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Welche "Beschäftigungsform" bei Unterrichtsausfall

 
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LuBu
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.07.2008
Beiträge: 3
Wohnort: Ludwigsburg

BeitragVerfasst am: 08.07.08, 19:10    Titel: Welche "Beschäftigungsform" bei Unterrichtsausfall Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe ein sehr dringendes Problem., da ich morgen in irgendeiner Form agieren muss und mir einfach ein paar Ratschläge holen möchte.
Hintergrund:
Mein volljähriger Sohn besucht ein Gymnasium in Baden-Württemberg mit Sportprofil. Ausbildungsinhalt ist unter anderem eine "Mentorenausbildung", auf die jedoch nach meiner Recherche kein Schüler einen Anspruch hat. (Widerspricht sich eigentlich, aber ich habe nichts anderes gefunden...). Nun steht am Donnerstag u. Freitag eine Ersthelferausbildung im Rahmen dieser Ausbildung an. Jedoch hat die Schule angeblich nur 25 Plätze, die sie belegen kann. Natürlich gibt es mehr Schüler u. so bleiben einige übrig (insgesamt 8 Schüler) Diese setzen sich zusammen aus solchen, die diesen Schein bereits haben und solchen, die nach den Zeugnissen die Schule verlassen.
Nun sollen sich diese 8 Schüler am Donnerstag morgen beim Hausmeister melden. Nähere Details, was dort im Einzelnen stattfinden soll, wurden nicht mitgeteilt (aber auch nicht hinterfragt).
Die Schüler haben natürlich keine Lust, den Hof zu säubern oder ähnliches (ist in dieser Schule scheinbar üblich)
Nur ist es natürlich reichlich auffällig, wenn auf einmal genau diese Schüler eine Entschuldigung bringen u. zu hause bleiben.
Pikant ist noch, dass am Freitag Zeugniskonferenzen sind und der ein oder andere dieser 8 Schüler auf ein gewisses "Wohlwollen" der Lehrer angewiesen ist.
Ich hatte nun die Idee, zumindest zu versuchen, die Klassenlehrerin zu kontaktieren. Dies ist sehr schwierig, da das nur angemeldet zu den Sprechzeiten gestattet ist.
Der Rektor wird in 2 Wochen pensioniert und hat eigentlich aus meiner Sicht schon die letzte Zeit nur "abgesessen". Ausserdem muss man sagen, dass er einen sehr autoritären und antiquierten Führungsstil hat. Will heißen: er lässt sich in die Führung seiner Schule nicht hineinreden.
Hat irgendjemand eine Idee, was man am Besten machen kann?
Wie sieht der rechtliche Hintergrund aus? Eigentlich besteht doch das Recht auf Unterricht, oder?
Es wäre toll, wenn ich so schnell wie möglich eine Antwort erhalten könnte.
Ciao
LuBu
PS: Sollte sich jemand fragen, warum ich diese Schule für meinen Sohn gewählt habe, so kann ich nur sagen, dass er vorher schon das Sportprofil gewählt hatte und durch einen Umzug diese Schule mit dem Angebot am nähsten lag.
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elcativa
Gast





BeitragVerfasst am: 08.07.08, 19:36    Titel: Antworten mit Zitat

Man lernt nicht für sich, sondern fürs Leben, (Zitat irgendwo geklaut)

Man sollte auch mal lernen, wie man etwas sauber hält, oder soll ein Messie aus dem Sohn entstehen?
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LuBu
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.07.2008
Beiträge: 3
Wohnort: Ludwigsburg

BeitragVerfasst am: 08.07.08, 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="elcativa"]Man lernt nicht für sich, sondern fürs Leben, (Zitat irgendwo geklaut)

Man sollte auch mal lernen, wie man etwas sauber hält, oder soll ein Messie aus dem Sohn entstehen?[/quote]

Hallo,
eigentlich hatte ich hier den Eindruck, dass es sich um ein qualifiziertes Publikum handelt.
Ich benötige keine Erziehungshilfe, sondern einen Rat bzw. eine Rechtsauskunft.
Vielen Dank!
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elcativa
Gast





BeitragVerfasst am: 08.07.08, 20:32    Titel: Antworten mit Zitat

LuBu hat folgendes geschrieben::
elcativa hat folgendes geschrieben::
Man lernt nicht für sich, sondern fürs Leben, (Zitat irgendwo geklaut)

Man sollte auch mal lernen, wie man etwas sauber hält, oder soll ein Messie aus dem Sohn entstehen?


Hallo,
eigentlich hatte ich hier den Eindruck, dass es sich um ein qualifiziertes Publikum handelt.
Ich benötige keine Erziehungshilfe, sondern einen Rat bzw. eine Rechtsauskunft.
Vielen Dank!


Er bekommt einen doch Unterricht, das sind 2 Tage in einem Jahr, das schadet doch niemand.
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 08.07.08, 20:52    Titel: Antworten mit Zitat

G8 oder G9? Welche Jahrgangsstufe? Blockunterricht? Wo kommen insgesamt 33 Schüler her? Sind das mehrere Klassen?
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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LuBu
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.07.2008
Beiträge: 3
Wohnort: Ludwigsburg

BeitragVerfasst am: 08.07.08, 21:04    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="mitternacht"]G8 oder G9? Welche Jahrgangsstufe? Blockunterricht? Wo kommen insgesamt 33 Schüler her? Sind das mehrere Klassen?[/quote]

Hallo - es handelt sich um G9, 10. Klasse, kein Blockunterricht und die Klasse hat 33 Schüler.
Eigentlich geht es ja um die Frage:
Wenn Schüler aus nicht selbst verschuldeten Gründen an einer Schulveranstaltung nicht teilnehmen, wie sieht dann ein Ersatzunterricht aus? Ist es rechtlich ok, dass sie dann für 2 Tage zu Hausmeisterarbeiten abgestellt werden, was normalerweise nur aus disziplinarischen Maßnahmen geschieht?
Hätten sie nicht viel eher Anspruch auf einen Ersatzunterricht bzw. zumindest eine Befreiung von der Schule für diese zwei Tage?
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 08.07.08, 21:51    Titel: Antworten mit Zitat

LuBu hat folgendes geschrieben::
Wenn Schüler aus nicht selbst verschuldeten Gründen an einer Schulveranstaltung nicht teilnehmen, wie sieht dann ein Ersatzunterricht aus?
Dafür gibt es keine verbindlichen Vorschriften. Das wird je nach Schule und gegebenen Möglichkeiten verschieden geregelt.
Zitat:
Ist es rechtlich ok, dass sie dann für 2 Tage zu Hausmeisterarbeiten abgestellt werden, was normalerweise nur aus disziplinarischen Maßnahmen geschieht?
Oben hieß es noch, sie sollen sich beim Hausmeister melden, und dass nicht bekannt sei, was dort stattfinden solle.

Was gilt denn jetzt? "Hausmeisterarbeiten" oder "nichts genaues weiß man nicht"?
Zitat:
Hätten sie nicht viel eher Anspruch auf einen Ersatzunterricht
Im Prinzip ja. Aber nicht jeder "Anspruch" lässt sich auch durchsetzen.
Zitat:
bzw. zumindest eine Befreiung von der Schule für diese zwei Tage?
Nur dann, wenn die "nicht selbstverschuldeten Gründe" den Schulbesuch verhindern oder unmöglich machen. Krankheit z. B.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

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