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Kille noch neu hier
Anmeldungsdatum: 15.07.2008 Beiträge: 3
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Verfasst am: 15.07.08, 16:54 Titel: Verhör eines Schülers durch Lehrkräfte |
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Hallo!
Mein Neffe wurde aus dem Unterricht geholt und von zwei Lehrkräften (darunter die Rektorin) darüber informiert, daß es angeblich Aussagen von anderen Schüler gäbe, daß mein Neffe mit Marihuana an der Schule deale.
Sie zwangen ihn sofort eine schriftliche Stellungnahme und Nennung der beteiligten Namen abzugeben. Falls er dies nicht machen würde, würden sie die Polizei einschalten und eine Hausdurchsuchung anordnen. Mein Neffe schrieb einige Informationen nieder. Es droht ihm jetzt ein Schulausschluß.
Meine Frage ist jetzt, ob eine solche Methode (ohne Einschalten von Vertrauenslehrer bzw. Erziehungsberechtigen und ohne, daß man ihn auf frischer Tat ertappt hatte) rechtlich in Ordnung ist. Ist diese Vorgehensweise nicht Nötigung bzw. Erpressung?
Wie ist die Rechtslage?
Herzlichen Dank für Ihre Antworten im Voraus!!
Kille |
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mitternacht FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.05.2005 Beiträge: 6331 Wohnort: Franken
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Verfasst am: 16.07.08, 22:31 Titel: Re: Verhör eines Schülers durch Lehrkräfte |
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Kille hat folgendes geschrieben:: | Hallo!
Mein Neffe wurde aus dem Unterricht geholt und von zwei Lehrkräften (darunter die Rektorin) darüber informiert, daß es angeblich Aussagen von anderen Schüler gäbe, daß mein Neffe mit Marihuana an der Schule deale.
Sie zwangen ihn sofort eine schriftliche Stellungnahme und Nennung der beteiligten Namen abzugeben. Falls er dies nicht machen würde, würden sie die Polizei einschalten und eine Hausdurchsuchung anordnen. Mein Neffe schrieb einige Informationen nieder. Es droht ihm jetzt ein Schulausschluß.
Meine Frage ist jetzt, ob eine solche Methode (ohne Einschalten von Vertrauenslehrer bzw. Erziehungsberechtigen und ohne, daß man ihn auf frischer Tat ertappt hatte) rechtlich in Ordnung ist. | Wie alt ist der Schüler? Um welches Bundesland geht es? Zitat: | Ist diese Vorgehensweise nicht Nötigung bzw. Erpressung? | Weder noch.
Zitat: | Wie ist die Rechtslage? | Unklar - solange man das Bundesland nicht weiß. Strafrechtlich sehe ich hier kein Verbrechen oder Vergehen der Schule. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau! |
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Roni FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 4287
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Verfasst am: 17.07.08, 08:05 Titel: |
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hallo
einen Schulausschluss kann der Schulleiter nicht alleine veranlassen.
Es wäre nun wirklich wichtig zu wissen wie alt der Schüler ist.
Was hat er denn niedergeschrieben, weshalb der Ausschluss droht.
Hat er nun gedealt oder nicht ?
Gruß roni |
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Redfox FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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Verfasst am: 17.07.08, 08:31 Titel: Re: Verhör eines Schülers durch Lehrkräfte |
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Kille hat folgendes geschrieben:: |
Sie zwangen ihn sofort eine schriftliche Stellungnahme und Nennung der beteiligten Namen abzugeben. Falls er dies nicht machen würde, würden sie die Polizei einschalten und eine Hausdurchsuchung anordnen. .... Ist diese Vorgehensweise nicht Nötigung |
Nötigung ist leider ein nicht besonders klar gefaßter Tatbestand.
Eine Drohung mit einer Strafanzeige kann Nötigung sein, wenn der Drohende nur auf diese Weise ein Verhalten durchsetzen kann und der Drohende auf dieses Verhalten auch keinen Anspruch hat.
Ich gehe nicht davon aus, das irgendein Schulgesetz einen Passus hat, daß Schüler verpflichtet sind, in der geschilderten Situation eine Aussage machen zu müssen. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为 |
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Kille noch neu hier
Anmeldungsdatum: 15.07.2008 Beiträge: 3
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Verfasst am: 17.07.08, 11:19 Titel: |
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Hallo!
Erst einmal vielen Dank für die Rückmeldungen.
Also: Mein Neffe ist 16 Jahre und geht in Bayern auf eine private Ganztagsschule.
Ja, er hat mit Marihuana gedealt. Dies ist sicherlich ein berechtigter Grund zum Schulausschluß.
Unabhängig davon (quasi als Trumpf in der Tasche bei einem Gespräch mit der Schule)
möchte ich halt nur wissen, ob die Vorgehensweise ok war, oder wir hier die Schulleitung auch "packen können".
Vielen Dank!
Kille[/b] |
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Kurt Knitz FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.10.2005 Beiträge: 1377 Wohnort: Baden-Württemberg
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Verfasst am: 17.07.08, 12:17 Titel: |
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Hallo Kille,
Zitat: | Ja, er hat mit Marihuana gedealt. Dies ist sicherlich ein berechtigter Grund zum Schulausschluß.
