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Kann ausländischer Student Selbständig werden?

 
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Elano
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.07.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 08.07.08, 17:33    Titel: Kann ausländischer Student Selbständig werden? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

meine Frage: Kann ein ausländischer Student eine selbständige Tätigkeit aufnehmen, d.h. ist es möglich ein Unternehmen zu gründen. Wie ist die Rechtslage?

P.S.: Das Studium ist noch nicht abgeschlossen!

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen! Danke im Voraus!
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Nörgler
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Anmeldungsdatum: 08.05.2006
Beiträge: 532

BeitragVerfasst am: 08.07.08, 20:38    Titel: Re: Kann ausländischer Student Selbständig werden? Antworten mit Zitat

Der Student darf das, was die Behörden erlaubt haben:
1. Studieren
2. Evtl. noch 90 ganze bzw. 180 halbe Tage arbeiten zur Finanzierung des Lebensunterhaltes.
Mehr wurde nicht erlaubt und wird es sicherlich auch nicht.
_________________
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 09.07.08, 05:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wie bereits gesagt, die Aufenthaltserlaubnis bestimmt, was der Studierende darf und was nicht.

Ich vermute der Studierende hat eine AE nach § 16 Abs. 1 AufenthG mit den Nebenbestimmungen

gilt nur zur Durchführung eines Studiums der Fachrichtung xxxx an der Universität yyyy?

Dann gilt nach § 16 Abs. 3:

Zitat:
(3) 1 Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Beschäftigung, die insgesamt 90 Tage oder 180 halbe Tage im Jahr nicht überschreiten darf, sowie zur Ausübung studentischer Nebentätigkeiten. 2 Dies gilt nicht während des Aufenthalts zu studienvorbereitenden Maßnahmen im ersten Jahr des Aufenthalts, ausgenommen in der Ferienzeit und bei einem Aufenthalt nach Absatz 1a


Das bedeutet:

Beschäftigung ( = unselbständige oder abhängige Erwerbstätigkeit) ist erlaubt, selbständige E. ist damit nicht erlaubt.

Und weiter bestimmt § 16 Abs. 2 AufenthG:

Zitat:
(2) 1 Während des Aufenthalts nach Absatz 1 soll in der Regel keine Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Aufenthaltszweck erteilt oder verlängert werden, sofern nicht ein gesetzlicher Anspruch besteht. 2§ 9 findet keine Anwendung.


Das bedeutet:

Solange wie das Studium läuft wird es keine Erlaubnis zur selbständigen Erwerbstätigkeit geben dürfen, weil hierauf kein Anspruch besteht.

Nach erfolgreichem Abschluß des Studiums besteht allerdings die Möglichkeit eine AE auf der Grundlage des § 16 Abs. 4 AufenthG zu erhalten:

Zitat:
(4) 1 Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums kann die Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr zur Suche eines diesem Abschluss angemessenen Arbeitsplatzes, sofern er nach den Bestimmungen der §§ 18, 19 und 21 von Ausländern besetzt werden darf, verlängert werden. 2 Absatz 3 gilt entsprechend. 3§ 9 findet keine Anwendung.


Das bedeutet:

Der Ex-Student hat nach Abschluß des Studiums en Jahr Zeit, sich einen Arbeitsplatz zusuchen und dann eine AE nach § 18 (hier gibt es seit letztem Jahr erleichterte Zugangsbedingungen für erfolgreiche Studenten)zu beantragen, oder er macht sich in dieser Zeit selbständig und beantragt eine AE nach § 21 .

Voraussetzung für die AE nach § 16 Abs. 4 ist aber u.a., dass der Lebensunterhalt weiterhin gesichert ist.

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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D.R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.03.2008
Beiträge: 693

BeitragVerfasst am: 12.07.08, 09:19    Titel: Re: Kann ausländischer Student Selbständig werden? Antworten mit Zitat

Elano hat folgendes geschrieben::
.,..Kann ein ausländischer Student eine selbständige Tätigkeit aufnehmen, d.h. ist es möglich ein Unternehmen zu gründen. Wie ist die Rechtslage?
...!



Das hängt davon ab aus welchem Ausland er ist und auch um welche Tätigkeit es geht.
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