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Verfasst am: 08.07.08, 23:08 Titel: Beförderung von Schülern pflicht der Schule?
Allgemein Schulen in Schlechswig Holstein
Als 1. Mal ein Hallo von mir
Und nun gehts los:
In S.-H. streikt gerade die Autokraft. Da aber viele Schüler auf den Schulbus angewiesen sind ist es natürlich klar das sie schlecht zur Schule kommen können.
Allgemein besteht ja die Schulpflicht, doch was ist nun wenn man dieser nicht nachkommen kann weil kein Bus fährt?
Immerhin arbeiten die meisten Eltern ja auch.
Wie sieht es hier mit der Rechtslage aus. Sind die Eltern verpflichtet eine möglichkeit zu finden ihr Kind in die Schule zu bringen?
Wenn nicht wie werden die Fehltage gehandhabt?
Verfasst am: 09.07.08, 00:05 Titel: Re: Beförderung von Schülern pflicht der Schule?
de_smutja hat folgendes geschrieben::
Allgemein Schulen in Schlechswig Holstein
Als 1. Mal ein Hallo von mir
Und nun gehts los:
In S.-H. streikt gerade die Autokraft. Da aber viele Schüler auf den Schulbus angewiesen sind ist es natürlich klar das sie schlecht zur Schule kommen können.
Allgemein besteht ja die Schulpflicht, doch was ist nun wenn man dieser nicht nachkommen kann weil kein Bus fährt?
Am ersten Tag eines Streiks ist das "höhere Gewalt", wenn man es nicht vorher wissen konnte. Als der Bahnstreik war, standen viele unserer Schüler vergebens am Bahnhof. Am ersten Tag waren sie entschuldigt - da konnten sie ja noch nichts von dem Streik wissen "höhere Gewalt". Danach mussten die Eltern sich kümmern, dass sie eine andere Möglichkeit finden, die Kinder zur Schule zu bringen.
Zitat:
Immerhin arbeiten die meisten Eltern ja auch.
Wie sieht es hier mit der Rechtslage aus. Sind die Eltern verpflichtet eine möglichkeit zu finden ihr Kind in die Schule zu bringen?
Ja. Sobald sie von dem Streik wissen.
Zitat:
Wenn nicht wie werden die Fehltage gehandhabt?
Wenn man nur den Streik als Entschuldigung hat, zählt das als unentschuldigtes Fehlen, mit dem Effekt, dass Prüfungen in dieser Zeit als "ungenügend" bewertet werden können. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Verfasst am: 13.07.08, 12:38 Titel: Re: Beförderung von Schülern pflicht der Schule?
Angenommen, es gäbe keine alternativen Möglichkeiten (in meiner Schulzeit wäre dies für das Gros der Schüler der Fall gewesen, es gab auch genug darunter, deren Familien kein Auto besaßen, sprich, die Beförderung von und zur Schule und auch sämtliche außerschulischen Wege wurden fast immer mit dem Bus zurückgelegt, zumal die Taxitarife exorbitant waren.) Die SchülerInnen kamen auch aus einem weitverstreuten Einzugsgebiet, sodass selbst durch die Eltern organisierte Fahrgemeinschaften nur für wenige davon in Frage gekommen wären.
Ist das den Eltern wirklich zuzumuten, dann täglich ein Taxi für den Hin- und Rückweg zur Schule (und das womöglich noch für mehrere Kinder) zu zahlen? Was, wenn sie sich das schlicht und einfach nicht leisten können?
Hast du das auch irgendwo schriftlich, dass Schüler ab dem 2. Streiktag, wenn die Beförderung zur und von der Schule wegen eines Streiks ausfällt, nicht mehr als entschuldigt gelten? (Immer vorausgesetzt natürlich, dass der Weg nicht in akzeptabler Zeit zu Fuß zurücklegbar ist.) Mir erscheint der von dir genannte Zeitpunkt "2. Tag" nämlich sehr willkürlich, schließlich kann man sich (so man das muss, wozu man nach deiner Antwort ja verpflichtet ist), auch bereits am 1. Tag ein Taxi nehmen, und würde so zwar nicht mehr rechtzeitig, aber immerhin mit geringer Verspätung noch in der Schule erscheinen können.
mitternacht hat folgendes geschrieben::
de_smutja hat folgendes geschrieben::
Allgemein Schulen in Schlechswig Holstein
Als 1. Mal ein Hallo von mir
Und nun gehts los:
In S.-H. streikt gerade die Autokraft. Da aber viele Schüler auf den Schulbus angewiesen sind ist es natürlich klar das sie schlecht zur Schule kommen können.
