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ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen, da mich mein Problem ziemlich verärgert.
Vor rund 4 Wochen ist meine Waschmaschine kaputt gegangen, die ich über einen online Versandhandel bestellt habe (Garantie vor zirka einem 3/4 Jahr erloschen).
Dort angerufen und die genaue Problematik geschildert wurde ein Elektriker geschickt. Da ich um diese Zeit arbeiten war, hat mein Vermieter diesen hereingelassen. Befund: keiner. Trotz "sorgfältiger Prüfung". Das war am 3.06.
Die Waschmaschine war weiterhin kaputt, was offensichtlich auch zu hören war.
Erneuter Anruf bei der selbigen Servicehotline - rund eine Woche später kam ein Elektriker, der sofort(!) festgestellt hat, dass der Keilriemen gerissen sei (ich war dieses mal vor Ort). Er hatte keinen Ersatz dabei, deswegen musste er einen neuen bestellen - wieder eine Woche verstrichen.
In meinem Urlaub habe ich wieder meine Vermieter beauftragt, den Monteur reinzulassen, um den Keilriemen auszutauschen. Das ist am 27.06. geschehen, ich dachte, die Waschmaschine würde nun endgültig funktionieren.
Heute (5.7.) wollte ich waschen - die Trommel hat sich beim ersten Waschen nach der Reparatur(!) so verkeilt, dass ich nicht einmal mehr die Wäsche heraus bekomme. Es geht nichts mehr und andere Elektrofachmärkte weigern sich, diese Maschine zu reparieren, da Reparatur etc. über das Versandhaus läuft. Ich stehe gerade völlig "auf dem Trockenen". Die Technikhotline ist seit 14 Uhr nicht mehr erreichbar.
Erneut beim Versandhaus (nicht der Technikerhotline) heute dort angerufen wurde mir gesagt, dass das Versandhaus drei Nachbesserungsversuche hätte, bisher sind aber nur 2 fehl geschlagen.
Nun meine Frage: welche Rechte kann ich geltend machen? Ich habe bisher keine Fristen zur Nachbesserung gesetzt, aber dass bei 3 Besuchen von Monteuren innerhalb von 4 Wochen immer noch nichts passiert ist, verärgert mich. Denn waschen muss man, wohl oder übel....
Zwei Mal fehlgeschlagene Nachbesserung kann als endgültig fehlgeschlagen betrachtet werden (§ 440 Satz 2 BGB). Eine Möglichkeit der Ersatzlieferung kann der Käufer jedoch gewähren. Schadenersatz verlangen ginge vermutlich ohne Fristsetzung (§ 440 Satz 1 BGB). Schaden wäre z.B. Nutzungsausfall, also wenn der Käufer seine Wäsche in einem Waschsalon waschen lässt. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Stimmt, ich habe übersehen, dass es schon länger her ist (Garantie vor ca. 3/4 Jahr abgelaufen). _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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