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Gesetzliche KV hat mir gekündigt,ohne KV-was jetzt???

 
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Larissa
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 08.03.05, 17:26    Titel: Gesetzliche KV hat mir gekündigt,ohne KV-was jetzt??? Antworten mit Zitat

Hallo,
habe folgendes Problem und hoffe, jemand kann mir weiterhelfen:
Meine GKV hat mir nach der Geburt meines Kindes gekündigt und ich bin seitdem nicht mehr krankenversichert! Mein Kind ist beim Vater privat versichert,er ist Beamter und automatisch privat versichert. Da wir nicht verheiratet sind ,scheidet eine Mitversicherung bei der Privaten aus- ist einfach zu teuer.Momentan kann ich auch nicht arbeiten gehen, da wir auf dem Land wohnen und ich mein Kind nirgends unterbekomme (ist noch klein).Freiwillig versichern geht laut Kasse nicht mehr und ist auch finanziell nicht möglich.
Frage: Es kann doch nicht sein, daß man in Deutschland unversichert ist?Ich meine, JEDER bekommt doch hier Zahnkronen und sonstiges!!! Ich habe immer gearbeitet und wurde kurz vor meiner Schwangerschaft arbeitslos durch Konkurs. War dann auch arbeisl. gemeldet, aber irgendwas ist schiefgelaufen (läßt sich nicht mehr genau nachvollziehen) und die Krankenkasse (KKH übrigens) hat mir gekündigt! Jetzt mußte ich auch noch Arztkosten nachzahlen! Und das, obwohl ich in 30 Jahren noch keinen einzigen Krankenhausaufenthalt, Zahnersatz o.Ä. hatte und der KKH wirklich kaum Kosten verursacht habe, da ich glücklicherweise eher zu den gesunden Menschen zähle! Ist skandalös, aber ich kann es nicht ändern..
Und nun stehe ich ohne KV da und hoffe jeden Tag, daß ich keinen Unfall etc. habe und nicht krank werde. An wen muß ich mich denn wenden? Hat jemand eine Ahnung, wie da die Rechtslage ist?
Muß ich zum Sozialamt? Die zahlen das doch sicher auch nicht, wenn ich sonst keine Sozialhilfe beziehe? Bin wirklich ratlos und etwas verzweifelt!
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Shaqour
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 08.03.05, 23:15    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Zitat: Es kann doch nicht sein, daß man in Deutschland unversichert ist?


Doch doch! Z.B. meine alleinerziehnde Schwester ist & ihre fünfjährigen Tochter.

Zitat:
JEDER bekommt doch hier Zahnkronen und sonstiges!!!


schön wärs! Sowas ist gibts nicht mehr.


Schau nach, ob Du anspruch hast auf Erziehungsgeld. Ich kenne mich zwar nicht aus, aber mir war so alsob man dann wie ein berufstätiger gilt und dann kannst Du dich pflichtversichern lassen. Bin mir unsicher! ERkundige dich beim Jugendamt oder so. Es gab doch irgendwas mit Mutterschutz.

Viel Glück und lass dich nicht kleinkriegen! Smilie
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Thom
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 08.03.05, 23:31    Titel: Antworten mit Zitat

Entscheident ist Ihre Aussage
"irgendwas ist schief gelaufen".
Bei Arbeitslosigkeit und Anspruch auf ALG zahlt das AA für Sie Beiträge und Sie sind versichert. Ich rate dringend zu einem Gespräch mit AA und Krankenkasse. Nur so lässt sich die Sache klären. Nach Ihren Aussagen waren Sie immer Pflichtversichert.
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Helmut
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 11.03.05, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Larissa,

die haben nur gekündigt, weil Sie mit den Beiträgen in Rückstand waren, sonst wäre das gar nicht möglich.

Es ist halt mal so, aber nicht nur in Deutschland, sondern auf der ganzen Welt, wer Leistungen oder sonst was haben will muss bezahlen - es sei denn bei Sozialhilfe.

