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ich bin seit 03/2002 mit einem Mann verheiratet. Mein Mann ist deutsch. Er ist zur Zeit arbeitslos und ich befinde mich im 3. Ausbildungsjahr. Meine Aufentalhtserlaubnis läuft im 11/2005 ab. Kann ich schon am Anfang des nächsten Jahres einen Antrag auf unbefristete Arbeitserlaubnis stellen weil ich mich dann auch bewerben möchte, und mit einer Befristung bis 11/2005 werde ich keine Stelle bekommen können.
wenn Sie drei Jahre verheiratet sind, wird das neue AufenthG gelten. Danach (§ 28 Abs. 2 AufenthG) ist Ehegatten eines deutsches Staatsbürgers nach drei Jahren Aufenthaltserlaubnis in der Regel eine Niederlassungserlaubnis (der neue unbefristete Aufenthaltstitel) zu erteilen, wenn kein Ausweisungsgrund (z.B. Bezug von Sozialhilfe) vorliegt. _________________ Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
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