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Was das Strafmaß angeht, sind folgende Faktoren mitentscheidend:
- Alter des Täters?
- Vorstrafen?
- Reue?
- Art und Schwere der Behinderung?
- Umstände der Tat (wann, wo zu wem wurde der Gruß entrichtet)?
- evtl. Alkoholisierung?
Beim volljährigen Ersttäter ist wohl mit einer niedrigen Geldstrafe (im Bereich von 30 TS) zu rechnen. _________________ Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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