Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - RDG und Autowerkstatt
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

RDG und Autowerkstatt

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 16.07.08, 11:59    Titel: RDG und Autowerkstatt Antworten mit Zitat

1) Ist in der folgenden Konstellation ein Problem zu erkennen:


Autowerkstatt wirbt offensiv (nach Einführung RDG) mit der außergerichtlichen Unfallabwicklung durch Vertragsanwälte als kostenlose Serviceleistung.

Autowerkstatt schließt mit der Kanzlei einen Vertrag und vereinbart eine pauschale Vergütung, die gerade noch von § 4 I RVG gedeckt ist.

Autowerkstatt nimmt den Unfall auf, lässt die Anwaltsvollmachten unterschreiben und leitet die Unterlagen an die Kanzlei weiter.

Kanzlei wickelt den Unfall mit der Haftpflicht ab.

a) Bei Erfolg:
Kanzlei rechnet Geschäftsgebühr mit der Versicherung ab. Die Werkstatt hat keine Kosten.

b) Bei Abwicklungsschwierigkeiten:
Die Kanzlei übernimmt gesondert das Mandat für die gerichtliche Geltendmachung direkt vom Werkstattkunden.


Weitere Frage:

2) Kann bei dieser Konstellation im Fall b) die volle Geschäftsgebühr im Namen des Klägers geltend gemacht werden oder müsste da die Autowerkstatt auf Erstattung der vollen Geschäftsgebühr oder aber nur auf Erstattung der vereinbarten Pauschale klagen?

3) Könnte die Kanzlei die von den Versicherungen gezahlten Gebühren im Monat X mit der Pauschalvergütungsvereinbarung mit der Werkstatt verrechnen und somit gar keine Rechnung stellen, sofern der Betrag der Gebühren den fikitven Gesamtbetrag der pauschalen Vergütung nicht übersteigt.
_________________
_______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.