Gruß Helmut
_________________
Recht haben und Recht bekommen sind zwei ganz unterschiedliche Dinge!
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Thom
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 11.03.05, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

Das Beiträge nicht entrichtet wurden ist wahrscheinlich. Die Frage ist nur wer dafür verantwortlich ist. Und wenn ich es richtig verstanden habe war sie mind.9 Monate arbeitslos und da muss sie auch nicht selber zahlen. Aber da sie dem AA nicht mehr zur Verfügung stand bestand dort auch kein Anspruch denke ich. Und dann gehts weiter mit Mutterschafts- und Erziehungsgeld.
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Larissa
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 12.03.05, 01:26    Titel: Antworten mit Zitat

@Helmut: Ich glaube nicht, daß Du ein Urteil über diese konkreke Situation fällen kannst und bin auch etwas fassungslos über Deine Aussage. Wenn ich arbeitslos gemeldet bin, muß ich ja wohl meine Beiträge nicht selbst bezahlen, oder? Für meine Arbeitslosigkeit konnte ich nichts. Daß es KV nicht umsonst gibt, weiß ich auch..und wenn zwischen Arbeitsamt und KKH keine vernünftige Kommunikation aufgrund niedriger Qualifikation der Sachbearbeiter stattfindet, ist das auch nicht meine Schuld. Solche Aussagen kann ich gerade gar nicht gebrauchen..Mag schon sein, daß man in anderen Ländern auch nichts geschenkt bekommt, aber was hier abläuft ist skandalös und auch nicht gerecht. Und wir sind doch solch ein wahnsinnig "soziales" Land, oder..???
Wenn die KKH Mitarbeiter beschäftigt, die planlos ihre Stunden absitzen, darf das nicht mein Problem sein! Und wenn ich schwanger bin, bin ich ab einem gewissen Zeitpunkt auch nicht mehr vermittelbar, sondern dann greift der Mutterschutz-normalerweise. Wieso bitte, sollte ich dann selbst (und wovon eigentlich?) meine KV-Beiträge bezahlen?


Im übrigen habe ich immer meine Beiträge bezahlt (und auch immer gearbeitet), bin weder Sozialschmarotzer noch arbeitsfaul-sondern ein ganz normaler Mensch, der (mehr oder weniger selbstverschuldet-das läßt sich ja angeblich leider nicht mehr klären!) jetzt ein ziemliches Problem hat. Und hoffentlich noch einen guten Tip bekommt, wie man das Problem lösen kann...
Lieben Dank an die anderen, die geantwortet haben!
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Ronald
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 12.03.05, 11:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo.

Eigentlich bin ich vorwiegend im Steuerrecht aktiv, ich wage es aber mal auf Randgebiete...

Hat denn die Krankenkasse einen Kündigungsgrund mitgeteilt? Es ist nämlich so, daß die gesetzliche Krankenversicherung nicht so ohne weiteres kündigen kann. Sie muß schon einen guten Grund haben.

Vielleicht ist es ja nur ein Mißverständnis (oder die KV-Mitarbeiter oder sonstwer haben geschlafen und sind dann auf den falschen Knopf gekommen...), was durch ein paar Telefonate aus der Welt zu räumen geht. Aber gleich auf den Staat schimpfen - ist falsch.

Hat zwar nichts mit Dir zu tun - aber der Staat ist z. B. auch nicht schuld, wenn ein jahrelang privat Versicherter als Rentner nicht mehr genug Geld hat, um seinen Privat-KV-Schutz zu bezahlen und in die gesetzliche KV zurück will, aber dort nicht aufgenommen wird. Da sind die PKV-Vertreter schuld, die nicht genügend aufgeklärt haben und nur an den Vermittlungsprovisionen interessiert waren.

MfG

Ronald
_________________
Vielen Dank für positive Bewertungen...

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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Helmut
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Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 13.03.05, 07:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

also, Larissa, fakt ist, es gibt keinen Grund, dass die GKV einem Mitglied kündigt, wenn das Mitglied allen Verpflichtungen nachkommt.

Der häufigste Kündigungsgrund ist fehlender Geldeingang.