Unabhängig davon (quasi als Trumpf in der Tasche bei einem Gespräch mit der Schule)
möchte ich halt nur wissen, ob die Vorgehensweise ok war, oder wir hier die Schulleitung auch "packen können". | Selbst wenn das Geständnis nur mit unlauteren Mitteln zustande gekommen wäre, würde das keinen Anspruch auf Verbleib an der Schule begründen. Eine Drohung mit Strafanzeige wegen Nötigung hätte nur die umgehende Strafanzeige wegen Drogenhandels zur Folge.
Gibts kein Argument, wie auch bei einem Verbleib des Schülers an der Schule künftig das Dealen sicher zu unterbinden wäre (ständiges Ultimatum für den gesamten Rest der Schullaufbahn oder so)?
Schöne Grüße
Kurt _________________ Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552 |
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Richard Gecko FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Verfasst am: 17.07.08, 13:11 Titel: |
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Statt die Schulleitung "zu packen", sollte das lieber mit dem Neffen gemacht werden. |
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Kille noch neu hier
Anmeldungsdatum: 15.07.2008 Beiträge: 3
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Verfasst am: 17.07.08, 15:54 Titel: |
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Hallo Kurt!
Vielen Dank für die sachliche Antwort.
Gerade hat die Schule ihm noch eine letzte Chance gegeben - ich hoffe, er nutzt sie.
Hallo Richard Gecko!
Der wird schon seit zwei Jahren "gepackt" - eine echte Lebensaufgabe für die ganze Familie. Leider "laufen" nicht alle Jugendlichen wie gewünscht nach Plan.
Herzlichen Dank ans Forum!! |
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mitternacht FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.05.2005 Beiträge: 6331 Wohnort: Franken
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Verfasst am: 18.07.08, 20:53 Titel: Re: Verhör eines Schülers durch Lehrkräfte |
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Redfox hat folgendes geschrieben:: |
Ich gehe nicht davon aus, das irgendein Schulgesetz einen Passus hat, daß Schüler verpflichtet sind, in der geschilderten Situation eine Aussage machen zu müssen. | Sinnvolle Annahme. Das Innenverhältnis Schule-Schüler wird in der Regel durch Schulordnungen geregelt; da steht jedes Gesetz drüber. Insbesondere der strafrechtliche Grundsatz, dass niemand sich selbst belasten muss, ist hier völlig außer Acht gelassen worden.
Auch an der Schule ist die Verfolgung von Straftaten Sache der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft. Sollte es zu einem Strafverfahren kommen, kann selbst ein offensichtlich schuldiger Schüler freigesprochen werden, wenn das "Geständnis" nicht verwendet werden darf, weil es nicht rechtmäßig entstanden ist. (StPO § 136 und § 136a)
Das Verhalten der Lehrer ist von daher gesehen dem Schüler gegenüber sehr wohlwollend - zum einen wird er nicht der Strafverfolgung übergeben; zum anderen gibt man ihm sogar noch eine Art "Freifahrschein" für ein mögliches Strafverfahren . Ich kann nur hoffen, dass in dem genannten Fall die Schulleitung sehr genau weiß, was sie tut (weil sie den Knaben kennt ...). _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau! |
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heini12 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.07.2008 Beiträge: 802
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Verfasst am: 21.07.08, 09:56 Titel: |
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Hallo,
erst einmal Herzlich Glückwunsch, dass man Ihren Neffen noch eine chance gibt.
Ich bin kein Rechtsanwalt, aber ich denke das hier gegen das Grundgesetz verstoßen wurde. Ich will hier keinen zweiten Post zum Thema Menschenrechte erstellen,
aber genau diese Situationen meine ich. (Befragung ohne Eltern/ Rechtsanwalt) Man sollte darüber Diskutieren um diese Problematic Öffentlich zu machen. Dann werden Politiker sich hoffentlich dieser Thematic annehmen und hoffentlich ändern.
mfg
heini
Zuletzt bearbeitet von heini12 am 21.07.08, 13:16, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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Richard Gecko FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Verfasst am: 21.07.08, 10:11 Titel: |
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Seit wann ist ein Gespraech zwischen Lehrer und Schueler denn eine Vernehmung? |
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heini12 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.07.2008 Beiträge: 802
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Verfasst am: 21.07.08, 10:51 Titel: |
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In diesem Fall Ja.
Warum sonst die Befragung im beisein der Rektorin.
Dies war mit sicherheit kein normales Gespräch zwischen Lehrkraft und Schüler.
Zitat:
"Mein Neffe wurde aus dem Unterricht geholt und von zwei Lehrkräften (darunter die Rektorin) darüber informiert, daß es angeblich Aussagen von anderen Schüler gäbe, daß mein Neffe mit Marihuana an der Schule deale. "
Befragung durch Lehrkräfte zu einer Straftat.
Und dies war auch kein Pädagogisches Gespräch.
mfg
Heini |
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Richard Gecko FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Verfasst am: 21.07.08, 12:54 Titel: |
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Lehrer sind also Beamte der Strafverfolgungsbehoerden? |
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heini12 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.07.2008 Beiträge: 802
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Verfasst am: 21.07.08, 13:13 Titel: |
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Hallo,
zum Glück nicht.
mfg
Heini |
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Richard Gecko FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Verfasst am: 21.07.08, 13:49 Titel: |
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Dann wars auch keine Vernehmung.
Schoen das wir das nun geklaert haben. |
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