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Verfasst am: 13.07.08, 14:41 Titel: Das erste Mal zum Anwalt, welcher und welche Kosten?
A hat Probleme auf der Arbeit, er bekommt seinen Lohn nicht ausgezahlt, der für Mai steht immer noch aus, die Firma habe im Moment kein Geld .
A hat keinerlei Erfahrung mit Anwälten, aber er will sich halt 'einen nehmen'.
1. Zu welchem geht er?
2. Wieviel kostet das und wieviel Zeit kriegt er dafür ?
3. Muss A vorher noch mal eigenhändig eine schriftliche Mahnung an die Firma schicken, bevor er einen Anwalt einschaltet?
Es muß nicht unbedingt ein Fachanwalt für Arbeitsrecht sein. Jeder Anwalt, der "Arbeitsrecht" als Tätigkeitsschwerpunkt angibt, tuts auch.
Ergänzung zu 2.
Der Gegenstandswert errechnet sich hier aus dem geschuldeten Lohn. Schreibt der Anwalt den Arbeitgeber an und fordert den ausstehenden Lohn, dann kann er hierfür eine Geschäftsgebühr zwischen 0,5 und 2,5 (i. d. R. 1,3) aus dem Streitwert berechnen. Hinzu kommen eine Auslagenpauschale in Höhe von 20 % der Gebühren, max. EUR 20,- und die Umsatzsteuer auf Gebühren und Auslagen.
Muß der Betrag eingeklagt werden, wird's natürlich teurer. _________________ Karma statt Punkte!
Vielleicht wäre noch erwähnenswert, dass der A, wenn er vor Gericht muss, seinen eigenen Anwalt selber zahlen muss, selbst wenn er den Prozess gewinnt.
Wenn ich keinem Denkfehler unterlegen bin, gilt das auch für das außergerichtliche Verfahren.
Außerdem wäre noch erwähnenswert, daß überdacht werden sollte, ob hier überhaupt ein Anwalt eingeschaltet werden muß, der Kosten verursacht.
Wenn es sich um eine unbestrittene Forderung handelt, kann der AN das auch ohne Anwalt angehen.
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