Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 16.07.08, 11:59 Titel: RDG und Autowerkstatt
1) Ist in der folgenden Konstellation ein Problem zu erkennen:
Autowerkstatt wirbt offensiv (nach Einführung RDG) mit der außergerichtlichen Unfallabwicklung durch Vertragsanwälte als kostenlose Serviceleistung.
Autowerkstatt schließt mit der Kanzlei einen Vertrag und vereinbart eine pauschale Vergütung, die gerade noch von § 4 I RVG gedeckt ist.
Autowerkstatt nimmt den Unfall auf, lässt die Anwaltsvollmachten unterschreiben und leitet die Unterlagen an die Kanzlei weiter.
Kanzlei wickelt den Unfall mit der Haftpflicht ab.
a) Bei Erfolg:
Kanzlei rechnet Geschäftsgebühr mit der Versicherung ab. Die Werkstatt hat keine Kosten.
b) Bei Abwicklungsschwierigkeiten:
Die Kanzlei übernimmt gesondert das Mandat für die gerichtliche Geltendmachung direkt vom Werkstattkunden.
Weitere Frage:
2) Kann bei dieser Konstellation im Fall b) die volle Geschäftsgebühr im Namen des Klägers geltend gemacht werden oder müsste da die Autowerkstatt auf Erstattung der vollen Geschäftsgebühr oder aber nur auf Erstattung der vereinbarten Pauschale klagen?
3) Könnte die Kanzlei die von den Versicherungen gezahlten Gebühren im Monat X mit der Pauschalvergütungsvereinbarung mit der Werkstatt verrechnen und somit gar keine Rechnung stellen, sofern der Betrag der Gebühren den fikitven Gesamtbetrag der pauschalen Vergütung nicht übersteigt. _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.