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Kontaktverbot

 
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 15.07.08, 22:12    Titel: Kontaktverbot Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
JensW hat folgendes geschrieben::
Mich würde interessieren, auf welcher Grundlage ein Kontaktverbot funktionieren sollte ...


Ein typisches Beispiel wäre, wenn eine Prozeßpartei A die anwaltlich vertretene Gegenpartei B unter Umgehung von B's Anwalt direkt anschreibt.
Dies kann eine unzulässig Einflußnahme darstellen ...
Interessant. Ist dafür wichtig, ob A anwaltlich verteten ist? Oder darf man nur über seinen Anwalt korrespondieren, wenn man einen hat?
Kann ein Kontaktverbot erwirkt werden, wenn die Unterlagen/ Schreiben keine einschüchternden Aussagen enthalten?
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 16.07.08, 14:36    Titel: Re: Kontaktverbot Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::
Ist dafür wichtig, ob A anwaltlich verteten ist?


Nein.

I-user hat folgendes geschrieben::
Oder darf man nur über seinen Anwalt korrespondieren, wenn man einen hat?


Man "darf" natürlich schon, solange kein Kontaktverbot erwirkt worden ist.

I-user hat folgendes geschrieben::
Kann ein Kontaktverbot erwirkt werden, wenn die Unterlagen/ Schreiben keine einschüchternden Aussagen enthalten?


Es kann noch andere Anspruchsgrundlagen geben.
Belästigung kann schließlich auch durch nicht einschüchternde Kontaktaufnahme gegeben sein (etwa seitenlange Tiraden unsinnigen Inhalts etc.).

Es wäre aber wohl rechtsmißbräuchlich, wenn ein Kontaktverbot allein aus dem Grund erwirkt würde, die Gegenseite zur (teuren) Einschaltung eines Anwalts zu zwingen.
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 16.07.08, 15:03    Titel: Antworten mit Zitat

Gut. Und wenn man einer Person ganz normale vorgerichtliche Beriefe schreibt, die man auch an ihren RA schreiben könnte, gäbe es dann eine Anspruchsgrundlage für Kontaktverbot?
Es geht also darum, dass man den RA der Person umgeht, aber sich sonst nichts zu Schulden kommen lässt.
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