Allgemein besteht ja die Schulpflicht, doch was ist nun wenn man dieser nicht nachkommen kann weil kein Bus fährt?
Am ersten Tag eines Streiks ist das "höhere Gewalt", wenn man es nicht vorher wissen konnte. Als der Bahnstreik war, standen viele unserer Schüler vergebens am Bahnhof. Am ersten Tag waren sie entschuldigt - da konnten sie ja noch nichts von dem Streik wissen "höhere Gewalt". Danach mussten die Eltern sich kümmern, dass sie eine andere Möglichkeit finden, die Kinder zur Schule zu bringen.
Zitat:
Immerhin arbeiten die meisten Eltern ja auch.
Wie sieht es hier mit der Rechtslage aus. Sind die Eltern verpflichtet eine möglichkeit zu finden ihr Kind in die Schule zu bringen?
Ja. Sobald sie von dem Streik wissen.
Zitat:
Wenn nicht wie werden die Fehltage gehandhabt?
Wenn man nur den Streik als Entschuldigung hat, zählt das als unentschuldigtes Fehlen, mit dem Effekt, dass Prüfungen in dieser Zeit als "ungenügend" bewertet werden können.
Angenommen, es gäbe keine alternativen Möglichkeiten (in meiner Schulzeit wäre dies für das Gros der Schüler der Fall gewesen, es gab auch genug darunter, deren Familien kein Auto besaßen, sprich, die Beförderung von und zur Schule und auch sämtliche außerschulischen Wege wurden fast immer mit dem Bus zurückgelegt, zumal die Taxitarife exorbitant waren.)
Man könnte sich eines Fahrrades bedienen. Oder zu Fuß gehen.
Hängt natürlich von der Entfernung ab.
Verfasst am: 13.07.08, 16:39 Titel: Re: Beförderung von Schülern pflicht der Schule?
abc hat folgendes geschrieben::
Angenommen, es gäbe keine alternativen Möglichkeiten (in meiner Schulzeit wäre dies für das Gros der Schüler der Fall gewesen, es gab auch genug darunter, deren Familien kein Auto besaßen, sprich, die Beförderung von und zur Schule und auch sämtliche außerschulischen Wege wurden fast immer mit dem Bus zurückgelegt, zumal die Taxitarife exorbitant waren.) Die SchülerInnen kamen auch aus einem weitverstreuten Einzugsgebiet, sodass selbst durch die Eltern organisierte Fahrgemeinschaften nur für wenige davon in Frage gekommen wären.
Ist das den Eltern wirklich zuzumuten, dann täglich ein Taxi für den Hin- und Rückweg zur Schule (und das womöglich noch für mehrere Kinder) zu zahlen? Was, wenn sie sich das schlicht und einfach nicht leisten können?
"Taxi" hat nie irgendwer gefordert. Dann quartiert man die "lieben Kleinen" eben vorübergehend bei Klassenkameraden ein, die nur einen Steinwurf von der Schule weg wohnen.
Zitat:
Hast du das auch irgendwo schriftlich, dass Schüler ab dem 2. Streiktag, wenn die Beförderung zur und von der Schule wegen eines Streiks ausfällt, nicht mehr als entschuldigt gelten? (Immer vorausgesetzt natürlich, dass der Weg nicht in akzeptabler Zeit zu Fuß zurücklegbar ist.) Mir erscheint der von dir genannte Zeitpunkt "2. Tag" nämlich sehr willkürlich, schließlich kann man sich (so man das muss, wozu man nach deiner Antwort ja verpflichtet ist), auch bereits am 1. Tag ein Taxi nehmen, und würde so zwar nicht mehr rechtzeitig, aber immerhin mit geringer Verspätung noch in der Schule erscheinen können.
Ich hab's schriftlich. Im Aktenordner "Ministerielle Rundschreiben". Was hast Du jetzt von dieser Information? _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Verfasst am: 13.07.08, 17:21 Titel: Re: Beförderung von Schülern pflicht der Schule?
mitternacht hat folgendes geschrieben::
abc hat folgendes geschrieben::
Mir erscheint der von dir genannte Zeitpunkt "2. Tag" nämlich sehr willkürlich
Ich hab's schriftlich. Im Aktenordner "Ministerielle Rundschreiben". Was hast Du jetzt von dieser Information?
Na, zumindest die Gewissheit, dass es sich damit um eine Weisung des Dienstherren handelt und also die Durchführung durch den Beamten nicht willkürlich ist.
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