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Wenn man einen Handyvertrag abschließt, dann gibt es oft Sonderaktionen oder besondere Optionen, die man zusätzlich abschließen kann. Tut man dies nicht, dann läuft eben nur der Handyvertrag.
Wenn nun ein Mobilfunkanbieter auf die Idee kommen würde, im nachhinein seinen Kunden z. B. eine Email zu schicken, in welcher folgendes stehen könnte:
Wir schalten Ihnen für 3 Monate kostenlos die *****-Option frei, sollten Sie sich nicht innerhalb einer bestimmten Zeit melden, gehen wir davon aus, dass Sie diese Option weiter nutzen wollen, die kostet dann nach den 3 kostenlosen Probemonaten monatlich **.** Euro für 24 Monate.
Da man ständig mit Spam zugemüllt wird, hält man solche Mails evtl. für Spam und löscht sie ungelesen. Irgendwann würden dann ja die Gebühren für die nicht gewollte Zusatzoption fällig.
Wie sähe so etwas rechtlich aus, wäre man verpflichtet, diese Gebühren zu zahlen, obwohl man ja nie eine dementeprechende Willenserklärung abgegeben hat? Würde es einen Unterschied machen, wenn man solche Nachricht per SMS geschickt bekäme? Oder wenn man angerufen würde, aber nur der Anrufbeantworter angeschaltet war?
Vielen Dank für die Erklärung der diesbezüglichen Rechtslage!
Wie sähe so etwas rechtlich aus, wäre man verpflichtet, diese Gebühren zu zahlen, obwohl man ja nie eine dementeprechende Willenserklärung abgegeben hat?
Nein.
bla-blubs hat folgendes geschrieben::
Würde es einen Unterschied machen, wenn man solche Nachricht per SMS geschickt bekäme? Oder wenn man angerufen würde, aber nur der Anrufbeantworter angeschaltet war?
Nein / nein.
Mit der Willenserklärung liegst du schon ziemlich richtig. Ein Vertrag kommt durch 2 übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme) zustande.
Das Freischalten könnte als Angebot eines Vertragsschlusses gewertet werden. Es fehlt jedoch an einer (ggf. auch nur konkludenten) Annahme, da dem Schweigen auf ein Angebot grundsätzlich kein Erklärungswert zukommt.
Wenn das Angebot jedoch per SMS kommt und der Angebotene Dienst dann tatsächlich genutzt wird, könnte man von einer konkludenten Annahme des Angebots sprechen, so dass dann ein Vertrag zustande gekommen wäre.... _________________ Null Komma
***
nix
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