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Fahrschultermin verpasst...

 
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Sebb89
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.07.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 07.07.08, 16:19    Titel: Fahrschultermin verpasst... Antworten mit Zitat

Hallo zusammen.

Ich wusste leider nicht wo ich den Thread sonst eröffnen sollte. Deswegen mach ich es einfach mal hier.

Und zwar ist mir ein Missgeschick bei meiner Fahrschule passiert. Ich hab einen Termin verpasst und nein, ich hab keine schriftliche Entschuldung von einem Krankenhaus o.ä. Winken.

Nun pocht meine Fahrschule darauf, dass 70% das Fahrstundenpreises trotzdem zu bezahlen wären.

Nur kann ich mir nicht vorstellen, dass das so in Ordnung ist. Ein Termin ist ja nichts was irgendwie schriftlich festgehalten wird. Solch einen Fahrschultermin macht man sich ja einfach nur mit seinem Fahrlehrer am Telefon zum Beispiel aus.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen und wenn die Fahrschule doch Recht hat, dass ihr mir vieleicht einen Tipp geben könnt, wie ich mich vor diesen Kosten drücken kann.

MfG Sebastian
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maconaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 07.07.08, 16:32    Titel: Antworten mit Zitat

Und? Einen Handwerkertermin mache ich auch telefonisch aus und wenn ich dann nicht daheim bin, zahle ich auch die Anfahrt...

Schau einfach mal in die AGB der Fahrschule, das steht sicher drin, was bei nicht wahrgenommenen Stunden passiert und die AGB hast du ja mit Unterzeichnung des Ausbildungsvertrags akzeptiert.
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 07.07.08, 16:58    Titel: Antworten mit Zitat

http://dejure.org/gesetze/BGB/615.html
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