Vielleicht benennst Du mal den Grund der Kündigung; dann kommen wir vielleicht ein Stück weiter.

Gruß Helmut
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Larissa
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 21.03.05, 21:46    Titel: Antworten mit Zitat

Klar ist fehlender Geldeingang der Kündigungsgrund-nur läßt sich nicht mehr klären, wer für das ganze Dilemma verantwortlich ist!!! Ich hatte mich damals arbeitslos gemeldet und auf eine Neuvermittlung gehofft. Leider hatte ich damals schon mit einer extrem schlecht gelaunten und scheinbar nicht sehr kompetenten Sachbearbeiterin auf dem A-Amt zu tun.. als ich den Sachbearbeiter wechseln wollte, sagte man mir, das ginge nicht. Einen Job habe ich mir dann selbst gesucht, habe aber kurz vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrages festgestellt, daß ich schwanger bin und dies auch dem Arbeitsamt gemeldet. Dort sagte man mir, ich bräuchte das der KV nicht zu melden, das sähen die dann schon selbst... So-und wenn man keine Ahnung hat, weil man sich noch niemals damit beschäftigen mußte, glaubt man das eben. Den Job konnte ich dann nicht annehmen, da eine Schwangeschaft mit dieser Art Tätigkeit (Foto/Werbebranche) nicht zu vereinbaren ist. Ist ja auch egal.
Dann hörte ich von keinem mehr was, am A-Amt sagte man mir, ich wäre dann quasi im Mutterschutz und nicht mehr vermittelbar. Auf Sozialleistungen (Sozialamt) war ich nicht angewiesen, da ich mit dem Vater des Kindes zusammenlebe und finanziell abgesichert war.
Als mein Kind dann einige Monate alt war, hatte ich plötzlich jemanden von der KKH am Telefon, der mich fragte, ob ich denn bei einer Hebamme gewesen sei???? Hatte also auch null Plan!!! Der hätte doch sehen müssen, welche Ärzte ich besucht habe und daß ich entbunden habe!
Fakt ist, das man mir mitteilte, ich sei seit einem gewissen Zeitpunkt an nicht mehr versichert gewesen wäre und ob ich denn die Kündigung nicht erhalten habe, von der man mir nicht einmal sagen konnte, wann sie rausgeschickt wurde!
Also, ich weiß wirklich nicht...!!! Eine Kündigung habe ich nicht erhalten, dafür letzte Woche eine Rechnung von der Klinik über 3800 Euro für den Kaiserschnitt. Toll! Super! Die KKH ist der letzte Sch....verein.
Bin wirklich am überlegen, ob ich jetzt mal nen Anwalt hinzuziehe.
Das sind die Fakten. Wie gesagt, Helmut, ich habe keine Ahnung was da abgelaufen ist und wer Schuld hat-aber ich werde DAS definitiv nicht bezahlen.
Gruß, Larissa
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Stefanie145
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 22.03.05, 21:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Für mich ist die Sachlage mitlerweile recht klar.

Sie haben anscheinend ab einem gewissen Zeitpunkt keine Leistungen vom Arbeitsamt mehr erhalten. Somit waren Sie ab diesem Zeitpunkt auch nicht mehr versichert. Sie zahlten dann ja auch keine Beiträge mehr.

War Ihnen denn nicht klar, dass Sie nicht mehr versichert sein können, wenn Sie keine Beiträge mehr zahlen?

Evtl. wäre es vielleicht hilfreich, sich einmal mit der KKH in Verbindung zu setzten, ob man nachträglich eine freiwillige Versicherung seit dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht machen könnte.

Wenn Sie noch unter 23 Jahre sind, wäre auch eine Familienversicherung bei Ihren Eltern ab dem Zeitpunkt des Ausscheidens möglich. Da Sie scheinbar ja nicht mit Ihrem Lebensgefährten verheiratet sind, fällt hier ja die Familienversicherung weg.

