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recht.de :: Thema anzeigen - Muss man für das 1. Staats-Examen immatrikuliert sein?
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Muss man für das 1. Staats-Examen immatrikuliert sein?

 
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josef.klupfer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.02.2006
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 07.07.08, 13:02    Titel: Muss man für das 1. Staats-Examen immatrikuliert sein? Antworten mit Zitat

Hallo miteinander,

Muss ein Student A,wenn er nur noch das finale erste Staats-Examen an einer Uni (Bayern) vor sich hat, sich noch immatrikulieren und somit +600 Euro bezahlen?

Laut der Auskunft eines Prüfungsamts muss A das nicht, verliert halt den Studentenstatus. Egal, falls A verheiratet ist und somit bzgl. Krankenversicherung mitversichert ist.

Ferner darf man nach einem Prüf. Amt sogar zurücktreten und kann sich später problemlos wieder anmelden, nur darf man keine Scheine mehr erwerben, dafür müsste A sich ggf. neu einschreiben. Leider sagt das Prüf.-Amt aber auch, dass das nirgends explizit steht, aber halt auch nirgends steht, dass man Student sein muss.

Kennt jemand irgendwelche Quellen oder Infos dazu? Wäre super, wenn jemand nen Tipp hätte.

Lieben Dank schon mal, viele Grüße, Josef
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 09.07.08, 19:26    Titel: Antworten mit Zitat

Das kommt auf die Prüfungsordnung des jeweiligen Bundeslandes an.

In meinem Fall (Saarland) war es so, dass man für die Prüfung nicht immatrikuliert sein musste.
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Planloser
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.06.2007
Beiträge: 231

BeitragVerfasst am: 11.07.08, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

Wenns nur um Studiengebühren geht - dann mal checke, wie es mit einem Urlaubssemester aussieht.

Grüße
_________________
Ich hab keine Ahnung.
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josef.klupfer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.02.2006
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 11.07.08, 14:55    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die posts, ulraubssem. geht leider nicht. Aber ich werd mich exmatr. - soll an unserer Uni gehen.
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