit Zitat

Florres hat folgendes geschrieben::
Es ist dann eben wohl so das man sich genau vorher überlegen muss was man kauft.


Ja, so ist das wohl.

Florres hat folgendes geschrieben::

Ist halt immer etwas dumm, weil alles kann man ja manchmal garnicht einplanen und merkt es erst hinterher...


Soll das denn deiner Meinung nach wirklich Risiko eines Verkäufers sein????
_________________
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Florres
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Anmeldungsdatum: 14.02.2008
Beiträge: 131

BeitragVerfasst am: 05.07.08, 14:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ich mache dem Verkäufer doch auch keinen Vorwurf wenn er keinen Fehler macht dabei. Allerdings ist es eben für den Käufer etwas blöd. Wenn der Verkäufer kulant ist nimmt er es sowieso zurück. Wenn ich demnächst Sachen kaufe werde die mit denen ich mir unsicher bin den Verkäufer fragen ob ich es bei nichtgefallen zurückgeben kann oder den Kauf unterlassen, da ich ja sonst allen möglichen Müll zuhause stehen habe. Oder man muss online bestellen, da kann mans ja zurückgeben.

Na wie auch immer, Danke für die Informationen.
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