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headshot-firstblood Interessierter
Anmeldungsdatum: 22.01.2007 Beiträge: 9
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Verfasst am: 07.07.08, 12:19 Titel: Umtausch im Kaufhaus! |
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Hallo zusammen!
Habe in einem Kaufhaus einen Elektroartikel gekauft! Da dieser seinen Zweck nicht erfüllt, würde ich diesen gerne umtauschen!
Jetzt meine Fragen:
1) Muss ich einen Grund für den Umtausch nennen?
2) Ich möchte das Geld gerne in bar haben, also keine Gutschrift wie so oft
Was kann ich tun? Wie sieht hier die Rechtslage aus!?! |
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mano FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 2664
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Verfasst am: 07.07.08, 12:23 Titel: |
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Moin,
Wenn der gekaufte Artikel in Ordnung ist, sind Sie auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen.
Der Verkäufer muß diesen nicht umtauschen.
Es sei denn, der Artikel ist defekt oder funktioniert nicht oder nicht richtig.
mano |
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headshot-firstblood Interessierter
Anmeldungsdatum: 22.01.2007 Beiträge: 9
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Verfasst am: 07.07.08, 12:32 Titel: |
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Danke für deine Antwort!
Und wie sieht es mit der Gutschrift aus? Kann ich auch eine Auszahlung des Betrags in Bar verlangen?
Der Artikel ist defekt! |
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WayneInteressierts FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.07.2007 Beiträge: 1960
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Verfasst am: 07.07.08, 12:42 Titel: |
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Vielleicht mal zunächst das
http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=46
zur Info.
Grundsätzlich hat der Verkäufer einen Anspruch auf Nacherfüllung. Erst wenn dieser fehlgeschlagen ist, kann der Käufer zurücktreten und dann ggf. seinen Kaufpreis zurückverlangen.
Zuvor ist alles Kulanz der Verkäufers - auch das Angebot einer Gutschrift. _________________ Null Komma
***
nix |
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mano FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 2664
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Verfasst am: 07.07.08, 12:50 Titel: |
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Moin,
headshot-firstblood hat folgendes geschrieben:: | Da dieser seinen Zweck nicht erfüllt, würde ich diesen gerne umtauschen! |
läßt mich auf den Kauf eines falschen - aber nicht defekten Artikels schließen.
TE: Haben Sie einen falschen Artikel gekauft oder ist dieser nach Kauf irgendwie defekt?
mano |
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WayneInteressierts FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.07.2007 Beiträge: 1960
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Verfasst am: 07.07.08, 12:54 Titel: |
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Ich hab das
headshot-firstblood hat folgendes geschrieben:: |
Der Artikel ist defekt! |
bisher für eindeutig gehalten... _________________ Null Komma
***
nix |
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mano FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 2664
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Verfasst am: 07.07.08, 12:57 Titel: |
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Moin,
@WayneInteressierts
Kann ich nirgendwo lesen...trotz Lesebriille
mano |
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nordlicht02 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.12.2006 Beiträge: 6040
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Verfasst am: 07.07.08, 13:00 Titel: |
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mano hat folgendes geschrieben:: |
Kann ich nirgendwo lesen...trotz Lesebriille
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Oh oh, dann wird's höchste Zeit für 'ne Neue  _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen. |
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WayneInteressierts FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.07.2007 Beiträge: 1960
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Verfasst am: 07.07.08, 13:01 Titel: |
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mano hat folgendes geschrieben:: |
@WayneInteressierts
Kann ich nirgendwo lesen...trotz Lesebriille |
Oh ha, bist du sicher, dass du die richtige Brille hast???
Hier steht doch:
headshot-firstblood hat folgendes geschrieben:: | Danke für deine Antwort!
Und wie sieht es mit der Gutschrift aus? Kann ich auch eine Auszahlung des Betrags in Bar verlangen?
Der Artikel ist defekt! |
_________________ Null Komma
***
nix |
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headshot-firstblood Interessierter
Anmeldungsdatum: 22.01.2007 Beiträge: 9
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Verfasst am: 07.07.08, 13:29 Titel: |
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Bitte nicht streiten!
Also: der Artikel ist defekt! Tut mri leid wenn ich mich komisch ausgedrückt habe!
Kann ich den nun Verlangen das mir der Kaufpreis in bar ausgezahlt wird? |
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WayneInteressierts FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.07.2007 Beiträge: 1960
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Verfasst am: 07.07.08, 13:32 Titel: |
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headshot-firstblood hat folgendes geschrieben:: | Bitte nicht streiten! |
Hier wird doch nur diskutiert....
headshot-firstblood hat folgendes geschrieben:: |
Kann ich den nun Verlangen das mir der Kaufpreis in bar ausgezahlt wird? |
Hast du dir die Beiträge eigentlich durchgelesen? Deine Frage ist doch schon grundsätzlich beantwortet worden.... _________________ Null Komma
***
nix |
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mano FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 2664
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Verfasst am: 07.07.08, 14:53 Titel: |
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Moin,
mümmel murmel....erst im zweiten Post. Grummel.
Ich geh mal eine neue Brille kaufen....
@headshot-firstblood - wir streiten nicht. Warum auch?
Gruß
mano |
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BuGeHof FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 04.03.2005 Beiträge: 2086
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Verfasst am: 07.07.08, 16:56 Titel: |
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headshot-firstblood hat folgendes geschrieben:: | Kann ich den nun Verlangen das mir der Kaufpreis in bar ausgezahlt wird? |
Ja - allerdings nur und erst dann, wenn ein gesetzliches Rücktrittsrecht enstanden (und ausgeübt worden) ist.
Das ist erst dann der Fall, wenn der Verkäufer einer gesetzlich bestehenden Nacherfüllungspflicht nicht, nicht rechtzeitig oder erfolglos nachgekommen ist.
Eine gesetzliche Nacherfüllungspflicht besteht nur dann, wenn der Defekt schon beim Kauf vorlag (was zu Verbrauchergunsten innerhalb der ersten 6 Monate vermutet wird)
mbG |
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