Die Schuldfrage liegt auch insoweit bei Ihnen, dass Sie die Krankenkasse nicht über jede Änderung informiert haben. Denn diese Pflicht haben Sie laut dem SGB der Krankenkasse gegenüber. Wobei die KKH Sie auch hätte anschreiben sollen, wenn das Arbeitsamt Sie abmeldet. Nur was aus diesem Schreiben geworden ist, kann man leider nicht mehr nachvollziehen. (Da ich diese Schreiben momentan auch verschicke, kann ich aus erfahrung sagen, dass ca. 10 % wegen nicht Zustellbarkeit zurückkommen, weil wir nicht die aktuelle Anschrift haben und ca. 33 % der Versicherten gar nicht reagieren, weil sie die Schreiben nicht ernst nehmen.)

Die Rechnung müssen Sie meiner Meinung nach schon zahlen, da Sie zu dem Zeitpunkt nicht versichert waren und die Leistungen in Anspruch genommen haben.
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 22.03.05, 22:44    Titel: Antworten mit Zitat

Larissa hat folgendes geschrieben::
Den Job konnte ich dann nicht annehmen, da eine Schwangeschaft mit dieser Art Tätigkeit (Foto/Werbebranche) nicht zu vereinbaren ist. Ist ja auch egal.


Nein, ist nicht egal. Sie haben - soweit erkennbar - freiwillig auf Ihren Job und damit auf die Krankenversicherung verzichtet.

Der Sozialstaat ist in dieser Situation in Deutschland nahezu perfekt: einer schwangeren Frau darf nicht gekündigt werden, ihr Job ist praktisch 99%-ig sicher und damit auch die Krankenversicherung, selbst in den ganz wenigen Fällen in denen der Arbeitgeber doch kündigen könnte, bleibt der Krankenversicherungsschutz erhalten (§§ 192 Abs. 2 SGB V). Nur wenn die Frau auf die völlig unsinnige Idee kommt, als Schwangere selbst ihren Job aufzugeben - wofür es keinen vernünftigen Grund gibt, egal welche Tätigkeit, da es genügend Schutzvorschriften gibt - fällt sie aus diesem Schutzsystem heraus.

Und jetzt sagen Sie bitte nicht, Sie hätten gar nicht gewußt daß es ein Mutterschutzgesetz gibt.
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BeamtVG
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 215
Wohnort: Opposite Of The Lord

BeitragVerfasst am: 24.03.05, 11:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Larissa,

Wenn der Mann (Bundes-)Beamter ist, hat er Anspruch auf Beihilfe von seinem Dienstherrn.
Sollte er auch der Vater des Kindes sein, gilt § 3 Abs. 1 Satz 2 der Beihilfevorschriften oder die entsprechende landes- oder sonstige beamtenrechtliche Regelung, mit der Maßgabe, dass hinsichtlich der Geburt eines nichtehelichen Kindes des Beihilfeberechtigten die Mutter des Kindes als berücksichtigungsfähige Angehörige gilt und somit Anspruch auf Beihilfe und Zahlung der Kosten der Entbindung hat.
In welchem Umfang die Kosten übernommen werden können, muss mit der Beihilfestelle des Dienstherrns des Beamten geklärt werden. Es dürften aber wohl mindestens 70 Prozent der angefallenen Kosten abzgl. evtl. Eigenbehalte sein.

Was die anschließende freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse angeht, sollte – wie schon angeraten – schleunigst Verbindung mit der Krankenkasse aufgenommen werden.
Eine freiwillige Versicherung wäre nur noch drei Monate nach dem Ende der Pflichtversicherung wegen des Bezuges von Sozialleistungen vom Arbeitsamt möglich.
Dies ist eine Ausschlussfrist und kann nicht verlängert werden.
Ich würde aber, wenn diese Frist bereits abgelaufen sein sollte, einen sog. sozialrechtlichen Wiederherstellungsanspruch geltend machen oder einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bzgl. der Frist stellen, da das Schreiben der Krankenkasse nicht zugestellt wurde.
Hierzu sollte aber ggf. vorab ein Anwalt konsultiert werden.
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