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Hallo,
heute gab es in der Schule (Gymnasium, 9.Klasse) Zeugnisse.
Mein Lehrer verweigerte mir die Ausgabe des Zeugnisses, mit der Begründung, dass ich das Englisch-Arbeits-Heft nicht abgegeben habe.
Ich solle nach den Sommerferien zum Sekreteriat kommen und dort mein Zeugnis gegen das Arbeits-Heft "eintauschen".
Allerdings habe ich dem Lehrer auch gesagt, dass ich das Zeugnis dringend benötige, da ich nach den Sommerferien die Schule wechseln werde.
Jetzt wäre meine Frage, ob er befugt ist, mir das Zeugnis nicht aushändigen zu wollen, und wenn ja, in welchem Gesetzestext dies zu finden ist.
MfG,
EmmelWeb
Seinerzeit wurde es eher nicht zufriedenstellend geklärt. Aber vielleicht weiß jja inzwischen jemand mehr. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Hallo,
heute gab es in der Schule (Gymnasium, 9.Klasse) Zeugnisse.
Mein Lehrer verweigerte mir die Ausgabe des Zeugnisses, mit der Begründung, dass ich das Englisch-Arbeits-Heft nicht abgegeben habe.
Das darf er.
Zitat:
Ich solle nach den Sommerferien zum Sekreteriat kommen und dort mein Zeugnis gegen das Arbeits-Heft "eintauschen".
"Nach den Ferien" hieße in dem Fall vermutlich "nach 6 Wochen". Das ist möglicherweise unverhältnismäßig lang. Gleich morgen in die Schule und das erledigen! Vielleicht vorher anrufen, damit aufgeschlossen wird. Bei uns ist auch in den Ferien jede Woche die schule für mindestens einen halben Tag erreichbar.
Zitat:
Allerdings habe ich dem Lehrer auch gesagt, dass ich das Zeugnis dringend benötige, da ich nach den Sommerferien die Schule wechseln werde.
Dann sieh zu, dass das Arbeitsheft in die Schule kommt - dann gibt's auch das Zeugnis.
Zitat:
Jetzt wäre meine Frage, ob er befugt ist, mir das Zeugnis nicht aushändigen zu wollen, und wenn ja, in welchem Gesetzestext dies zu finden ist.
MfG,
EmmelWeb
Im BGB. Link. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Ein Schulzeugnis wird regelmäßig als Verwaltungsakt gesehen und sind desweiteren eine Urkunde. Mitunter verlangen auch Behörden wie Versorgungsamt oder (Schüer) Bafög gewährende Ämter die Zeugnisse. Desweiteren sind gerade Abschlusszeugnisse wichtig bei Bewerbungen bei denen Fristen gewahrt werden müssen.
Also die Schule (beweisbar) auffordern, dass Zeugnis umgehend auszuhändigen.
Ein Schulzeugnis wird regelmäßig als Verwaltungsakt gesehen und sind desweiteren eine Urkunde. Mitunter verlangen auch Behörden wie Versorgungsamt oder (Schüer) Bafög gewährende Ämter die Zeugnisse. Desweiteren sind gerade Abschlusszeugnisse wichtig bei Bewerbungen bei denen Fristen gewahrt werden müssen.
Also die Schule (beweisbar) auffordern, dass Zeugnis umgehend auszuhändigen.
Sehe das auch so!
Manche Lehrer scheinen mir wirklich überfordert.
Sowas habe ich ja auch noch nicht gehört, nach dem Motto "Sowie du mir, so ich dir." Ist ja eine super Einstellung für einen Lehrer
Ein Schulzeugnis wird regelmäßig als Verwaltungsakt gesehen und sind desweiteren eine Urkunde. Mitunter verlangen auch Behörden wie Versorgungsamt oder (Schüer) Bafög gewährende Ämter die Zeugnisse. Desweiteren sind gerade Abschlusszeugnisse wichtig bei Bewerbungen bei denen Fristen gewahrt werden müssen.
Also die Schule (beweisbar) auffordern, dass Zeugnis umgehend auszuhändigen.
Gibt es dazu auch Rechtsquellen? Oder ist das bloße Meinung? _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
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Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 11.07.08, 08:17 Titel:
mitternacht hat folgendes geschrieben::
Gibt es dazu auch Rechtsquellen? Oder ist das bloße Meinung?
Und gibt es Urteile, die den zivilrechtlichen § 273 BGB auf das öffentlich-rechtliche Schulverhältnis anwenden?
Zumindest bei Zeugnissen von Arbeitgebern gibt es kein Zurückbehaltungsrecht. Offenbar spielt dort das BGB keine Rolle, obwohl hier zumindest ein Vertrag vorliegt. --> www.arbeitszeugnis.com/urteile/zurueckbehaltung.html
Gefunden habe ich z.B. etwas in § 26 Abs. 17 der Schulordnung für die Volksschulen in Bayern: "Die Schule kann ein Abgangs-, Abschluß- oder Jahreszeugnis nach Absatz 4 zurückbehalten, wenn ein vom Schüler zurückzugebendes Lernmittel trotz wiederholter Mahnung weder zurückgegeben noch zu seinem Zeitwert ersetzt wird."
In der Schulordnung für Gymnasien in Bayern (§ 69 ff.) habe ich einen solchen Passus dagegen nicht gefunden --> http://by.juris.de/by/GymSchulO_BY_2007_P70.htm _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Nun, um Bayern kann es hier nicht gehen - die Zeugniskonferenz ist erst demnächst, Zeugnisse gibt's erst im August. Der 9.7. war der letzte Schultag in Bremen, NDS, SA, und Th. Wenn man jetzt wüsste, welches dieser vier Bundesländer gemeint ist, könnte man dort im Schulrecht nachlesen. _________________ mitternächtliche Grüße.
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